GOÄNeuKompass

Ziffer

1208

Zuschlag19,84

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1207 für die gezielte sonographische Untersuchung der Epithelkörperchen,

ggf. einschließlich partieller Mitdarstellung von benachbarten Organen und Strukturen

Abrechnungsbestimmung

Der Zuschlag nach Nummer 1208 ist neben der Leistung nach Nummer 1210 nicht berechnungsfähig.

Relevante Abrechnungsbestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

VI. Sonographische Leistungen

  1. 1.

    Die untersuchten Organe beziehungsweise Strukturen sowie gegebenenfalls die Körperseite sind in der Rechnung anzugeben.

  2. 2.

    Mit den Leistungen des Abschnitts C VI sind die erforderliche Bilddokumentation ggf. einschließlich der Flusskurve bei dopplersonographischer Untersuchung, erforderlichenfalls in Farbe, und die schriftliche Befunderstellung abgegolten.

  3. 3.

    Bei Patienten mit einem Body-Mass-Index (BMI) ≥ 40 kann für eine Leistung die 1,5fache Gebühr in Rechnung gestellt werden. Leistungs‐ und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 1,5fachen Berechnung ausgenommen. Die Körpermaße (Größe, Gewicht, BMI) müssen in der Rechnung angegeben werden.

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