GOÄNeuKompass
C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
I. Anlegen von Verbänden
I. Anlegen von Verbänden
- 1.
Unter härtende Verbände fallen auch Gipsverbände.
- 2.
Als Konfektionsware im Sinne des Abschnitts C I gelten auch Schienenverbände, Orthesen, Korsetts oder Bandagen, die durch eine dritte Person (z.B. Orthopädietechniker) individuell angefertigt wurden.
- 3.
Die Leistungen des Abschnitts C I beinhalten Prüfung und ggf. Einstellung betroffener Verbände, Schienen und Vorrichtungen, Instruktion des Patienten und situationsgerechte Lagerung.
- 4.
Das Entfernen von Verbänden, Schienen oder härtenden Verbänden ist nur berechnungsfähig, wenn die Leistungen des Abschnitts C I dies ausdrücklich zulassen.
Verband (ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Pflaster, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher),
ggf. einschließlich - Entfernen von altem Verbandsmaterial - Aufbringen von Externa und Wundauflagen
Tape-Verband kleiner Gelenke oder des Rumpfes, individuell angefertigt,
auch unter Einschluss der benachbarten Finger oder Zehen, ggf. einschließlich Entfernen von altem Verbandsmaterial
Tape-Verband großer Gelenke (Schulter-, Ellbogen-, Hand-, Hüft-, Knie- oder Sprunggelenk), individuell angefertigt,
ggf. einschließlich - Tape-Verband distaler kleiner Gelenke und/oder Phalangen - Zinkleimverband - Entfernen von altem Verbandsmaterial
Tape-Verband zur Entlastung von weichteiligen Strukturen,
wie z.B. Sehnenspiegel, Haut-, Unterhautgewebe, ggf. einschließlich - Tape-Verband distaler kleiner Gelenke und/oder Phalangen - Zinkleimverband - Entfernen von altem Verbandsmaterial
Gewickelter zirkulärer Verband oder stabilisierender Verband des Kopfes oder des Rumpfes,
ggf. einschließlich - Entfernen von altem Verbandsmaterial - Aufbringen von Externa - Wundauflagen - Wundverband und/oder Wundpflaster
Gewickelter zirkulärer Verband oder stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks (auch Rucksackverband) oder einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke, auch als Kompressionsverband,
ggf. einschließlich - Entfernen von altem Verbandsmaterial - Auf bringen von Externa - Wundauflagen - Wundverband und/oder Wundpflaster
Kompressionsverband unter Einschluss von kleinen Gelenken (z. B. Finger),
ggf. einschließlich - Entfernen von altem Verbandsmaterial - Auf bringen von Externa - Wundauflagen - Wundpflaster
Kompressionsverband unter Einschluss von großen Gelenken (z.B. Knie/Hüfte),
ggf. einschließlich - Entfernen von altem Verbandsmaterial - Aufbringen von Externa - Wundauflagen - Wundpflaster
Kompressionsverband, z.B. nach Bisgaard, Braun-Falco, Fischer, Gibney, Pütter, Sigg., am Unterschenkel bei Ulcus cruris bzw. chronisch venöser Insuffizienz
Nicht konfektionierter und nicht härtender kleiner Schienenverband,
auch als Notverband bei Frakturen
Wiederanlage eines nicht konfektionierten und nicht härtenden kleinen Schienenverbands,
ggf. einschließlich Veränderung bzw. Anpassung der Schienen
Nicht konfektionierter und nicht härtender, großer Schienenverband mit Einschluss von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Hüft-, Knie-, Sprunggelenk), individuell angefertigt und modelliert,
auch als Notverband bei Frakturen, auch als Abduktionsschienenverband
Wiederanlage eines nicht konfektionierten Abduktionsschienenverbands oder eines großen, nicht konfektionierten und nicht härtenden Schienenverbands mit Einschluss von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Hüft-, Knie-, Sprunggelenk),
ggf. einschließlich Veränderung bzw. Anpassung der Schienen
Nicht konfektionierter Abduktionsschienenverband an Bein und Becken oder Schulter und Arm, individuell angefertigt und modelliert,
auch mit Stärke oder Gipsfixation, ggf. einschließlich - Verwendung von härtenden Materialien - Hautabdeckung - Polsterung - Spaltung und Fensterung
Anlegen eines konfektionierten Fertigverbands zur Ruhigstellung von großen Gelenken oder der Halswirbelsäule (z. B. Rucksack-, Desault-, Gilchrist-, Schanz- Verband)
Anlegen von Konfektionsware oder von individuell angefertigten Orthesen,
Halskrawatte (z. B. nach Schanz), Entlastungsschuh, Bandage, Orthese, Brace oder Schienenverband, auch als Notverband bei Frakturen, ggf. einschließlich - Abduktionsvorrichtung (z. B. Abduktionskissen) - Messungen und Ermittlung der korrekten Größe - Hautabdeckung - Polsterung - Einstellung
Anlegen von Konfektionsware oder von individuell angefertigten Orthesen mit Einschluss von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Hüft-, Knie-, Sprunggelenk),
Bandage (z.B. nach Gilchrist oder Desault), Orthese oder Schienenverband, auch als Notverband bei Frakturen der Extremitäten, ggf. einschließlich - Abduktionsvorrichtung - Messungen und Ermittlung der korrekten Größe - Hautabdeckung - Polsterung - Einstellung
Anlegen von Konfektionsware oder von individuell angefertigten Orthesen oder Korsetts zur Stabilisierung der Wirbelsäule,
ggf. einschließlich - Messungen und Ermittlung der korrekten Größe - Hautabdeckung - Polsterung - Einstellung
Gipsfingerling oder Nasengips bzw. härtender, nicht konfektionierter Finger- oder Nasenverband, individuell angefertigt und modelliert,
ggf. einschließlich - Hautabdeckung - Polsterung - Spaltung und Fensterung
Gipsschienenverband oder Gipspantoffel bzw. nicht konfektionierter, härtender Schienenverband eines großen und/oder mehrerer kleiner Gelenke, individuell angefertigt und modelliert
(z.B. Hand mit Handgelenk und Unterarm oder Fuß mindestens mit den unteren Sprunggelenken), ggf. einschließlich Hautabdeckung und Polsterung
Wiederanlage eines Gipsschienenverbands oder Gipspantoffels bzw. eines nicht konfektionierten, härtenden Schienenverbands eines großen und/oder mehrerer kleiner Gelenke individuell angefertigt und modelliert
(z.B. Hand mit Handgelenk und Unterarm oder Fuß mindestens mit den unteren Sprunggelenken), ggf. einschließlich Hautabdeckung und Polsterung
Anlage einer Nagel- oder Drahtextension für einen Streckverband
Anlegen eines Streckverbands,
einschließlich Lagerung und Lagerungskontrolle
Großer nicht konfektionierter, härtender Schienenverband mit Einschluss von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellbogen-, Hand-, Knie-, Sprunggelenk), individuell angefertigt und modelliert,
ggf. einschließlich Hautabdeckung und Polsterung
Wiederanlage eines großen härtenden Verbands mit Einschluss von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellbogen-, Hand-, Knie-, Sprunggelenk),
ggf. einschließlich - Entfernen des Verbands - Gipsschienenkorrektur
Zirkulärer härtender Verband, auch als Tutor, individuell angefertigt und modelliert,
ggf. einschließlich - Hautabdeckung - Polsterung - Spaltung und Fensterung
Zirkulärer Gehgipsverband bzw. härtender Verband des Unterschenkels mit Fußeinschluss, ggf. als Gipstutor, individuell angefertigt und modelliert,
einschließlich Befestigung bzw. Einarbeitung z. B. eines Gehstollens oder einer Abrollsohle, ggf. einschließlich - Hautabdeckung - Polsterung - Spaltung und Fensterung
Zirkulärer härtender Verband mit Einschluss von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellbogen-, Hand-, Knie-, Sprunggelenk), individuell angefertigt und modelliert,
ggf. einschließlich - Hautabdeckung - Polsterung - Spaltung und Fensterung
Zirkulärer härtender Verband an Kopf und Hals auch mit Kopf-/Schulter-/Oberarmabstützungen, individuell angefertigt und modelliert,
ggf. einschließlich - Hautabdeckung - Polsterung - Spaltung und Fensterung
Zirkulärer härtender Verband des Rumpfes als Korsett, individuell angefertigt und modelliert,
ggf. einschließlich - Hautabdeckung - Polsterung - Spaltung und Fensterung
Härtender Verband für Schultergürtel mit Arm(en) oder Beckengürtel mit Bein(en), individuell angefertigt und modelliert,
ggf. einschließlich - Abduktionsvorrichtung - Hautabdeckung - Polsterung - Spaltung und Fensterung
Gipsbett oder Nachtschale für den Rumpf als Bett-Liegeschale, individuell angefertigt und modelliert,
ggf. einschließlich - Abduktionsvorrichtung - Hautabdeckung - Polsterung - Spaltung und Fensterung
Gipshülse oder härtender Verband mit Gelenkschienen und/oder zusätzliche Einarbeitung einer Dynamisierungsvorrichtung (z.B. Gummizügel nach Kleinert) in einen Gipsverband bzw. nicht konfektionierten, härtenden Verband, individuell angepasst und modelliert,
ggf. einschließlich - Hautabdeckung - Polsterung - Befestigung von Ösen und Gummizügen oder anderen Teilen, die eine Beweglichkeit ermöglichen
Abnahme und Entfernung eines zirkulären Gipsverbands oder härtenden Verbands,
auch unter Verwendung einer Säge
Fensterung und/oder Spaltung und/oder Schieneneinsetzung und/oder Anlegen eines Gehbügels, Gehstollens oder einer Abrollsohle bei einem nicht an demselben Kalendertag angelegten, zirkulären Gipsverband oder härtenden Verband,
auch mit Stellungskorrektur durch Keilung und/oder Schalung unter Verwendung einer Säge
Semirigider Verband (z.B. mit Zinkleim oder Stärkebinden) großer Gelenke (Schulter-, Ellbogen-, Hand-, Hüft-, Knie- oder Sprunggelenk), individuell angefertigt,
ggf. einschließlich Entfernen von altem Verbandsmaterial
Semirigider Verband (z.B. mit Zinkleim oder Stärkebinden) zur Entlastung von weichteiligen Strukturen,
wie z. B. Sehnenspiegel, Haut-, Unterhautgewebe, ggf. einschließlich Entfernen von altem Verbandsmaterial
Semirigider Verband (z.B. mit Zinkleim oder Stärkebinden) kleiner Gelenke, individuell angefertigt,
auch unter Einschluss der benachbarten Finger oder Zehen, ggf. einschließlich Entfernen von altem Verbandsmaterial
Semirigider Verband (z. B. mit Zinkleim oder Stärkebinden) des Rumpfes, individuell angefertigt,
ggf. einschließlich Entfernen von altem Verbandsmaterial
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts C I, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 20,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei einem Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts C I, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 20,00 EUR bis zu 30,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts C I, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 30,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
- 1.
Die Leistungen nach Nummer 703, 705, 706, 708, 709, 711, 713, 714 oder 716 sind nicht mehrfach berechnungsfähig, wenn anstelle einer Mischung mehrere Arzneimittel bei liegender Kanüle im zeitlichen Zusammenhang nacheinander verabreicht werden.
