GOÄNeuKompass
Ziffer
1004
Zuschlag8,63 €Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1001 für eine zusätzliche Belichtung,
je Sitzung
Zuschlag für (1)
Relevante Abrechnungsbestimmungen
Allgemeine Bestimmungen
IV. Impfungen und Testungen
- 1.
Die Leistungen des Abschnitts C IV beinhalten auch ohne explizite Nennung die damit im Zusammenhang stehende Auftragung, Einbringung, Verabreichung der Impfstoffe, Testsubstanzen und Allergenextrakte sowie wundversorgende Maßnahmen, Verbände und erforderliche Nachbeobachtungen am Tag der Impfung oder Testung.
- 2.
Mit den Leistungen nach Nummer 1017 bis 1020 sind die Kosten für serienmäßig lieferbare Testmittel abgegolten.
Vorherige Ziffer
1003Zuschlag
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1001 ab dem 31. Test bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
je Test
3,01 €Nächste ZifferZuschlag1005
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1001 für eine zusätzliche Belichtung bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
je Sitzung
10,09 €