GOÄNeuKompass
IV. Impfungen und Testungen
IV. Impfungen und Testungen
- 1.
Die Leistungen des Abschnitts C IV beinhalten auch ohne explizite Nennung die damit im Zusammenhang stehende Auftragung, Einbringung, Verabreichung der Impfstoffe, Testsubstanzen und Allergenextrakte sowie wundversorgende Maßnahmen, Verbände und erforderliche Nachbeobachtungen am Tag der Impfung oder Testung.
- 2.
Mit den Leistungen nach Nummer 1017 bis 1020 sind die Kosten für serienmäßig lieferbare Testmittel abgegolten.
Schutzimpfung mit Injektion (z. B. intramuskulär, subkutan) oder orale oder nasale Gabe,
ggf. einschließlich Eintragung in den Impfpass, je Gabe
Epikutantest (1. bis 30. Test je Behandlungsfall) oder kutane Testung,
je Test
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1001 ab dem 31. Test,
je Test
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1001 ab dem 31. Test bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
je Test
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1001 für eine zusätzliche Belichtung,
je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1001 für eine zusätzliche Belichtung bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
je Sitzung
Epikutantest mit in eigenem Labor erstelltem, nicht kommerziellem Material,
je Test
Mendel-Mantoux-Test oder Intrakutantest mit mehreren Antigenen,
ggf. einschließlich abdeckendem Verband
Pricktest (1. bis 20. Test je Behandlungsfall),
je Test
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1008 ab dem 21. Test,
je Test
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1008 ab dem 21. Test bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
je Test
Reib-, Scratch- oder Skarifikationstest (bis zu 10 Tests je Behandlungsfall),
je Test
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1011 ab dem 11. Test,
je Test
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1011 ab dem 11. Test bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
je Test
Intrakutantest (1. bis 20. Test je Behandlungsfall),
je Test
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1014 ab dem 21. Test,
je Test
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1014 ab dem 21. Test bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
je Test
Nasaler oder konjunktivaler Provokationstest zur Ermittlung eines oder mehrerer auslösender Allergene,
mit Einzel- oder Gruppenextrakt, ggf. beidseitig, je Test
Nasaler Schleimhautprovokationstest (auch beidseitig) mit mindestens dreimaliger apparativer Registrierung zur Ermittlung eines oder mehrerer auslösender Allergene,
mit Einzel- oder Gruppenextrakt, je Test
Oraler Provokationstest, auch Expositionstest bei Nahrungsmittel- oder Medikamentenallergien,
einschließlich Überwachung zur Erkennung von Schockreaktionen, je Test
Bronchialer Provokationstest zur Ermittlung eines oder mehrerer auslösender Allergene,
mit Einzel- oder Gruppenextrakt, je Test
Subkutaner Provokationstest in mindestens zwei Stufen,
je Test
Subkutane Hyposensibilisierungsbehandlung,
einschließlich Überwachung
Sublinguale Hyposensibilisierungsbehandlung,
einschließlich Überwachung
Betreuung und Überwachung bei titrierter Testung von Allergenen bei Hochrisikopatienten,
einschließlich intermittierende Blutdruckmessung Pulsoxymetrie kontinuierliche Überwachung durch eine Pflegekraft, Dauer mehr als 180 Minuten