- 2.
Die Leistungen nach Nummer 704, 710, 744, 751, 758, 760, 765, 773, 777, 780 oder 781 sind jeweils einmal je Kalendertag berechnungsfähig.
- 3.
Die Leistungen nach Nummer 743, 746 oder 753 sind je Gefäßzugang einmal, jedoch nicht mehr als zweimal je Kalendertag berechnungsfähig. Die zweimalige Berechnung der Leistungen nach Nummer 743, 746 oder 753 setzt gesonderte Punktionen verschiedener Blutgefäße sowie deren Dokumentation in der Rechnung voraus.
- 4.
Die Leistungen nach Nummer 743, 746 und/oder 753 sind während eines Kalendertages nebeneinander berechnungsfähig, sofern mehrere Infusionsleistungen zeitlich getrennt oder über unterschiedliche Gefäßzugänge erbracht werden. Eine Dokumentation in der Rechnung ist erforderlich.
- 5.
Sofern während eines Kalendertages bei liegendem Gefäßzugang mehrere Infusionsleistungen nach Nummer 743, 746 und/oder 753 im zeitlichen Zusammenhang nacheinander erbracht werden, ist nur die jeweils am höchsten bewertete Leistung berechnungsfähig.
Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene
(auch mittels eines liegenden venösen Zugangs), ggf. einschließlich - erforderlicher Venenpunktion sowie Versorgung der Punktionsstelle (Verband o.ä.), je Sitzung
Kapillarblutentnahme,
auch zur Blutgasanalyse, einschließlich Versorgung der Punktionsstelle (Verband o.ä.), je Sitzung
Blutentnahme mittels Spritze oder Kanüle aus der Arterie
(auch mittels eines liegenden arteriellen Zugangs), ggf. einschließlich Versorgung der Punktionsstelle inklusive Anlage eines Kompressionsverbands, je Sitzung
Injektion, subkutan, submukös, intrakutan oder intramuskulär,
einschließlich der zur Injektion erforderlichen Punktion sowie Versorgung der Punktionsstelle (Verband o.ä.), ggf. einschließlich Lokalanästhesie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 703 für die Applikation von Zytostatika, monoklonalen Antikörpern oder Substanzen, die einen vergleichbar erhöhten Aufwand bedingen,
durch die notwendige besondere Sorgfalt bei der Vorbereitung und Durchführung der Leistung einschließlich der Nachbeobachtung (z. B. Vorbereitung der Arzneimittel, exakte Punktion, Nachschau)
Therapeutische Injektion(en) von Botulinum-Toxin, z.B. zur Behandlung zentral-motorischer Störungen, einer Hyperhidrosis, einer peripheren Tendopathie, eines Torticollis oder eines Blepharospasmus,
einschließlich Versorgung der Punktionsstelle(n) (Verband o.ä.), je Indikation, je Seite
Injektion(en) von Botulinum-Toxin zur kosmetischen Behandlung,
einschließlich Versorgung der Punktionsstelle(n) (Verband o.ä.), je Sitzung
Behandlung von Krampfadern durch Verödung mittels Injektion,
ggf. einschließlich Schaumsklerosierung, je Extremität und je Sitzung
Injektion in Harn- oder Geschlechtsorgane,
einschließlich der zur Injektion erforderlichen Punktion sowie Versorgung der Punktionsstelle (Verband o.ä.), je Sitzung
Injektion, intravenös,
einschließlich Venenpunktion, sowie Versorgung der Punktionsstelle (Verband o.ä.), ggf. einschließlich Lokalanästhesie, je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 709 für Applikation von Zytostatika, monoklonalen Antikörpern oder Substanzen, die einen vergleichbar erhöhten Aufwand bedingen,
durch die notwendige besondere Sorgfalt bei der Vorbereitung und Durchführung der Leistung einschließlich der Nachbeobachtung (z. B. Vorbereitung der Arzneimittel, exakte Punktion, Nachschau)
Injektion, intraarteriell,
einschließlich Versorgung der Punktionsstelle, ggf. einschließlich - Lokalanästhesie Kompressionsverband, je Sitzung
Thrombininjektion nach Anwendung eines Katheters in einer Arterie
Injektion, intraartikulär (in ein Gelenk),
einschließlich Punktion zur Lagekontrolle sowie Versorgung der Punktionsstelle (Verband o.ä.), ggf. einschließlich - Lokalanästhesie - Kompressionsverband, je Gelenk
Injektion in den Periduralraum,
einschließlich der erforderlichen Punktion des Periduralraumes sowie Versorgung der Punktionsstelle, ggf. einschließlich Lokalanästhesie - (Kompressions-)Verband, je Punktionsort
Injektion in den Subarachnoidalraum,
einschließlich der erforderlichen Punktion des Subarachnoidalraumes sowie Versorgung der Punktionsstelle, ggf. einschließlich Lokalanästhesie - (Kompressions-)Verband, je Punktionsort
Injektion, intraaortal oder intrakardial, ausgenommen bei liegendem Aorten- oder Herzkatheter,
einschließlich der vorangehenden Punktion der Aorta, sowie Versorgung der Punktionsstelle, ggf. einschließlich Lokalanästhesie - (Kompressions-)Verband, je Punktionsort
Legen eines Periduralkatheters in Verbindung mit der Anlage eines subkutanen Medikamentenreservoirs
Legen eines arteriellen Katheters oder eines zentralen Venenkatheters,
einschließlich der erforderlichen Gefäßpunktion und der Fixation, ggf. einschließlich Infiltrationsanästhesie(n)
Messung(en) des zentralen Venendrucks,
soweit nicht in anderen Leistungen enthalten
Messung(en) des arteriellen Drucks,
soweit nicht in Komplexleistungen enthalten
Injektion von Arzneimitteln in einen parenteralen Katheter
Chemische Synoviorthese eines Gelenks
Transfemorale Blutentnahme mittels Katheter aus dem Bereich der Nierenvene(n),
einschließlich Gefäßpunktion und Kathetereinbringung bzw. -platzierung sowie Versorgung der Punktionsstelle (Verband o.ä.), ggf. einschließlich - Lokalanästhesie - Kompressionsverband, je Sitzung
Injektions- und/oder Infiltrationsbehandlung der Prostata,
je Sitzung
Auffüllung eines subkutanen Medikamentenreservoirs oder Spülung eines Ports oder nicht intraoperative Spülung einer liegenden Drainage,
je Sitzung
Auffüllung eines Hautexpanders,
je Sitzung
Intrakutane Reiztherapie (Quaddelbehandlung),
ggf. einschließlich Lokalanästhesie, je Sitzung
Medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich einer Körperregion,
auch paravertebrale oder perineurale oder perikapsuläre oder retrobulbäre Injektion und/oder Infiltration, ggf. einschließlich Lokalanästhesie, je Sitzung
Medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich mehrerer Körperregionen
(auch eine Körperregion beidseitig), ggf. einschließlich Lokalanästhesie, je Sitzung
Akupunktur (Nadelstich-Technik),
Dauer bis zu 20 Minuten
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 730 für eine elektrische Stimulationsakupunktur,
je Sitzung
Akupunktur (Nadelstich-Technik),
Dauer mehr als 20 Minuten
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 732 für eine elektrische Stimulationsakupunktur
Akupunktur (Nadelstich-Technik),
durch vermehrten Aufwand des Arztes am Patienten, z.B. aufgrund von laufender Überprüfung des Therapieerfolgs in Anwesenheit des Arztes bei schweren Akuterkrankungen, Therapie muskulärer Triggerpunkte in geringem Umfang, chronifizierter Schmerzerkrankung (mindestens Chronifizierungsgrad 2 nach Gerbershagen) mit Notwendigkeit verschiedener Stimulationsverfahren und/oder Anwendung verschiedener Akupunktursysteme, erschwerter Punktfindung durch Reaktionsschwäche, je Sitzung, Dauer mehr als 30 Minuten
Akupunktur (Nadelstich-Technik),
durch vermehrten Aufwand des Arztes am Patienten, z. B. aufgrund von laufender Überprüfung des Therapieerfolgs in Anwesenheit des Arztes bei schweren Akuterkrankungen, Therapie muskulärer Triggerpunkte in erheblichem Umfang, chronifizierter Schmerzerkrankung (mindestens Chronifizierungsgrad 2 nach Gerbershagen) mit Notwendigkeit verschiedener Stimulationsverfahren und/oder Anwendung verschiedener Akupunktursysteme, erschwerter Punktfindung durch Reaktionsschwäche, je Sitzung, Dauer mehr als 40 Minuten
Softlaseranwendungen an Punkten der Körperoberfläche nach Regeln der Akupunktur,
Dauer bis zu 20 Minuten
Softlaseranwendungen an Punkten der Körperoberfläche nach Regeln der Akupunktur,
Dauer mehr als 20 Minuten
Behandlung durch Moxibustion,
Dauer bis zu 20 Minuten
Behandlung durch Moxibustion,
Dauer mehr als 20 Minuten
Infusion, subkutan,
einschließlich Punktion des Infusionsortes
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 740 für Infusion von Zytostatika, monoklonalen Antikörpern oder Substanzen, die einen vergleichbar erhöhten Aufwand bedingen durch die notwendige besondere Sorgfalt bei der Vorbereitung und Durchführung der Leistung,
einschließlich der Nachbeobachtung (z.B. Vorbereitung der Arzneimittel, exakte Punktion, Nachschau)
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 740 für Infusion von Zytostatika, monoklonalen Antikörpern oder Substanzen, die einen vergleichbar erhöhten Aufwand bedingen durch die notwendige besondere Sorgfalt bei der Vorbereitung und Durchführung der Leistung bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
einschließlich der Nachbeobachtung (z. B. Vorbereitung der Arzneimittel, exakte Punktion, Nachschau)
Infusion, intravenös,
einschließlich Gefäßpunktion Legen sowie ggf. Entfernen des Zuganges - (Kompressions-) Verband, ggf. einschließlich Lokalanästhesie, Dauer bis zu 30 Minuten
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 743 für Infusion von Zytostatika, Biologika, monoklonalen Antikörpern oder Substanzen, die einen vergleichbar erhöhten Aufwand bedingen,
einschließlich der erforderlichen Beratung, Überwachung und Prämedikation
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 743 für Infusion von Zytostatika, Biologika, monoklonalen Antikörpern oder Substanzen, die einen vergleichbar erhöhten Aufwand bedingen, bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
einschließlich der erforderlichen Beratung, Überwachung und Prämedikation
Infusion, intravenös,
einschließlich - Gefäßpunktion Legen sowie ggf. Entfernen des Zuganges - (Kompressions-)Verband, ggf. einschließlich - Lokalanästhesie Erstellung eines Infusionsplans, Dauer je vollendete 30 Minuten
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 746 für intravenöse Infusion,
je angefangene 30 Minuten
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 746 für intravenöse Infusion,
je weitere vollendete 30 Minuten
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 746 für intravenöse Infusion bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
je angefangene 30 Minuten
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 746 für intravenöse Infusion bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
je weitere vollendete 30 Minuten
