GOÄNeuKompass
1100
71,38 €Assistierte und/oder kontrollierte apparative Beatmung, auch CPAP, auch Transportbeatmung, auch im Rahmen der Notfallbehandlung,
Dauer bis zu 6 Stunden
Die Leistung nach Nummer 1100 ist innerhalb von 24 Stunden einmal berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 1100 ist anstelle oder neben der Leistung nach Nummer 1108 oder 1127 sowie den Leistungen des Abschnitts C VIII (Schlafmedizinische Leistungen) nicht berechnungsfähig.
Relevante Abrechnungsbestimmungen
V. Intensivmedizinische Leistungen
- 1.
Die Leistungen des Abschnitts C V beinhalten auch ohne explizite Aufzählung folgende daneben nicht gesondert berechnungsfähige Leistungen: - Überwachung der Vitalfunktionen, ausgenommen Anlage invasiver Messverfahren (z.B. Pulmonaliskatheter oder arterieller Katheter) - Sauerstoffgabe - EKG-Ableitung und -Interpretation - venöser Zugang - Infusionen - Medikamentengaben - Verbände zur Wundabdeckung, ausgenommen die Leistungen nach Nummer 5915 und 5916 - Überwachung der Beatmungsparameter - Absaugung, oral oder nasal - Dokumentationen
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts C IV, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 30,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
30,00 €Nächste ZifferAssistierte und/oder kontrollierte apparative Beatmung, auch CPAP, auch im Rahmen der Notfallbehandlung,
ab 7. bis einschließlich 24 Stunden
135,49 €