GOÄNeuKompass
624
19,45 €Wiederanlage eines großen härtenden Verbands mit Einschluss von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellbogen-, Hand-, Knie-, Sprunggelenk),
ggf. einschließlich - Entfernen des Verbands - Gipsschienenkorrektur
Relevante Abrechnungsbestimmungen
I. Anlegen von Verbänden
- 1.
Unter härtende Verbände fallen auch Gipsverbände.
- 2.
Als Konfektionsware im Sinne des Abschnitts C I gelten auch Schienenverbände, Orthesen, Korsetts oder Bandagen, die durch eine dritte Person (z.B. Orthopädietechniker) individuell angefertigt wurden.
- 3.
Die Leistungen des Abschnitts C I beinhalten Prüfung und ggf. Einstellung betroffener Verbände, Schienen und Vorrichtungen, Instruktion des Patienten und situationsgerechte Lagerung.
- 4.
Das Entfernen von Verbänden, Schienen oder härtenden Verbänden ist nur berechnungsfähig, wenn die Leistungen des Abschnitts C I dies ausdrücklich zulassen.
Großer nicht konfektionierter, härtender Schienenverband mit Einschluss von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellbogen-, Hand-, Knie-, Sprunggelenk), individuell angefertigt und modelliert,
ggf. einschließlich Hautabdeckung und Polsterung
36,04 €Nächste ZifferZirkulärer härtender Verband, auch als Tutor, individuell angefertigt und modelliert,
ggf. einschließlich - Hautabdeckung - Polsterung - Spaltung und Fensterung
37,63 €