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 746 für Infusion von Zytostatika, Biologika, monoklonalen Antikörpern oder Substanzen, die einen vergleichbar erhöhten Aufwand bedingen,
einschließlich der erforderlichen Beratung, Überwachung und Prämedikation
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 746 für Infusion von Zytostatika, Biologika, monoklonalen Antikörpern oder Substanzen, die einen vergleichbar erhöhten Aufwand bedingen, bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
Infusion, intravenös,
einschließlich Gefäßpunktion - Legen sowie ggf. Entfernen des Zuganges - (Kompressions-)Verband, ggf. einschließlich - Lokalanästhesie - Erstellung eines Infusionsplans, Infusionsdauer 120 Minuten
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 753 für intravenöse Infusion,
je angefangene 60 Minuten
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 753 für intravenöse Infusion,
je weitere vollendete 60 Minuten
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 753 für intravenöse Infusion bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
je angefangene 60 Minuten
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 753 für intravenöse Infusion bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
je weitere vollendete 60 Minuten
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 753 für eine intravenöse Dauerinfusion bei einer Infusionsdauer von mehr als 360 Minuten,
einschließlich Bilanzierung und Infusionsplan, ggf. einschließlich - Neuanlage eines venösen Zuganges und Entfernen der Infusion bzw. des Venenzugangs - Anlage eines (Kompressions-)Verbands
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 753 für eine intravenöse Dauerinfusion bei einer Infusionsdauer von mehr als 360 Minuten bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
einschließlich Bilanzierung und Infusionsplan, ggf. einschließlich Neuanlage eines venösen Zuganges und Entfernen der Infusion bzw. des Venenzugangs Anlage eines (Kompressions-)Verbands
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 753 für Infusion von Zytostatika, monoklonalen Antikörpern oder Substanzen, die einen vergleichbar erhöhten Aufwand bedingen,
einschließlich der erforderlichen Beratung, Überwachung und Prämedikation
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 753 für Infusion von Zytostatika, monoklonalen Antikörpern oder Substanzen, die einen vergleichbar erhöhten Aufwand bedingen, bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
einschließlich der erforderlichen Beratung, Überwachung und Prämedikation
Infusion, intraarteriell, Infusionsdauer bis einschließlich 30 Minuten,
einschließlich - Gefäßpunktion - Legen sowie Entfernen des Zuganges (Kompressions-) Verband, ggf. einschließlich Lokalanästhesie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 762 für eine Behandlungsdauer von mehr als 30 Minuten
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 762 für eine Behandlungsdauer von mehr als 30 Minuten bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
Infusion in das Knochenmark,
einschließlich Knochenmarkpunktion - Legen sowie Entfernen des Zuganges - (Kompressions-)Verband, ggf. einschließlich Lokalanästhesie
Transfusion eines Erythrozytenkonzentrats oder eines Blutbestandteilpräparats, Durchführung gemäß der Richtlinie Hämotherapie der Bundesärztekammer,
einschließlich erforderlicher ABO Identitätstests beim Empfänger (bedside-test) unmittelbar vor der Transfusion, ggf. einschließlich Gefäßpunktion - Legen sowie Entfernen des Zuganges (Kompressions-)Verband Lokalanästhesie, Dauer mindestens 30 Minuten
Transfusion eines Erythrozytenkonzentrats oder eines Blutbestandteilpräparats, Durchführung gemäß der Richtlinie Hämotherapie der Bundesärztekammer,
einschließlich erforderlicher ABO Identitätstests beim Empfänger (bedside-test) unmittelbar vor der Transfusion, ggf. einschließlich Gefäßpunktion - Legen sowie Entfernen des Zuganges (Kompressions-)Verband - Lokalanästhesie, Dauer mindestens 60 Minuten
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 766 oder 767 für die Transfusion jedes weiteren Erythrozytenkonzentrats oder jedes weiteren Blutbestandteilpräparats (Blutkomponente, Plasmaderivat),
je Transfusionseinheit
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 766 oder 767 für die Transfusion jedes weiteren Erythrozytenkonzentrats oder jedes weiteren Blutbestandteilpräparats (Blutkomponente, Plasmaderivat) bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
je Transfusionseinheit
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 766 oder 767 für die Bereitstellung von patientenspezifisch ausgewählten Blutkomponenten
(z.B. HLA-, HNA-, HPA-System)
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 766 oder 767 bei einem Neugeborenen, einschließlich Anlage eines Nabelvenenkatheters
Radioaktive Bestrahlung von Blutkomponenten zur Transfusion
Transfusion von Stammzellkonzentraten
Infusion in die Aorta bei einem Neugeborenen mittels transumbilikalen Aortenkatheters,
ggf. einschließlich - Gefäßpunktion - Anlage des Katheters Entfernen des Zuganges (Kompressions-)Verband - Lokalanästhesie
Eigenbluteinspritzung,
einschließlich vorheriger Blutentnahme, ggf. Auf bereitung des Blutes und/oder Zugabe von Medikamenten, je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 775 für erhöhten Aufwand bei besonderer technisch-apparativer Aufbereitung
Therapeutischer Aderlass aus der Vene oder Arterie mit Entnahme von mindestens 400 ml Blut,
einschließlich Gefäßpunktion, ggf. einschließlich - Lokalanästhesie - (Kompressions-)Verband
Reinfusion der ersten Einheit (mindestens 200 ml) Eigenblut oder Eigenplasma,
einschließlich Identitätssicherung im ABO-System, ggf. einschließlich - Gefäßpunktion - Legen sowie Entfernen des Zuganges - (Kompressions-)Verband
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 778 für jede weitere Einheit (mindestens 200 ml) Eigenblut oder Eigenplasma,
einschließlich Identitätssicherung im ABO-System
Blutaustauschtransfusion mit Entnahme von mindestens 40 ml Eigenblut pro Kilogramm Körpergewicht,
ggf. einschließlich Gefäßpunktion - Legen sowie Entfernen des Zuganges (Kompressions-)Verband Lokalanästhesie
Präoperative Entnahme einer Einheit Eigenblut (mindestens 400 ml) zur späteren Retransfusion bei Aufbewahrung als Vollblutkonserve,
ggf. einschließlich Konservierung - Gefäßpunktion Blutsperre - Legen sowie Entfernen des Zuganges - fallweise erforderlicher Volumensubstitution - (Kompressions-)Verband - Lokalanästhesie
Präoperative Entnahme einer Einheit Eigenblut (mindestens 400 ml) zur späteren Retransfusion,
einschließlich - Auftrennung des Patientenblutes in ein Erythrozytenkonzentrat und eine Frischplasmakonserve - Versetzen des Erythrozytenkonzentrats mit additiver Lösung und anschließender Aufbewahrung bei +2 °C bis +6 °C - Schockgefrieren des Frischplasmas und anschließender Aufbewahrung bei -30 °C oder darunter, ggf. einschließlich - Gefäßpunktion Blutsperre - Legen sowie Entfernen des Zuganges fallweise erforderlicher Volumensubstitution (Kompressions-)Verband - Lokalanästhesie
Infiltration gewebehärtender Mittel,
je Sitzung
Einbringen von Medikamententrägern in das Subkutangewebe beziehungsweise eines subkutanen Medikamentenreservoirs,
ggf. einschließlich - Lokalanästhesie - Lagekontrolle - (Kompressions-)Verband, je Sitzung
Entnahme und Aufbereitung von Abstrichmaterial zur zytologischen Untersuchung,
ggf. einschließlich Fixierung
Entnahme und ggf. Aufbereitung von Abstrichmaterial zur mikrobiologischen Untersuchung,
ggf. einschließlich Fixierung
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts C II, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 20,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei einem Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts C II, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 20,00 EUR bis zu 30,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts C II, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 30,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene bei einem Kind bis zum vollendetem 8. Lebensjahr
(auch mittels eines liegenden venösen Zugangs), ggf. einschließlich - erforderlicher Venenpunktion sowie Versorgung der Punktionsstelle (Verband o.ä.), je Sitzung
III. Punktionen
III. Punktionen
- 1.
Werden in einer Sitzung mehrere Punktionen, auch Punktionsversuche, desselben Organs, Gelenks, derselben Struktur oder Region durchgeführt, so ist die Punktionsleistung sowie die gegebenenfalls zusätzlich berechenbare Zuschlagsleistung nur einmal berechnungsfähig. Bei paarigen Organen und der Punktion beider Organe (wie z.B. Niere, Eierstöcke, Hoden, usw.) ist die Punktionsleistung zweimal berechnungsfähig.
- 2.
Leistungen für Punktionen und Biopsien des Abschnitts C III sind neben der Berechnung von Operations- und Anästhesieleistungen während der Dauer der Operation nur dann berechnungsfähig, wenn die Punktionen außerhalb des eigentlichen OP-Gebietes erfolgen und nicht der Einbringung von OP-Instrumenten oder der Durchführung der Lokal- oder Regionalanästhesie dienen.
- 3.
Zum Inhalt der Leistungen für Punktionen gehören auch die damit in Zusammenhang stehenden Injektionen, Stichkanalanästhesien, Instillationen, Spülungen sowie Entnahmen z.B. von Blut, Liquor, Gewebe.
- 4.
Bei Gerinnungsstörungen unter Therapie mit Vitamin K-Antagonisten, Gerinnungsstörungen unter anderen (nicht Vitamin K-Antagonisten) oralen Antikoagulanzien (direkte Thrombininhibitoren und direkte Faktor Xa-lnhibitoren) bzw. nicht medikamentös verursachter hämorrhagischer Diathese kann für eine Leistung die 2fache Gebühr in Rechnung gestellt werden, sofern die Blutstillung aufgrund der eingeschränkten Gerinnungsfähigkeit so aufwendig ist, dass die Interventions- bzw. Schnitt- Naht-Zeit nahezu verdoppelt ist und keine Möglichkeit besteht, die Maßnahme zeitlich zu verschieben sowie aufgrund des gegebenen Falles, wie Gefahr in Verzug, Notfall, etc. eine Normalisierung der Gerinnungsfähigkeit vor der Behandlung nicht erfolgen kann. Leistungs- und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 2fachen Berechnung ausgenommen. Die medizinische Indikation und der Grund für die nicht rechtzeitig mögliche Normalisierung der Blutstillung müssen in der Rechnung angegeben werden.
