GOÄNeuKompass
VIII. Schlafmedizinische Leistungen
Polysomnographie im Schlaflabor bei einem Kind bis zum vollendeten 3. Lebensjahr,
mindestens 6-stündige kontinuierliche Messung unter Anwesenheit von qualifiziertem Personal und Aufzeichnung von - EEG (2 oder 3 Ableitungen) EOG (2 Ableitungen) EMG Kinn und Beine (3 bis 6 Ableitungen) EKG der Sauerstoffsättigung des Atemflusses an Mund und/oder Nase - von Atembewegungen an Thorax und Abdomen von Schnarchgeräuschen der Körperlage mittels Lagesensoren unter kontinuierlicher Videokontrolle und Korrelation von elektrophysiologischen Messdaten und Verhaltensbefund, einschließlich - Dokumentation der einzelnen elektrophysiologischen Messdaten - visuelle Auswertung mit synoptischer Bewertung und Erstellung eines Befundberichtes
Polysomnographie im Schlaflabor bei einem Kind ab dem 4. Lebensjahr bis zum vollendeten 12. Lebensjahr,
mindestens 6-stündige kontinuierliche Messung unter Anwesenheit von qualifiziertem Personal und Aufzeichnung von EEG (2 oder 3 Ableitungen) EOG (2 Ableitungen) EMG Kinn und Beine (3 bis 6 Ableitungen) EKG der Sauerstoffsättigung des Atemflusses an Mund und/oder Nase - von Atembewegungen an Thorax und Abdomen von Schnarchgeräuschen der Körperlage mittels Lagesensoren unter kontinuierlicher Videokontrolle und Korrelation von elektrophysiologischen Messdaten und Verhaltensbefund, einschließlich - Dokumentation der einzelnen elektrophysiologischen Messdaten - visuelle Auswertung mit synoptischer Bewertung und Erstellung eines Befundberichtes
Polysomnographie im Schlaflabor bei einem Patienten ab dem 13. Lebensjahr,
mindestens 6-stündige kontinuierliche Messung unter Anwesenheit von qualifiziertem Personal und Aufzeichnung von EEG (2 oder 3 Ableitungen) EOG (2 Ableitungen) EMG Kinn und Beine (3 bis 6 Ableitungen) EKG der Sauerstoffsättigung des Atemflusses an Mund und/oder Nase von Atembewegungen an Thorax und Abdomen - von Schnarchgeräuschen - der Körperlage mittels Lagesensoren unter kontinuierlicher Videokontrolle und Korrelation von elektrophysiologischen Messdaten und Verhaltensbefund, einschließlich - Dokumentation der einzelnen elektrophysiologischen Messdaten visuelle Auswertung mit synoptischer Bewertung und Erstellung eines Befundberichtes
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1500, 1501 oder 1502 für die mindestens 6-stündige kontinuierliche Ösophagusdruckmessung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1500, 1501 und 1502 für manuelle Drucktitration im Schlaflabor bei Einleitung oder Umstellung einer Überdrucktherapie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1501 oder 1502 für erweiterte EEG/EMG-Aufzeichnung
(mindestens 8 zusätzliche Kanäle)
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1500 oder 1501 für erweiterte EEG/EMG-Aufzeichnung bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
(mindestens 8 zusätzliche Kanäle)
Zuschlag zu den Leistungen nach Nummer 1500, 1501 oder 1502 für Langzeitpolysomnographie mit einer Mindestdauer von mehr als 24 Stunden bei Hypersomnolenzen zentralen Ursprungs
Polygraphie bei einem Kind bis zum vollendeten 3. Lebensjahr,
mindestens 6-stündige kontinuierliche Messung und Aufzeichnung des EKG der Sauerstoffsättigung der Atmung (Atemfluss, Schnarchgeräusche) der Körperlage und der abdominalen und thorakalen Atembewegungen, einschließlich - Dokumentation der Messdaten visuelle Auswertung und Erstellung eines Befundberichtes
Polygraphie bei einem Kind ab dem 4. Lebensjahr bis zum vollendeten 12. Lebensjahr,
mindestens 6-stündige kontinuierliche Messung und Aufzeichnung des EKG der Sauerstoffsättigung der Atmung (Atemfluss, Schnarchgeräusche) der Körperlage und der abdominalen und thorakalen Atembewegungen, einschließlich - Dokumentation der Messdaten - visuelle Auswertung und Erstellung eines Befundberichtes
