GOÄNeuKompass

Ziffer

1020

51,93

Bronchialer Provokationstest zur Ermittlung eines oder mehrerer auslösender Allergene,

mit Einzel- oder Gruppenextrakt, je Test

Abrechnungsbestimmung

Die Leistung nach Nummer 1020 ist je Kalendertag bis zu zweimal und je Behandlungsfall bis zu 15-mal berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 1020 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 3517 nicht berechnungsfähig.

Relevante Abrechnungsbestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

IV. Impfungen und Testungen

  1. 1.

    Die Leistungen des Abschnitts C IV beinhalten auch ohne explizite Nennung die damit im Zusammenhang stehende Auftragung, Einbringung, Verabreichung der Impfstoffe, Testsubstanzen und Allergenextrakte sowie wundversorgende Maßnahmen, Verbände und erforderliche Nachbeobachtungen am Tag der Impfung oder Testung.

  2. 2.

    Mit den Leistungen nach Nummer 1017 bis 1020 sind die Kosten für serienmäßig lieferbare Testmittel abgegolten.

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