Punktion eines der folgenden kleinen Gelenke: Grund-, Mittel- oder Endgelenk der Finger oder Zehen, Kiefergelenk,
ggf. einschließlich Lokalanästhesie, je Gelenk
Punktion eines der folgenden großen Gelenke: Ellbogengelenk, Handgelenk, Fußgelenk/Sprunggelenk, Kniegelenk, Wirbelgelenk, Schultergelenk,
ggf. einschließlich Lokalanästhesie, je Gelenk
Punktion eines Hüftgelenks,
ggf. einschließlich Lokalanästhesie,
Punktion einer Drüse, eines Schleimbeutels, Ganglions, Seroms, Hygroms, Zyste, Hämatoms, Abszesses oder oberflächiger Körperteile
Punktion einer Augenhöhle
Lumbale oder subokzipitale Punktion der Liquorräume
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 905 für intrathekale Injektion
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 905 für intrathekale Injektion bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 905 für Messungen des Liquordrucks
Punktion der Liquorräume durch die Fontanelle
Punktion der Lunge, auch Abszess- oder Kavernenpunktion in der Lunge, oder Punktion des Gehirns bei vorhandener Trepanationsöffnung
Punktion des Pleuraraums oder der Bauchhöhle,
ggf. einschließlich Entnahme von bis zu 500 ml Ergussflüssigkeit
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 911 für Entlastungspunktion mit Entnahme von mehr als 500 ml Ergussflüssigkeit bei Erwachsenen, bei Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr von mehr als 10 ml pro Kilogramm Körpergewicht
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 911 für das Anlegen einer Pleuradrainage,
je Drainage
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 911 für Pleurabiopsie
Punktion des Herzbeutels
Knochenstanze und/oder Punktion des Knochenmarks,
auch Sternalpunktion
Punktion einer Mamma oder Punktion eines Lymphknotens
Punktion eines Organs
(z.B. Leber, Niere, Hoden)
Punktion des Douglasraums
Punktion eines Adnextumors,
ggf. einschließlich Douglaspunktion
Punktion der Harnblase oder eines Wasserbruchs
Punktion bzw. Saugbiopsie der Prostata,
je Sitzung
Punktion der Schilddrüse,
ggf. beidseitig, je Herd
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 923 für therapeutische Injektion(en) von Alkohol oder in ihrer Wirkung vergleichbaren Substanzen,
zur Behandlung von z. B. autonomen Schilddrüsenadenomen oder -knoten, je Herd
Untersuchung von natürlichen Gängen oder Fisteln mittels Sonde und/oder Einführung eines Fistelkatheters,
ggf. einschließlich anschließender Injektion oder Instillation
Stanzbiopsie(n) einer Brustdrüse,
je Herd
Stanzbiopsie an Haut oder Schleimhaut,
soweit nicht in Komplexleistungen enthalten
Stanzbiopsie an Muskeln und Weichteilen,
soweit nicht in anderen Leistungen enthalten
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts C III, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 39,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei einem Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts C III, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 39,00 EUR bis zu 68,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts C III, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 68,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
IV. Impfungen und Testungen
IV. Impfungen und Testungen
- 1.
Die Leistungen des Abschnitts C IV beinhalten auch ohne explizite Nennung die damit im Zusammenhang stehende Auftragung, Einbringung, Verabreichung der Impfstoffe, Testsubstanzen und Allergenextrakte sowie wundversorgende Maßnahmen, Verbände und erforderliche Nachbeobachtungen am Tag der Impfung oder Testung.
- 2.
Mit den Leistungen nach Nummer 1017 bis 1020 sind die Kosten für serienmäßig lieferbare Testmittel abgegolten.
Schutzimpfung mit Injektion (z. B. intramuskulär, subkutan) oder orale oder nasale Gabe,
ggf. einschließlich Eintragung in den Impfpass, je Gabe
Epikutantest (1. bis 30. Test je Behandlungsfall) oder kutane Testung,
je Test
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1001 ab dem 31. Test,
je Test
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1001 ab dem 31. Test bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
je Test
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1001 für eine zusätzliche Belichtung,
je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1001 für eine zusätzliche Belichtung bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
je Sitzung
Epikutantest mit in eigenem Labor erstelltem, nicht kommerziellem Material,
je Test
Mendel-Mantoux-Test oder Intrakutantest mit mehreren Antigenen,
ggf. einschließlich abdeckendem Verband
Pricktest (1. bis 20. Test je Behandlungsfall),
je Test
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1008 ab dem 21. Test,
je Test
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1008 ab dem 21. Test bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
je Test
Reib-, Scratch- oder Skarifikationstest (bis zu 10 Tests je Behandlungsfall),
je Test
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1011 ab dem 11. Test,
je Test
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1011 ab dem 11. Test bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
je Test
Intrakutantest (1. bis 20. Test je Behandlungsfall),
je Test
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1014 ab dem 21. Test,
je Test
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1014 ab dem 21. Test bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
je Test
Nasaler oder konjunktivaler Provokationstest zur Ermittlung eines oder mehrerer auslösender Allergene,
mit Einzel- oder Gruppenextrakt, ggf. beidseitig, je Test
Nasaler Schleimhautprovokationstest (auch beidseitig) mit mindestens dreimaliger apparativer Registrierung zur Ermittlung eines oder mehrerer auslösender Allergene,
mit Einzel- oder Gruppenextrakt, je Test
Oraler Provokationstest, auch Expositionstest bei Nahrungsmittel- oder Medikamentenallergien,
einschließlich Überwachung zur Erkennung von Schockreaktionen, je Test
Bronchialer Provokationstest zur Ermittlung eines oder mehrerer auslösender Allergene,
mit Einzel- oder Gruppenextrakt, je Test
Subkutaner Provokationstest in mindestens zwei Stufen,
je Test
Subkutane Hyposensibilisierungsbehandlung,
einschließlich Überwachung
Sublinguale Hyposensibilisierungsbehandlung,
einschließlich Überwachung
Betreuung und Überwachung bei titrierter Testung von Allergenen bei Hochrisikopatienten,
einschließlich intermittierende Blutdruckmessung Pulsoxymetrie kontinuierliche Überwachung durch eine Pflegekraft, Dauer mehr als 180 Minuten
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts C IV, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 20,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei einem Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts C IV, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 20,00 EUR bis zu 30,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts C IV, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 30,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
V. Intensivmedizinische Leistungen
V. Intensivmedizinische Leistungen
- 1.
Die Leistungen des Abschnitts C V beinhalten auch ohne explizite Aufzählung folgende daneben nicht gesondert berechnungsfähige Leistungen: - Überwachung der Vitalfunktionen, ausgenommen Anlage invasiver Messverfahren (z.B. Pulmonaliskatheter oder arterieller Katheter) - Sauerstoffgabe - EKG-Ableitung und -Interpretation - venöser Zugang - Infusionen - Medikamentengaben - Verbände zur Wundabdeckung, ausgenommen die Leistungen nach Nummer 5915 und 5916 - Überwachung der Beatmungsparameter - Absaugung, oral oder nasal - Dokumentationen
Assistierte und/oder kontrollierte apparative Beatmung, auch CPAP, auch Transportbeatmung, auch im Rahmen der Notfallbehandlung,
Dauer bis zu 6 Stunden
Assistierte und/oder kontrollierte apparative Beatmung, auch CPAP, auch im Rahmen der Notfallbehandlung,
ab 7. bis einschließlich 24 Stunden
Wiederbelebungsversuch mit Atemspende und indirekter Herzmassage
Atemwegsichernde Maßnahmen durch Intubation oder Einbringen einer Larynxmaske, Larynxtubus, Combitubus im Rahmen der Notfallbehandlung,
einschließlich Maßnahmen zur Überwachung der Atemtätigkeit
Atemwegsichernde Maßnahmen durch Koniotomie oder Tracheotomie im Rahmen der Notfallbehandlung,
einschließlich Maßnahmen zur Überwachung der Atemtätigkeit
Elektrostimulation und/oder Defibrillation und/oder Kardioversion des Herzens,
bis zu drei Stromstöße
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1105 für mehr als drei Stromstöße
Stationäre intensivmedizinische Überwachung und Behandlung eines Patienten auf einer dafür eingerichteten gesonderten Betteneinheit eines Krankenhauses mit spezieller Personal- und Geräteausstattung,
ggf. einschließlich eines invasiven Kreislaufmonitorings mittels eines arteriellen Katheters, Dauer bis zu 24 Stunden
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1107 für eine assistierte und/oder kontrollierte Beatmung, auch CPAP, im Rahmen der Intensivbehandlung,
einschließlich der erforderlichen Überwachungs- und ggf. Behandlungsmaßnahmen im Rahmen der Beatmung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1107 für invasives erweitertes Kreislaufmonitoring mittels Pulmonaliskatheter und/oder Pulse Contour Cardiac Output (PICCO)
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1107 für komplexe Katecholamintherapie mit zwei oder mehr Katecholaminen über einen Zeitraum von mindestens 24 Stunden
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1107 für die Gabe von sechs oder mehr Einheiten (Erythrozytenkonzentrat und/oder Thrombozytenkonzentrat und/oder therapeutisches Plasma (FFP)) innerhalb von 24 Stunden,
einschließlich vorbereitender Kontrollen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1107 für die Gabe von mindestens 60 ml pro Kilogramm Körpergewicht (Erythrozytenkonzentrat und/oder Thrombozytenkonzentrat und/oder therapeutisches Plasma (FFP)) bei einem Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr innerhalb von 24 Stunden,
einschließlich vorbereitender Kontrollen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1107 für die Durchführung, Steuerung und Überwachung einer kontinuierlichen Hämofiltration und/oder Hämodialyse und/oder Hämodiafiltration und/oder Hämoperfusion (z. B. CVVH, CVVHDF, CVVHD, SLEDD) auf einer Intensivstation
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1107 für die Lyse mittels venösem und/oder arteriellem Katheter
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1107 für Messung des intrakraniellen Drucks mittels Hirndrucksonde
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1107 für eines der folgenden sonographischen Verfahren: Farbdoppler-Sonographie, Kontrastmittel-Sonographie, Transösophageale Echokardiographie (TEE) oder Transthorakale Echokardiographie (TTE)
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1107 für eines der folgenden endoskopischen Verfahren: Gastroskopie oder Koloskopie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1107 für eine Bronchoskopie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1107 für eine Tracheotomie oder Perkutane endoskopische Gastrostomie (PEG-Anlage)
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1107 für invasives Temperaturmanagement bei einem Patienten ab dem 9. Lebensjahr
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1107 für Temperaturmanagement bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
ggf. einschließlich invasiver Maßnahmen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1107 für stationäre intensivmedizinische Überwachung und Behandlung auf einer neonatologischen Intensivstation
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1107 für das Gespräch mit dem Patienten,
Dauer mindestens 20 Minuten
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1107 für das aufwendige, komplexe Gespräch mit Angehörigen oder Betreuer,
Dauer mindestens 20 Minuten
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1107 für eine oder mehrere Laboratoriumsuntersuchungen im Rahmen der intensivmedizinischen Überwachung und Behandlung,
insgesamt
Steuerung und Überwachung einer extrakorporalen Membranoxygenierung/CO2-Elimination,
ggf. einschließlich Anwendung einer minimalisierten Herz-Lungen-Maschine, je angefangene 24 Stunden
Steuerung und Überwachung einer extrakorporalen Membranoxygenierung/CO2-Elimination,
ggf. einschließlich Anwendung einer minimalisierten Herz-Lungen-Maschine, je vollendete 24 Stunden
Anschluss an oder Entfernung von minimalisierte(n) Herz-Lungen-Unterstützungssysteme(n) und/oder extrakorporale/r Membranoxygenierung/CO2-Elimination
Transportbegleitung intensivpflichtiger, beatmeter Patienten, innerhalb eines Krankenhauses, pauschaliert,
einschließlich Vor- und Nachbereitung, je Transport
Transportbegleitung intensivpflichtiger, beatmeter Patienten, außerhalb eines Krankenhauses,
einschließlich Vor- und Nachbereitung, je Transport, je angefangene 15 Minuten
Transportbegleitung intensivpflichtiger, nicht beatmeter Patienten, innerhalb eines Krankenhauses, pauschaliert,
einschließlich Vor- und Nachbereitung, je Transport
Transportbegleitung intensivpflichtiger, nicht beatmeter Patienten, außerhalb eines Krankenhauses,
einschließlich Vor- und Nachbereitung, je angefangene 15 Minuten, je Transport
Beobachtung und Funktionskontrolle nach einem Eingriff/einer Intervention,
Dauer bis zu 12 Stunden
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1134 für eine mehr als 12-stündige Überwachung,
Dauer bis zu 24 Stunden
Ausheberung und/oder Ausspülung des Magens, auch mit Sondierung der Speiseröhre und des Magens und/oder Spülung des Duodenums
Hyperbare Sauerstofftherapie bei Intensivpatienten,
einschließlich - körperliche Untersuchung - Ausschluss Pneumothorax - Ausschluss intrakranielle Luft- Ausgangsblutgasanalyse - peripher venöse Zugänge - neurologische Untersuchung vor und nach der Behandlung, ggf. einschließlich - Sedierung - Analgetika - Blutgasanalyse - assistierte/kontrollierte Beatmung - kontinuierliches EKG-Monitoring - kontinuierliche nicht-invasive oder invasive Blutdruckmessung - kontinuierliche Pulsoxymetrie - transkutane Sauerstoffmessungen (tcpO2) - Überwachung der Atemfrequenz und des Atemvolumens sowie der Compliance - kontinuierliche Kapnometrie und Sauerstoffpartialdruckmessung inspiratorisch und exspiratorisch - Füllung des endotrachealen Cuffs mit Flüssigkeit - wiederholte Cuffdruckmessungen - Volumensubstitution - wiederholte oder kontinuierliche Medikamentengaben, auch über Spritzenpumpen, auch Katecholamine, auch Antikonvulsiva - Parazentese - Blasenkatheter - neurologische Untersuchung/Überwachung bei ansprechbaren Intensivpatienten - somatosensorisch evozierte Potentiale - Dokumentation - dauerhafte Anwesenheit eines Arztes in der Druckkammer - Videoüberwachung
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts C V, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 56,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei einem Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts C V, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 56,00 EUR bis zu 106,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts C V, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 106,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
VI. Sonographische Leistungen
VI. Sonographische Leistungen
- 1.
