GOÄNeuKompass
Ziffer
1268
Zuschlag43,59 €Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1264 für die Quantifizierung des Minutenvolumens bei arteriovenösen Malformationen oder Dialyseshunts
Relevante Abrechnungsbestimmungen
Allgemeine Bestimmungen
VI. Sonographische Leistungen
- 1.
Die untersuchten Organe beziehungsweise Strukturen sowie gegebenenfalls die Körperseite sind in der Rechnung anzugeben.
- 2.
Mit den Leistungen des Abschnitts C VI sind die erforderliche Bilddokumentation ggf. einschließlich der Flusskurve bei dopplersonographischer Untersuchung, erforderlichenfalls in Farbe, und die schriftliche Befunderstellung abgegolten.
- 3.
Bei Patienten mit einem Body-Mass-Index (BMI) ≥ 40 kann für eine Leistung die 1,5fache Gebühr in Rechnung gestellt werden. Leistungs‐ und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 1,5fachen Berechnung ausgenommen. Die Körpermaße (Größe, Gewicht, BMI) müssen in der Rechnung angegeben werden.
Vorherige Ziffer
1267Zuschlag
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1264 für Farbduplex von Arterien nach Trauma oder Intervention bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
14,80 €Nächste ZifferZuschlag1269