Polygraphie bei einem Patienten ab dem 13. Lebensjahr,
mindestens 6-stündige kontinuierliche Messung und Aufzeichnung des EKG der Sauerstoffsättigung der Atmung (Atemfluss, Schnarchgeräusche) der Körperlage und der abdominalen und thorakalen Atembewegungen, einschließlich - Dokumentation der Messdaten visuelle Auswertung und Erstellung eines Befundberichtes
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1500, 1501, 1502, 1508, 1509 oder 1510 für die transkutane oder endtidale Messung des CO2-Partialdrucks im Rahmen der Polysomnographie oder Polygraphie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1501, 1502, 1509 oder 1510 für das kontinuierliche Monitoring einer Atemwegsüberdrucktherapie (CPAP oder verwandte Verfahren) bei Einleitung, Therapiekontrolle oder Therapieanpassung/-umstellung einer Überdrucktherapie,
einschließlich Auswertung der während des Monitorings erhobenen Daten und ggf. zusätzlich Auswertung der zur Therapiekontrolle aus dem Gerät ausgelesenen Daten Dokumentation, ggf. einschließlich Auslesung der gerätegespeicherten Parameter - Prüfung der Gerätefunktion, des Maskensitzes und der Nutzungsdauer
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1500, 1501, 1508 oder 1509 für das kontinuierliche Monitoring einer Atemwegsüberdrucktherapie (CPAP oder verwandte Verfahren) bei Einleitung, Therapiekontrolle oder Therapieanpassung/-umstellung einer Überdrucktherapie, bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
einschließlich - Auswertung der während des Monitorings erhobenen Daten und ggf. zusätzlich Auswertung der zur Therapiekontrolle aus dem Gerät ausgelesenen Daten Dokumentation, ggf. einschließlich Auslesung der gerätegespeicherten Parameter Prüfung der Gerätefunktion, des Maskensitzes und der Nutzungsdauer
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1501, 1502, 1509 oder 1510 für die mindestens 6-stündige kontinuierliche Blutdruckmessung ohne Beeinträchtigung des Schlafes
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1500, 1501, 1508 oder 1509 für die mindestens 6-stündige kontinuierliche Blutdruckmessung ohne Beeinträchtigung des Schlafes bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1508, 1509 oder 1510 für die Erbringung im Schlaflabor unter Anwesenheit von qualifiziertem Personal
Polysomnographische Vigilanzmessung im Schlaflabor zur Bestimmung der Schlafneigung am Tag
(z.B. Multipler Schlaflatenztest), einschließlich - Messung und Aufzeichnung von EEG, EOG und EMG über jeweils mindestens 20 Minuten und mindestens viermal in jeweils zweistündigem Abstand an einem Untersuchungstag Dokumentation der einzelnen elektrophysiologischen Messdaten - visuelle Auswertung und Erstellung eines Befundberichtes, ggf. einschließlich Videodokumentation
Erstmalige Einweisung und Training eines Patienten im Gebrauch einer Beatmungsmaske bei Überdrucktherapie (CPAP oder verwandte Verfahren)
Therapiekontrolle bei einer im häuslichen Umfeld durchgeführten Überdruckbeatmung,
einschließlich Zwischenanamnese Auslesen der gespeicherten Gerätedaten Prüfung der Nutzungsdauer/24 Stunden - Prüfung der Gerätefunktion - Prüfung des Gewichtsverlaufs synoptischer Bewertung der Kontrollergebnisse Messung des Blutdrucks - Kurzschulung des Patienten, ggf. einschließlich Einleitung von Korrekturmaßnahmen - Prüfung des Interfaces - Erfassung von Fluss/Druck an der Maske standardisierter Prüfung der Tagesvigilanz
Einstellung und/oder Kontrolle eines Neurostimulators zur Behandlung einer Schlafapnoe
Durchführung von Testverfahren im Rahmen der schlafmedizinischen Diagnostik,
ggf. computergestützt, Dauer bis zu 15 Minuten
Durchführung von Testverfahren im Rahmen der schlafmedizinischen Diagnostik,
ggf. computergestützt, je vollendete 15 Minuten