Die untersuchten Organe beziehungsweise Strukturen sowie gegebenenfalls die Körperseite sind in der Rechnung anzugeben.
- 2.
Mit den Leistungen des Abschnitts C VI sind die erforderliche Bilddokumentation ggf. einschließlich der Flusskurve bei dopplersonographischer Untersuchung, erforderlichenfalls in Farbe, und die schriftliche Befunderstellung abgegolten.
- 3.
Bei Patienten mit einem Body-Mass-Index (BMI) ≥ 40 kann für eine Leistung die 1,5fache Gebühr in Rechnung gestellt werden. Leistungs‐ und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 1,5fachen Berechnung ausgenommen. Die Körpermaße (Größe, Gewicht, BMI) müssen in der Rechnung angegeben werden.
Sonographische (Teil-) Untersuchung mit Bezug auf ein Organ oder sonographische Verlaufsuntersuchung,
einschließlich der fallweise erfolgenden abschnittsweisen Mitdarstellung von benachbarten Organen und Strukturen, je Sitzung
Sonographische Untersuchung der Haut und Subkutis mittels B-Mode-(2D-real-time-)Verfahren,
ggf. einschließlich Untersuchung der subkutanen und regionären Lymphknoten, je Sitzung
Sonographische Untersuchung von Lymphknoten mittels B-Mode-(2D-real-time-)Verfahren, mehr als drei Lymphknotenregionen,
je Sitzung
Sonographische Untersuchung des Gehirn-Parenchyms oder des Rückenmarks mittels B-Mode-(2D-real-time-)Verfahren und Farbdopplerverfahren,
je Sitzung
Sonographische Untersuchung eines Auges und der Augenhöhle mittels B-Mode-(2D-real-time-) Verfahren,
ggf. einschließlich Untersuchung der umgebenden Strukturen
Sonographische Untersuchung der Nasennebenhöhlen mittels A-Mode-Verfahren,
je Kopfseite
Sonographische Untersuchung der Nasennebenhöhlen oder Gesichtsweichteile mittels B-Mode-(2D-real-time-) Verfahren,
je Kopfseite
Sonographische Untersuchung der Schilddrüse, mittels B-Mode-(2D-real-time-)Verfahren,
ggf. einschließlich partieller Mitdarstellung von benachbarten Organen und Strukturen, je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1207 für die gezielte sonographische Untersuchung der Epithelkörperchen,
ggf. einschließlich partieller Mitdarstellung von benachbarten Organen und Strukturen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1207 für die gezielte sonographische Untersuchung der Epithelkörperchen bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
ggf. einschließlich partieller Mitdarstellung von benachbarten Organen und Strukturen
Sonographische Untersuchung der Halsregion, mittels B-Mode-(2D-real-time-) Verfahren,
ggf. einschließlich - Halslymphknoten - Epithelkörperchen oder der Speicheldrüse(n) (mit Ausnahme der Schilddrüse) - abschnittsweiser Mitdarstellung von benachbarten Organen und Strukturen, je Seite
Sonographische Untersuchung eines Organs im Kopf-Hals-Bereich (Kehlkopf, Speicheldrüsen)
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1207, 1210 oder 1211 für Endosonographie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1207, 1210 oder 1211 für die zusätzliche Untersuchung mittels Farbdoppler- beziehungsweise Powerdoppler- Sonographie,
ggf. einschließlich Einschätzung der entzündlichen Aktivität
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1207, 1210 oder 1211 für die zusätzliche Untersuchung mittels Farbdoppler- beziehungsweise Powerdoppler- Sonographie bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
ggf. einschließlich Einschätzung der entzündlichen Aktivität
Kontrastmittelgestützte Sonographie (CEUS) bei tumorösen Raumforderungen der Hals- und Gesichtsweichteile, der zervikalen Lymphknoten oder der Kopfspeicheldrüsen,
einschließlich - aller vor- und nachbereitenden Maßnahmen bei der Kontrastmittelverabreichung - der Darstellung vor und nach Kontrastmittelgabe
Sonographische Untersuchung einer Brustdrüse mittels B-Mode-(2D-real-time-)Verfahren,
ggf. einschließlich - partieller Mitdarstellung von benachbarten Organen und Strukturen - der regionären, auch axillären Lymphknoten einer Seite
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1216 für die Untersuchung der Gefäße mittels Farbdoppler
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1216 für die Untersuchung der Gefäße mittels Farbdoppler bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
Sonographische Untersuchung einer Brustdrüse mittels automatisiertem 3D-Brustultraschallsystem (z.B. ABUS-System),
ggf. einschließlich - partieller Mitdarstellung von benachbarten Organen und Strukturen, - partieller Mitdarstellung der regionären, auch axillären Lymphknoten einer Seite
Sonographische Untersuchung im Bereich des Thorax mittels B-Mode-(2D-real-time-)Verfahren,
ggf. einschließlich der Untersuchung - der Thoraxwand - der Pleurahöhle und des Perikards sowie abschnittsweiser Mitdarstellung von benachbarten Organen und Strukturen, ausschließlich der Untersuchung von Herz und großen Gefäßen, je Sitzung
Sonographische Untersuchung der Gefäße des Mediastinums mittels B-Mode-(2D-real-time-) und Farbdoppler-Verfahren,
ggf. einschließlich abschnittsweiser Mitdarstellung von benachbarten Organen und Strukturen, je Sitzung
Sonographie des Abdomens mittels B-Mode-(2D-real-time-)Verfahren,
einschließlich der Untersuchung von Leber, Gallenblase, Gallengängen, Pankreas, Milz, V. cava, Aorta, Niere(n), sowie ggf. einschließlich abschnittsweiser Mitdarstellung von benachbarten Organen und Strukturen, je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1222 für die Sonographie weiterer abdominaler Organe,
je Sitzung
Kontrastmittel-Sonographie der Leber, des Pankreas, der Milz oder der Nieren mittels B-Mode-(2D-real-time-)Verfahren,
einschließlich - aller vor- und nachbereitenden Maßnahmen bei der Kontrastmittelverabreichung - der Untersuchung mehrerer Sequenzen bzw. Phasen - der Darstellung vor und nach Kontrastmittelgabe, ggf. einschließlich der Untersuchung der Gallengänge und/oder lokoregionären Lymphknoten, je dargestelltem und im Bild dokumentierten Organ
Intraoperative Sonographie eines oder mehrerer Abdominalorgane
Sonographie des Harntrakts mit Untersuchung der Harnblase und beider Nieren und/oder des Nierentransplantats mittels B-Mode-(2D-real-time- )Verfahren,
ggf. einschließlich der Untersuchung - der Harnleiter - der Gefäße und der Lymphknoten der Region ggf. einschließlich abschnittsweiser Mitdarstellung von benachbarten Organen und Strukturen, je Sitzung
Sonographie des weiblichen Beckens mit Untersuchung des Uterus und der Adnexe beider Seiten, mittels B-Mode-(2D-real-time-)Verfahren,
ggf. einschließlich - der Untersuchung des zervikalen Abschnitts der Vagina und/oder der Harnblase - der abschnittsweisen Mitdarstellung von benachbarten Organen und Strukturen, je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1227 für die sonographische Untersuchung von Harnleiter, Niere, lokoregionäre Lymphknoten, Gastrointestinaltrakt oder Darmwand im kleinen Becken oder der Beckenwand,
je dargestellter und im Bild dokumentierter vorgenannter Struktur/Organ
Sonographische Untersuchung des Skrotums, der Hoden und Nebenhoden, des Penis,
ggf. einschließlich - Untersuchung der Urethra - Untersuchung der Gefäße und der Lymphknoten der Region - abschnittsweiser Mitdarstellung von benachbarten Organen und Strukturen, je Sitzung
Sonographische Untersuchung der Prostata und der Harnblase,
ggf. einschließlich - der Untersuchung der Lymphknoten der Region - abschnittsweiser Mitdarstellung von benachbarten Organen und Strukturen, je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1230 oder 1296 für computergestützte sonographische Gewebedifferenzierung,
je Sitzung
Perinealsonographie,
ggf. einschließlich abschnittsbezogener Darstellung von benachbarten Organen und Strukturen, je Sitzung
Sonographische Untersuchung von unter der Haut und Subkutis gelegenen Bindegewebsstrukturen, z.B. Muskeln, Sehnen, Bändern, Schleimbeuteln, Knochen usw., mittels B-Mode-(2D-real-time-) Verfahren,
je untersuchter Extremität
Sonographische Untersuchung von Muskeln und/oder Nerven mittels B-Mode-Verfahren,
bis zu 10 Muskelgruppen, je Sitzung
Sonographische Untersuchung eines Knie- oder Hüftgelenks als Funktionseinheit, mittels B-Mode-(2D-real-time-)Verfahren,
ggf. einschließlich Untersuchung der - Muskeln - Weichteile - Sehnen - Schleimbeutel und/oder Menisken
Sonographische Untersuchung eines Schultergelenks als Funktionseinheit, mittels B-Mode-(2D-real-time-)Verfahren,
ggf. einschließlich Untersuchung des Schultereckgelenks der Muskeln, Weichteile, Sehnen und/oder Schleimbeutel der Schulterregion
Sonographische Untersuchung eines Ellbogen- oder Sprung- oder Handgelenks oder der Tarsalgelenke als Funktionseinheit, mittels B-Mode-(2D-real-time- )Verfahren,
ggf. einschließlich Untersuchung der Muskeln, Weichteile, Sehnen oder Schleimbeutel der jeweiligen Gelenkumgebung
Sonographische Untersuchung der Finger- oder Zehengelenke mittels B-Mode-(2D-real-time-) Verfahren,
einschließlich Scoring des Grades der Synovitis und der Erosionen der einzelnen Finger- oder Zehengelenke, ggf. einschließlich der Untersuchung der Muskeln, Weichteile oder Sehnen der jeweiligen Hand bzw. des jeweiligen Fußes, je untersuchter Extremität
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1235, 1236, 1237 oder 1238 für zusätzliche Untersuchung mittels Farbdoppler beziehungsweise Powerdoppler,
einschließlich Einschätzung der entzündlichen Aktivität
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1235, 1236, 1237 oder 1238 für zusätzliche Untersuchung mittels Farbdoppler beziehungsweise Powerdoppler bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
einschließlich Einschätzung der entzündlichen Aktivität
Sonographische Untersuchung kleiner Gefäße im Auge und/oder Periorbitalbereich (periorbital, temporal, frontal, orbital und/oder retrobulbär) mittels B- Mode-(2D-real-time-) und Farbdoppler-Verfahren,
ggf. einschließlich PW- und/oder CW-Doppler
Sonographische Untersuchung der Aa. carotides, der Periorbitalarterien, der Aa. subclaviae und der Aa. vertebrales mittels CW-Doppler-Verfahren,
ggf. einschließlich Kompressionstest der Periorbitalarterien, je Sitzung
Sonographische Untersuchung der Aa. carotides communes, externae und internae, beidseits, mittels B-Mode- und Farbdoppler-Verfahren,
einschließlich der Untersuchung der Aa. vertebrales, je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1243 für eine Untersuchung der Periorbitalarterien beidseits mittels CW-Doppler,
