GOÄNeuKompass
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15,81 €Wiederanlage eines Gipsschienenverbands oder Gipspantoffels bzw. eines nicht konfektionierten, härtenden Schienenverbands eines großen und/oder mehrerer kleiner Gelenke individuell angefertigt und modelliert
(z.B. Hand mit Handgelenk und Unterarm oder Fuß mindestens mit den unteren Sprunggelenken), ggf. einschließlich Hautabdeckung und Polsterung
Relevante Abrechnungsbestimmungen
I. Anlegen von Verbänden
- 1.
Unter härtende Verbände fallen auch Gipsverbände.
- 2.
Als Konfektionsware im Sinne des Abschnitts C I gelten auch Schienenverbände, Orthesen, Korsetts oder Bandagen, die durch eine dritte Person (z.B. Orthopädietechniker) individuell angefertigt wurden.
- 3.
Die Leistungen des Abschnitts C I beinhalten Prüfung und ggf. Einstellung betroffener Verbände, Schienen und Vorrichtungen, Instruktion des Patienten und situationsgerechte Lagerung.
- 4.
Das Entfernen von Verbänden, Schienen oder härtenden Verbänden ist nur berechnungsfähig, wenn die Leistungen des Abschnitts C I dies ausdrücklich zulassen.
Gipsschienenverband oder Gipspantoffel bzw. nicht konfektionierter, härtender Schienenverband eines großen und/oder mehrerer kleiner Gelenke, individuell angefertigt und modelliert
(z.B. Hand mit Handgelenk und Unterarm oder Fuß mindestens mit den unteren Sprunggelenken), ggf. einschließlich Hautabdeckung und Polsterung
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