GOÄNeuKompass
1276
46,39 €Untersuchung der venösen Gefäße als kontinuierliche Kompressionssonographie zum Ausschluss einer Thrombose,
ggf. einschließlich Farbkodierung, je Sitzung
Die Leistung nach Nummer 1276 ist einmal je Extremität berechnungsfähig.
Relevante Abrechnungsbestimmungen
VI. Sonographische Leistungen
- 1.
Die untersuchten Organe beziehungsweise Strukturen sowie gegebenenfalls die Körperseite sind in der Rechnung anzugeben.
- 2.
Mit den Leistungen des Abschnitts C VI sind die erforderliche Bilddokumentation ggf. einschließlich der Flusskurve bei dopplersonographischer Untersuchung, erforderlichenfalls in Farbe, und die schriftliche Befunderstellung abgegolten.
- 3.
Bei Patienten mit einem Body-Mass-Index (BMI) ≥ 40 kann für eine Leistung die 1,5fache Gebühr in Rechnung gestellt werden. Leistungs‐ und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 1,5fachen Berechnung ausgenommen. Die Körpermaße (Größe, Gewicht, BMI) müssen in der Rechnung angegeben werden.
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1270 für die Quantifizierung von Volumina bei venöser Malformation, ggf. mithilfe von Ultraschall-Kontrastmitteln bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
einschließlich Flussvolumenmessung
31,38 €Nächste ZifferSonographische Untersuchung der arteriellen Gefäße einer Extremität mittels CW-Doppler-Verfahren,
je Extremität
24,87 €