einschließlich Kompressionstest, je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1243 für eine Untersuchung der Periorbitalarterien beidseits mittels CW-Doppler bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
einschließlich Kompressionstest, je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1243 für die Untersuchung (B-Mode plus Farbdoppler) der Aa. subclaviae, ggf. einschließlich der Vv. Jugulares und/oder der Vv. subclaviae,
beidseits, je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1243 für die Untersuchung (B-Mode plus Farbdoppler) der Aa. subclaviae, ggf. einschließlich der Vv. jugulares, und/oder der Vv. subclaviae bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
beidseits, je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1242 oder 1243 für die Quantifizierung ab einem Stenosegrad von 50%,
einschließlich Bestimmung der systolischen Maximalgeschwindigkeit (prä-, intra- und poststenotisch)
Sonographische Untersuchung der intrakraniellen hirnversorgenden Gefäße, beidseits, mittels B-Mode und Farbdoppler-Verfahren,
je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1249 für die Untersuchung intrakranieller Venen und Sinus,
je Sitzung
Sonographische Untersuchung der intrakraniellen Gefäße mittels PW-Doppler-Verfahren,
je Sitzung
Wiederholte sonographische Untersuchung intrakranieller Gefäße mittels PW-Doppler-Verfahren zur Messung der CO2-Reaktivität,
einschließlich Verabreichung von Testgas, ggf. einschließlich Überwachung sowie Herz-/Kreislaufmonitoring (z. B. EKG, Blutdruck, Sauerstoffsättigung, Temperaturmessung), je Sitzung
Kontinuierliche sonographische Untersuchung intrakranieller Gefäße mittels PW-Doppler-Verfahren von mindestens 30 Minuten Dauer zur Detektion mikroembolischer Signale
Therapeutische transkranielle Ultraschallanwendung zur Thrombolyse bei Hirninfarkt,
unabhängig von der Dauer der Therapie, je Lysebehandlung und Kalendertag
Sonographische Untersuchung der abdominellen und/oder retroperitonealen Gefäße mittels B-Mode-(2D-real-time-) und Farbdoppler-Verfahren,
ggf. einschließlich abschnittsweiser Mitdarstellung von benachbarten Organen und Strukturen, je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1255 für Folgeuntersuchung nach Gefäßinterventionen an abdominalen Arterien und/oder Venen bei Malfunktion (Rezidivstenose, Bypass- oder Stent-Verschluss) zur Beurteilung der Interventionsindikation
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1255 für Quantifizierung von Nierenarterienstenosen und/oder Stenosen der Viszeralarterien,
einschließlich - Bestimmung der systolischen Maximalgeschwindigkeit (prä-, intra- und poststenotisch) - zur Quantifizierung der Nierenarterienstenosen: Bestimmung des Widerstandsindex innerhalb beider Nieren bzw. am Transplantat an mindestens je drei Punkten
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1255 für Quantifizierung von Nierenarterienstenosen und/oder Stenosen der Viszeralarterien bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
einschließlich - Bestimmung der systolischen Maximalgeschwindigkeit (prä-, intra- und poststenotisch) - zur Quantifizierung der Nierenarterienstenosen: Bestimmung des Widerstandsindex innerhalb beider Nieren bzw. am Transplantat an mindestens je drei Punkten
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1255 für Abklärung der Flussverhältnisse im Abdomen bei vaskulären Malformationen, Agenesie der V. cava oder Vena-ovarica-Syndrom (Pelvic congestion syndrome)
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1255 für Abklärung der Flussverhältnisse im Abdomen bei vaskulären Malformationen, Agenesie der V. cava oder Vena-ovarica-Syndrom (Pelvic congestion syndrome) bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
Sonographische Untersuchung der Gefäße des männlichen Genitalsystems mittels B-Mode-(2D-real-time-) und Farbdoppler-Verfahren,
ggf. einschließlich abschnittsweiser Mitdarstellung von benachbarten Organen und Strukturen, je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1261 für Tumeszenzmessung,
einschließlich der intrakavernösen Applikation einer vasoaktiven Substanz, ggf. einschließlich - Lokalanästhesie - Punktion/Injektion - Tourniquet-Verwendung - postinterventioneller Versorgung der Punktionsstelle, je Sitzung
Sonographische Untersuchung der Gefäße des weiblichen Genitalsystems mittels B-Mode-(2D-real-time-) und Farbdoppler-Verfahren,
ggf. einschließlich abschnittsweiser Mitdarstellung von benachbarten Organen und Strukturen, je Sitzung
Sonographische Untersuchung arterieller Gefäße an Armen oder Beinen mittels B-Mode- (2D-real-time) und Farbdoppler-Verfahren an zwei Gefäßregionen,
ggf. einschließlich abschnittsweiser Mitdarstellung von benachbarten Organen und Strukturen,
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1264 für die Quantifizierung von Stenosen oder Verschlüssen der Extremitätenarterien bei vaskulärer Claudicatio intermittens, ischaemischen Ruheschmerzen und/oder Ulzerationen,
einschließlich Bestimmung der systolischen Maximalgeschwindigkeit (prä-, intra- und poststenotisch), je Extremität
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1264 bei Untersuchung nach arteriellen Provokationstests/Belastung
(z.B. Lagerungsmanöver, Kompressionstest, definierte physikalische Belastung)
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1264 für Farbduplex von Arterien nach Trauma oder Intervention bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1264 für die Quantifizierung des Minutenvolumens bei arteriovenösen Malformationen oder Dialyseshunts
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1264 für die Quantifizierung des Minutenvolumens bei arteriovenösen Malformationen oder Dialyseshunts bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
Sonographische Untersuchung der venösen Gefäße an Armen oder Beinen mittels B-Mode-(2D-real-time)- und Farbdoppler-Verfahren an zwei Gefäßregionen,
ggf. einschließlich abschnittsweiser Mitdarstellung von benachbarten Organen und Strukturen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1264 oder 1270 für die sonographische Untersuchung von mehr als zwei Gefäßregionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1270 für eine sonographische Gefäßuntersuchung bei Anwendung venöser Provokationstests
(z.B. Lagerungsmanöver, strukturierter distaler Kompressionstest, Anlage von Tourniquets), je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1270 für die Evaluation postthrombotischer Verläufe
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1270 für die Quantifizierung von Volumina bei venöser Malformation, ggf. mithilfe von Ultraschall-Kontrastmitteln,
einschließlich Flussvolumenmessung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1270 für die Quantifizierung von Volumina bei venöser Malformation, ggf. mithilfe von Ultraschall-Kontrastmitteln bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
einschließlich Flussvolumenmessung
Untersuchung der venösen Gefäße als kontinuierliche Kompressionssonographie zum Ausschluss einer Thrombose,
ggf. einschließlich Farbkodierung, je Sitzung
Sonographische Untersuchung der arteriellen Gefäße einer Extremität mittels CW-Doppler-Verfahren,
je Extremität
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1277 für die Verwendung eines Spektraldopplers,
je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1277 für die Verwendung eines Spektraldopplers bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
je Sitzung
Sonographische Untersuchung der venösen Gefäße einer Extremität mittels CW-Doppler-Verfahren,
je Extremität
Dopplersonographische Bestimmung des Knöchel-Arm-Indexes (ankle-brachial index, ABI) unter Verwendung eines Taschendopplergeräts oder vergleichbarer automatisierter Methoden,
unabhängig von der Zahl der Messpunkte, je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1277 oder 1281 für eine sonographische Druckmessung und/oder die Bestimmung des Knöchel-Arm-Indexes (ABI) nach Belastung,
unabhängig von der Zahl der Messpunkte bzw. Messungen, je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1277 oder 1281 für eine sonographische Druckmessung und/oder die Bestimmung des Knöchel-Arm-Indexes (ABI) nach Belastung bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
unabhängig von der Zahl der Messpunkte bzw. Messungen, je Sitzung
Sonographische Untersuchung nach Anlage einer Stent-Graft-Prothese der Aorta und/oder der Iliakalgefäße,
einschließlich Beurteilung der Interventionsbedürftigkeit einer Leckage
Sonographische Untersuchung der Digitalarterien, ggf. nach Anwendung von Vasodilatanzien
Sonographische Untersuchung von Unterschenkel- und Fußgefäßen bei diabetischem Fußsyndrom,
einschließlich Bestimmung des Minutenvolumens in der A. tibialis anterior und/oder posterior
Transluminale Sonographie eines oder mehrerer Blutgefäße nach Einbringung eines Gefäßkatheters,
je Sitzung
Ultraschallkontrollierte Kompression des Aneurysma-Halses zum Verschluss eines Aneurysma spurium
Ultraschallkontrollierte Kompression und Medikamenteninjektion (z.B. Thrombin) zum Verschluss eines Aneurysma spurium
Endosonographie des Ösophagus und/oder des Magens,
einschließlich Einbringen/Positionieren des mit einem Ultraschalltransducer armierten Endoskopes, ggf. einschließlich Endosonographie lokoregionärer Lymphknoten Rachenanästhesie, je Sitzung
Endosonographie des Ösophagus, des Magens, des Duodenums, der Gallenwege und/oder des Pankreas,
ggf. einschließlich - der Endosonographie abdominaler Gefäße und lokoregionärer Lymphknoten, einschließlich Einbringen/Positionieren des mit einem Ultraschalltransducer armierten Endoskopes Rachenanästhesie, je Sitzung
Endosonographie des Rektums und/oder Sonographie des Analkanals,
einschließlich Einbringen/Positionieren des mit einem Ultraschalltransducer armierten Endoskopes, ggf. einschließlich Sonographie lokoregionärer Lymphknoten Lokalanästhesie, je Sitzung
Endosonographie des Kolons,
einschließlich Einbringen/Positionieren des mit einem Ultraschalltransducer armierten Endoskopes, ggf. einschließlich Lokalanästhesie, je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1201, 1207, 1216, 1222, 1229, 1230, 1290, 1291, 1292, 1293 oder 1296 für Elastographie mittels Ultraschall
