Auftragsverarbeitungsvertrag
Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28, 29 DS-GVO regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Qodia GmbH als Auftragsverarbeiter. Ein AVV ist erforderlich, wenn Sie unsere Desktop-Anwendungen (z. B. RechnungsChecker, Auswertungstool) mit personenbezogenen Daten nutzen.
AVV Version 1.3
Inkl. Anlagen 1–4 (Konkretisierung des Auftragsinhalts, technisch-organisatorische Maßnahmen, Unterauftragnehmer, Datenschutzbeauftragter)
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