GOÄNeuKompass
Ziffer
1017
18,57 €Nasaler oder konjunktivaler Provokationstest zur Ermittlung eines oder mehrerer auslösender Allergene,
mit Einzel- oder Gruppenextrakt, ggf. beidseitig, je Test
Abrechnungsbestimmung
Die Leistung nach Nummer 1017 ist je Kalendertag bis zu viermal und je Behandlungsfall bis zu 15-mal berechnungsfähig.
Relevante Abrechnungsbestimmungen
Allgemeine Bestimmungen
IV. Impfungen und Testungen
- 1.
Die Leistungen des Abschnitts C IV beinhalten auch ohne explizite Nennung die damit im Zusammenhang stehende Auftragung, Einbringung, Verabreichung der Impfstoffe, Testsubstanzen und Allergenextrakte sowie wundversorgende Maßnahmen, Verbände und erforderliche Nachbeobachtungen am Tag der Impfung oder Testung.
- 2.
Mit den Leistungen nach Nummer 1017 bis 1020 sind die Kosten für serienmäßig lieferbare Testmittel abgegolten.
Vorherige Ziffer
1016Zuschlag
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1014 ab dem 21. Test bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
je Test
7,73 €Nächste Ziffer1018
Nasaler Schleimhautprovokationstest (auch beidseitig) mit mindestens dreimaliger apparativer Registrierung zur Ermittlung eines oder mehrerer auslösender Allergene,
mit Einzel- oder Gruppenextrakt, je Test
35,88 €