(z.B. Real-Time- oder transiente Verfahren)
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1201, 1207, 1216, 1222, 1229, 1230, 1290, 1291, 1292 oder 1293 für Elastographie mittels Ultraschall bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
(z.B. Real-Time- oder transiente Verfahren)
Endosonographie der Prostata und/oder der Harnröhre und/oder der Samenblase,
einschließlich Einbringen/Positionieren des mit einem Ultraschalltransducer armierten Endoskopes, ggf. einschließlich Sonographie lokoregionärer Lymphknoten - partieller Mitdarstellung benachbarter Organe Lokalanästhesie, je Sitzung
Sonographisch gestützte Führungshilfe und/oder Lagekontrolle, bei endosonographischen Interventionen,
unabhängig von der Zahl der Punktionen und/oder Punktionsorte einmal je Sitzung
Doppler-Echokardiographie mittels PW- und/oder CW-Doppler,
ggf. einschließlich der Untersuchung der großen herznahen Gefäße (Aorta ascendens, Pulmonalarterien, V. cava), je Sitzung
Echokardiographische Untersuchung des Herzens mittels B-Mode-(2D-real-time-) Verfahren und M-Mode-(Time motion-) Verfahren,
ggf. einschließlich - Untersuchung herznaher Gefäße (z.B. Aorta ascendens, Pulmonalarterien, V. cava) abschnittsweise Mitdarstellung von benachbarten Organen und Strukturen, je Sitzung
Farbkodierte Doppler-Echokardiographie des Herzens, einschließlich der Leistung nach Nummer 1298 und 1299,
je Sitzung
Transösophageale farbkodierte Doppler-Echokardiographie,
ggf. einschließlich - oxymetrischer und EKG-Überwachung - Darstellung der herznahen Gefäße (z.B. Aorta ascendens, Pulmonalarterien, V. cava) mittels Doppler-Verfahren (PW- und/oder CW-Doppler) abschnittsweiser Mitdarstellung von benachbarten Organen und Strukturen, je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1203, 1216, 1221, 1241, 1243, 1249, 1255, 1261, 1263, 1264, 1270, 1298, 1300, 1301, 1327 oder 1331 für Spektralanalyse (Fast Fourier Transformation) und/oder quantitative Berechnungen (z. B. Pourcelot-Index),
einschließlich Bilddokumentation, je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1299, 1300 oder 1301 für die Untersuchung des Herzens mittels Gewebedoppler zur quantitativen Wandbewegungsanalyse,
je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1299, 1300 oder 1301 für die Untersuchung des Herzens mittels Gewebedoppler zur quantitativen Wandbewegungsanalyse bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1220, 1298, 1299, 1300 oder 1301 bei besonders aufwendigen Untersuchungsbedingungen: beatmeter Patient oder unmittelbar nach intrathorakalem Eingriff
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1220, 1298, 1299, 1300 oder 1301 für Straintechnologie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1220, 1298, 1299, 1300 oder 1301 für Quantifizierung von Herzklappenstenosen und/oder Herzklappeninsuffizienzen,
einschließlich - Mitralinsuffizienz: Effektive Regurgitationsfläche (EROA), V. contracta - Mitralstenose oder Trikuspidalstenose: Bestimmung der Öffnungsfläche planimetrisch und/oder nach Druckhalbwertszeit - Aorteninsuffizienz: V. contracta, Druckhalbwertszeit, Geschwindigkeits-Zeitintegral in der Aorta descendens - Aortenstenose: Bestimmung der Öffnungsfläche planimetrisch und/oder nach Kontinuitätsgleichung - Pulmonalklappenstenose: Gradientenbestimmung über Doppler
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1220, 1298, 1299, 1300 oder 1301 für Quantifizierung von Linksherz- und/oder Rechtsherzfunktionen und/oder Strukturen,
einschließlich Flächen und ggf. Volumina von RA und RV und/oder Ejektionsfraktion nach Simpson für den linken Ventrikel
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1220, 1298, 1299, 1300 oder 1301 für Untersuchung komplexer angeborener Vitien
Als komplexe Herzfehler gelten AV-Kanal, Ebstein, Fallot, fehleinmündende Lungenvenen, single ventricle, Shone-Komplex, DORV, Hypoplastisches Linksherzsyndrom, TGA, Truncus Arteriosus communis, Ductus Botalli, Aortenisthmusstenose oder vergleichbar komplexe Herzfehler.
Echokardiographische Untersuchung des Herzens mittels B-Mode-Verfahren (gemäß Leistungsinhalt der Leistung nach Nummer 1299), in Ruhe und unter definierter ergometrischer Belastung,
einschließlich Auswertung und digitaler Archivierung der Bilddaten sowie Verfahren zur Verbesserung der Auflösung und des Kontrasts (Tissue Harmonic Imaging), je Sitzung
Echokardiographische Untersuchung des Herzens mittels B-Mode-Verfahren (gemäß Leistungsinhalt der Leistung nach Nummer 1299), in Ruhe und unter standardisierter pharmakologischer Belastung
(z.B. Dobutamin-/Atropin-Gabe), einschließlich - Gabe des Pharmakons - Auswertung und digitaler Archivierung der Bilddaten sowie Verfahren zur Verbesserung der Auflösung und des Kontrasts (Tissue Harmonic Imaging), je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1220, 1226, 1227, 1229, 1230, 1235, 1236, 1237, 1241, 1249, 1255, 1256, 1264, 1284, 1285, 1286, 1290, 1291, 1296, 1298, 1299, 1300, 1301, 1310 oder 1311 für Kontrastmittel-Sonographie-Verfahren,
einschließlich - aller vor- und nachbereitenden Maßnahmen bei der Kontrastmittelverabreichung der Untersuchung mehrerer Sequenzen bzw. Phasen der Darstellung vor und nach Kontrastmittelgabe, je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1220, 1226, 1227, 1235, 1236, 1237, 1241, 1249, 1255, 1256, 1264, 1284, 1285, 1286, 1290, 1291, 1296, 1298, 1299, 1300, 1301, 1310 oder 1311 für Kontrastmittel-Sonographie-Verfahren bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
einschließlich - aller vor- und nachbereitenden Maßnahmen bei der Kontrastmittelverabreichung der Untersuchung mehrerer Sequenzen bzw. Phasen der Darstellung vor und nach Kontrastmittelgabe, je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummern 1310 oder 1311 für zusätzliche Erstellung und Auswertung dopplerechokardiographischer Daten während und nach der Belastung,
einschließlich Gradienten bei (Sub-)Aortenstenose und/oder nicht-invasive Messung des Pulmonalisdrucks und/oder Quantifizierung einer Mitralklappeninsuffizienz mittels V. contracta
Sonographische Untersuchung im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge mittels B-Mode- (2D-real-time) Verfahren,
ggf. einschließlich Biometrie und Beurteilung der Organentwicklung - CW-Doppler - partieller Mitdarstellung von benachbarten Organen und Strukturen der Mutter, je untersuchtem Fetus
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1315 für systematische Untersuchung der fetalen Morphologie im 2. Trimenon gemäß Anlage 1a der Mutterschafts-Richtlinien,
je untersuchtem Fetus
Gezielte weiterführende sonographische Untersuchung zur differenzialdiagnostischen Abklärung und/oder Überwachung bei aufgrund einer Untersuchung nach der Leistung nach Nummer 1315 erhobenem Verdacht auf pathologische Befunde oder ausgewiesener besonderer Risikosituation,
einschließlich Bilddokumentation, ggf. einschließlich - Nackentransparenzmessung - abschnittsweiser Mitdarstellung von benachbarten Organen und Strukturen, je untersuchtem Fetus
Gezielte sonographische Untersuchung im Rahmen des First-Trimester-Screenings,
ggf. einschließlich Bilddokumentation, je Sitzung und untersuchtem Fetus
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1200, 1227, 1230, 1315, 1317 oder 1318 bei transkavitärer bzw. transrektaler und/oder transvaginaler Untersuchung,
einschließlich Ein- und Ausbringen des Schallkopfes, ggf. einschließlich Lokalanästhesie und Überwachung, je Sitzung
Sonographische Untersuchung der intrakraniellen Strukturen bei einem Patienten bis zum vollendeten 8. Lebensjahr (ggf. durch die offene Fontanelle) mittels B-Mode-(2D-real-time-)Verfahren,
je Sitzung
Sonographische Untersuchung beider Hüftgelenke bei einem Patienten bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1321 für die sonographische Darstellung der Säuglingshüfte in einer Retentionsschiene bei instabilen Hüften ab Hüfttyp III nach Graf
Farbkodierte Doppler-echokardiographische Untersuchung eines Fetus, einschließlich Bilddokumentation bei Verdacht auf Fehlbildung oder Erkrankung des Fetus,
einschließlich ein- und zweidimensionaler echokardiographischer Untersuchung (Time-Motion- bzw. M-Mode-Verfahren sowie B-Mode-Verfahren), ggf. einschließlich - dopplersonographischer Untersuchung und Frequenzspektrumanalyse - abschnittsweiser Mitdarstellung von benachbarten Organen und Strukturen, je untersuchtem Fetus
Weiterführende differenzialdiagnostische sonographische Abklärung des fetomaternalen Gefäßsystems mittels B-Mode- und Farbdoppler-Verfahren bei Verdacht auf Gefährdung oder Schädigung des Fetus,
einschließlich Frequenzspektrumanalyse, ggf. einschließlich - direktionaler dopplersonographischer Untersuchung im fetomaternalen Gefäßsystem - abschnittsweiser Mitdarstellung von benachbarten Organen, Gefäßen und Strukturen, je untersuchtem Fetus
Sonographisch gestützte Führungshilfe und/oder Lagekontrolle,
z.B. bei Punktionen, Biopsien bzw. Stanzbiopsien, präoperativen Markierungen suspekter Befunde oder bei anderen interventionellen Maßnahmen, je Zielläsion
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1216, 1220, 1226, 1230, 1235, 1237, 1243, 1249, 1255, 1264, 1296, 1298, 1299, 1300, 1301, 1317 oder 1325 für 3D/4D-Sonographieverfahren
Sonographische Untersuchung der arteriellen und/oder venösen Gefäße einer Gefäßregion mittels B-Mode- (2D-real-time) und Farbdoppler-Verfahren,
z.B. zur Kontrolle des Zugangsweges vor/nach Kathetereingriffen
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts C VI, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 36,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei einem Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts C VI, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 36,00 EUR bis zu 58,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts C VI, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 58,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1227 für die sonographische Untersuchung einer Gefäßregion des weiblichen Beckens mittels Farbdoppler-Verfahren (z.B. bei unklarer Raumforderung oder bei V.a. Stieldrehung des Ovars),
je Sitzung
VII. Testverfahren
VII. Testverfahren
- 1.
