GOÄNeuKompass

Ziffer

1207

39,55

Sonographische Untersuchung der Schilddrüse, mittels B-Mode-(2D-real-time-)Verfahren,

ggf. einschließlich partieller Mitdarstellung von benachbarten Organen und Strukturen, je Sitzung

Abrechnungsbestimmung

Die Leistung nach Nummer 1207 ist auch nach operativen Eingriffen mit Entfernung eines Teiles der Schilddrüse berechnungsfähig.

Mögliche Zuschläge (7)

1208Zuschlag
19,84 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1207 für die gezielte sonographische Untersuchung der Epithelkörperchen,

ggf. einschließlich partieller Mitdarstellung von benachbarten Organen und Strukturen

1209Zuschlag
24,81 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1207 für die gezielte sonographische Untersuchung der Epithelkörperchen bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,

ggf. einschließlich partieller Mitdarstellung von benachbarten Organen und Strukturen

1212Zuschlag
22,93 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1207, 1210 oder 1211 für Endosonographie

1213Zuschlag
23,23 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1207, 1210 oder 1211 für die zusätzliche Untersuchung mittels Farbdoppler- beziehungsweise Powerdoppler- Sonographie,

ggf. einschließlich Einschätzung der entzündlichen Aktivität

1214Zuschlag
27,91 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1207, 1210 oder 1211 für die zusätzliche Untersuchung mittels Farbdoppler- beziehungsweise Powerdoppler- Sonographie bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,

ggf. einschließlich Einschätzung der entzündlichen Aktivität

1294Zuschlag
22,44 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1201, 1207, 1216, 1222, 1229, 1230, 1290, 1291, 1292, 1293 oder 1296 für Elastographie mittels Ultraschall

(z.B. Real-Time- oder transiente Verfahren)

1295Zuschlag
26,93 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1201, 1207, 1216, 1222, 1229, 1230, 1290, 1291, 1292 oder 1293 für Elastographie mittels Ultraschall bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr

(z.B. Real-Time- oder transiente Verfahren)

Relevante Abrechnungsbestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

VI. Sonographische Leistungen

  1. 1.

    Die untersuchten Organe beziehungsweise Strukturen sowie gegebenenfalls die Körperseite sind in der Rechnung anzugeben.

  2. 2.

    Mit den Leistungen des Abschnitts C VI sind die erforderliche Bilddokumentation ggf. einschließlich der Flusskurve bei dopplersonographischer Untersuchung, erforderlichenfalls in Farbe, und die schriftliche Befunderstellung abgegolten.

  3. 3.

    Bei Patienten mit einem Body-Mass-Index (BMI) ≥ 40 kann für eine Leistung die 1,5fache Gebühr in Rechnung gestellt werden. Leistungs‐ und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 1,5fachen Berechnung ausgenommen. Die Körpermaße (Größe, Gewicht, BMI) müssen in der Rechnung angegeben werden.

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