GOÄNeuKompass
633
23,51 €Abnahme und Entfernung eines zirkulären Gipsverbands oder härtenden Verbands,
auch unter Verwendung einer Säge
Relevante Abrechnungsbestimmungen
I. Anlegen von Verbänden
- 1.
Unter härtende Verbände fallen auch Gipsverbände.
- 2.
Als Konfektionsware im Sinne des Abschnitts C I gelten auch Schienenverbände, Orthesen, Korsetts oder Bandagen, die durch eine dritte Person (z.B. Orthopädietechniker) individuell angefertigt wurden.
- 3.
Die Leistungen des Abschnitts C I beinhalten Prüfung und ggf. Einstellung betroffener Verbände, Schienen und Vorrichtungen, Instruktion des Patienten und situationsgerechte Lagerung.
- 4.
Das Entfernen von Verbänden, Schienen oder härtenden Verbänden ist nur berechnungsfähig, wenn die Leistungen des Abschnitts C I dies ausdrücklich zulassen.
Gipshülse oder härtender Verband mit Gelenkschienen und/oder zusätzliche Einarbeitung einer Dynamisierungsvorrichtung (z.B. Gummizügel nach Kleinert) in einen Gipsverband bzw. nicht konfektionierten, härtenden Verband, individuell angepasst und modelliert,
ggf. einschließlich - Hautabdeckung - Polsterung - Befestigung von Ösen und Gummizügen oder anderen Teilen, die eine Beweglichkeit ermöglichen
79,85 €Nächste ZifferFensterung und/oder Spaltung und/oder Schieneneinsetzung und/oder Anlegen eines Gehbügels, Gehstollens oder einer Abrollsohle bei einem nicht an demselben Kalendertag angelegten, zirkulären Gipsverband oder härtenden Verband,
auch mit Stellungskorrektur durch Keilung und/oder Schalung unter Verwendung einer Säge
16,09 €