Testverfahren im Sinne dieses Abschnitts sind Untersuchungen eines Patienten mittels Befragungen und/oder Aufgabenstellungen im persönlichen Kontakt. Sie lassen sich auf der Basis empirischer Daten nach Gütekriterien wie Objektivität, Reliabilität und Validität beurteilen. Ratings oder Skalen, die der Strukturierung, Dokumentation und gegebenenfalls quantifizierenden Auswertung einer körperlichen Untersuchung dienen, sind mit der Berechnung der jeweiligen Untersuchungsleistung abgegolten. Selbstbeurteilungs- oder Fremdbeurteilungsverfahren sind Fragebögen oder Skalen, die vom Patienten oder seinem/n Angehörigen nach Anleitung eigenständig ausgefüllt werden.
- 2.
Anleitung, Auswertung und Dokumentation sind bei allen Leistungen dieses Abschnitts obligate Leistungsbestandteile. Die Bemessung der in den Leistungslegenden angegebenen Zeiten richtet sich nach der Dauer des während der Durchführung des/der jeweiligen Testverfahren erforderlichen Arzt-Patientenkontakts.
- 3.
Die jeweils angewendeten Testverfahren sind in der Rechnung aufzuführen.
Durchführung von Testverfahren im Rahmen der psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen, psychotherapeutischen, psychosomatischen, neurologischen, neuropsychologischen, schmerztherapeutischen, sozialpädiatrischen oder entwicklungspädiatrischen Diagnostik,
ggf. computergestützt, Dauer unter 15 Minuten
Durchführung von Testverfahren im Rahmen der psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen, psychotherapeutischen, psychosomatischen, neurologischen, neuropsychologischen, schmerztherapeutischen, sozialpädiatrischen oder entwicklungspädiatrischen Diagnostik,
ggf. computergestützt, Dauer je vollendete 15 Minuten
Anwendung, Anleitung und Auswertung von Selbst- oder Fremdbeurteilungsverfahren,
je Verfahren, Dauer je vollendete 10 Minuten
VIII. Schlafmedizinische Leistungen
Polysomnographie im Schlaflabor bei einem Kind bis zum vollendeten 3. Lebensjahr,
mindestens 6-stündige kontinuierliche Messung unter Anwesenheit von qualifiziertem Personal und Aufzeichnung von - EEG (2 oder 3 Ableitungen) EOG (2 Ableitungen) EMG Kinn und Beine (3 bis 6 Ableitungen) EKG der Sauerstoffsättigung des Atemflusses an Mund und/oder Nase - von Atembewegungen an Thorax und Abdomen von Schnarchgeräuschen der Körperlage mittels Lagesensoren unter kontinuierlicher Videokontrolle und Korrelation von elektrophysiologischen Messdaten und Verhaltensbefund, einschließlich - Dokumentation der einzelnen elektrophysiologischen Messdaten - visuelle Auswertung mit synoptischer Bewertung und Erstellung eines Befundberichtes
Polysomnographie im Schlaflabor bei einem Kind ab dem 4. Lebensjahr bis zum vollendeten 12. Lebensjahr,
mindestens 6-stündige kontinuierliche Messung unter Anwesenheit von qualifiziertem Personal und Aufzeichnung von EEG (2 oder 3 Ableitungen) EOG (2 Ableitungen) EMG Kinn und Beine (3 bis 6 Ableitungen) EKG der Sauerstoffsättigung des Atemflusses an Mund und/oder Nase - von Atembewegungen an Thorax und Abdomen von Schnarchgeräuschen der Körperlage mittels Lagesensoren unter kontinuierlicher Videokontrolle und Korrelation von elektrophysiologischen Messdaten und Verhaltensbefund, einschließlich - Dokumentation der einzelnen elektrophysiologischen Messdaten - visuelle Auswertung mit synoptischer Bewertung und Erstellung eines Befundberichtes
Polysomnographie im Schlaflabor bei einem Patienten ab dem 13. Lebensjahr,
mindestens 6-stündige kontinuierliche Messung unter Anwesenheit von qualifiziertem Personal und Aufzeichnung von EEG (2 oder 3 Ableitungen) EOG (2 Ableitungen) EMG Kinn und Beine (3 bis 6 Ableitungen) EKG der Sauerstoffsättigung des Atemflusses an Mund und/oder Nase von Atembewegungen an Thorax und Abdomen - von Schnarchgeräuschen - der Körperlage mittels Lagesensoren unter kontinuierlicher Videokontrolle und Korrelation von elektrophysiologischen Messdaten und Verhaltensbefund, einschließlich - Dokumentation der einzelnen elektrophysiologischen Messdaten visuelle Auswertung mit synoptischer Bewertung und Erstellung eines Befundberichtes
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1500, 1501 oder 1502 für die mindestens 6-stündige kontinuierliche Ösophagusdruckmessung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1500, 1501 und 1502 für manuelle Drucktitration im Schlaflabor bei Einleitung oder Umstellung einer Überdrucktherapie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1501 oder 1502 für erweiterte EEG/EMG-Aufzeichnung
(mindestens 8 zusätzliche Kanäle)
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1500 oder 1501 für erweiterte EEG/EMG-Aufzeichnung bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
(mindestens 8 zusätzliche Kanäle)
Zuschlag zu den Leistungen nach Nummer 1500, 1501 oder 1502 für Langzeitpolysomnographie mit einer Mindestdauer von mehr als 24 Stunden bei Hypersomnolenzen zentralen Ursprungs
Polygraphie bei einem Kind bis zum vollendeten 3. Lebensjahr,
mindestens 6-stündige kontinuierliche Messung und Aufzeichnung des EKG der Sauerstoffsättigung der Atmung (Atemfluss, Schnarchgeräusche) der Körperlage und der abdominalen und thorakalen Atembewegungen, einschließlich - Dokumentation der Messdaten visuelle Auswertung und Erstellung eines Befundberichtes
Polygraphie bei einem Kind ab dem 4. Lebensjahr bis zum vollendeten 12. Lebensjahr,
mindestens 6-stündige kontinuierliche Messung und Aufzeichnung des EKG der Sauerstoffsättigung der Atmung (Atemfluss, Schnarchgeräusche) der Körperlage und der abdominalen und thorakalen Atembewegungen, einschließlich - Dokumentation der Messdaten - visuelle Auswertung und Erstellung eines Befundberichtes
Polygraphie bei einem Patienten ab dem 13. Lebensjahr,
mindestens 6-stündige kontinuierliche Messung und Aufzeichnung des EKG der Sauerstoffsättigung der Atmung (Atemfluss, Schnarchgeräusche) der Körperlage und der abdominalen und thorakalen Atembewegungen, einschließlich - Dokumentation der Messdaten visuelle Auswertung und Erstellung eines Befundberichtes
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1500, 1501, 1502, 1508, 1509 oder 1510 für die transkutane oder endtidale Messung des CO2-Partialdrucks im Rahmen der Polysomnographie oder Polygraphie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1501, 1502, 1509 oder 1510 für das kontinuierliche Monitoring einer Atemwegsüberdrucktherapie (CPAP oder verwandte Verfahren) bei Einleitung, Therapiekontrolle oder Therapieanpassung/-umstellung einer Überdrucktherapie,
einschließlich Auswertung der während des Monitorings erhobenen Daten und ggf. zusätzlich Auswertung der zur Therapiekontrolle aus dem Gerät ausgelesenen Daten Dokumentation, ggf. einschließlich Auslesung der gerätegespeicherten Parameter - Prüfung der Gerätefunktion, des Maskensitzes und der Nutzungsdauer
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1500, 1501, 1508 oder 1509 für das kontinuierliche Monitoring einer Atemwegsüberdrucktherapie (CPAP oder verwandte Verfahren) bei Einleitung, Therapiekontrolle oder Therapieanpassung/-umstellung einer Überdrucktherapie, bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
einschließlich - Auswertung der während des Monitorings erhobenen Daten und ggf. zusätzlich Auswertung der zur Therapiekontrolle aus dem Gerät ausgelesenen Daten Dokumentation, ggf. einschließlich Auslesung der gerätegespeicherten Parameter Prüfung der Gerätefunktion, des Maskensitzes und der Nutzungsdauer
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1501, 1502, 1509 oder 1510 für die mindestens 6-stündige kontinuierliche Blutdruckmessung ohne Beeinträchtigung des Schlafes
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1500, 1501, 1508 oder 1509 für die mindestens 6-stündige kontinuierliche Blutdruckmessung ohne Beeinträchtigung des Schlafes bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1508, 1509 oder 1510 für die Erbringung im Schlaflabor unter Anwesenheit von qualifiziertem Personal
Polysomnographische Vigilanzmessung im Schlaflabor zur Bestimmung der Schlafneigung am Tag
(z.B. Multipler Schlaflatenztest), einschließlich - Messung und Aufzeichnung von EEG, EOG und EMG über jeweils mindestens 20 Minuten und mindestens viermal in jeweils zweistündigem Abstand an einem Untersuchungstag Dokumentation der einzelnen elektrophysiologischen Messdaten - visuelle Auswertung und Erstellung eines Befundberichtes, ggf. einschließlich Videodokumentation
Erstmalige Einweisung und Training eines Patienten im Gebrauch einer Beatmungsmaske bei Überdrucktherapie (CPAP oder verwandte Verfahren)
Therapiekontrolle bei einer im häuslichen Umfeld durchgeführten Überdruckbeatmung,
einschließlich Zwischenanamnese Auslesen der gespeicherten Gerätedaten Prüfung der Nutzungsdauer/24 Stunden - Prüfung der Gerätefunktion - Prüfung des Gewichtsverlaufs synoptischer Bewertung der Kontrollergebnisse Messung des Blutdrucks - Kurzschulung des Patienten, ggf. einschließlich Einleitung von Korrekturmaßnahmen - Prüfung des Interfaces - Erfassung von Fluss/Druck an der Maske standardisierter Prüfung der Tagesvigilanz
Einstellung und/oder Kontrolle eines Neurostimulators zur Behandlung einer Schlafapnoe
Durchführung von Testverfahren im Rahmen der schlafmedizinischen Diagnostik,
ggf. computergestützt, Dauer bis zu 15 Minuten
Durchführung von Testverfahren im Rahmen der schlafmedizinischen Diagnostik,
ggf. computergestützt, je vollendete 15 Minuten
