GOÄNeuKompass

Ziffer

1023

11,38

Sublinguale Hyposensibilisierungsbehandlung,

einschließlich Überwachung

Abrechnungsbestimmung

Die Leistung nach Nummer 1023 ist je Kalendertag bis zu sechsmal berechnungsfähig, sofern jede weitere Verabreichung im Abstand von mindestens 30 Minuten erfolgt.

Relevante Abrechnungsbestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

IV. Impfungen und Testungen

  1. 1.

    Die Leistungen des Abschnitts C IV beinhalten auch ohne explizite Nennung die damit im Zusammenhang stehende Auftragung, Einbringung, Verabreichung der Impfstoffe, Testsubstanzen und Allergenextrakte sowie wundversorgende Maßnahmen, Verbände und erforderliche Nachbeobachtungen am Tag der Impfung oder Testung.

  2. 2.

    Mit den Leistungen nach Nummer 1017 bis 1020 sind die Kosten für serienmäßig lieferbare Testmittel abgegolten.

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