GOÄNeuKompass

Ziffer

1319

Zuschlag15,12

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1200, 1227, 1230, 1315, 1317 oder 1318 bei transkavitärer bzw. transrektaler und/oder transvaginaler Untersuchung,

einschließlich Ein- und Ausbringen des Schallkopfes, ggf. einschließlich Lokalanästhesie und Überwachung, je Sitzung

Zuschlag für (6)

1200
21,00 €

Sonographische (Teil-) Untersuchung mit Bezug auf ein Organ oder sonographische Verlaufsuntersuchung,

einschließlich der fallweise erfolgenden abschnittsweisen Mitdarstellung von benachbarten Organen und Strukturen, je Sitzung

1227
50,00 €

Sonographie des weiblichen Beckens mit Untersuchung des Uterus und der Adnexe beider Seiten, mittels B-Mode-(2D-real-time-)Verfahren,

ggf. einschließlich - der Untersuchung des zervikalen Abschnitts der Vagina und/oder der Harnblase - der abschnittsweisen Mitdarstellung von benachbarten Organen und Strukturen, je Sitzung

1230
34,76 €

Sonographische Untersuchung der Prostata und der Harnblase,

ggf. einschließlich - der Untersuchung der Lymphknoten der Region - abschnittsweiser Mitdarstellung von benachbarten Organen und Strukturen, je Sitzung

1315
52,64 €

Sonographische Untersuchung im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge mittels B-Mode- (2D-real-time) Verfahren,

ggf. einschließlich Biometrie und Beurteilung der Organentwicklung - CW-Doppler - partieller Mitdarstellung von benachbarten Organen und Strukturen der Mutter, je untersuchtem Fetus

1317
188,90 €

Gezielte weiterführende sonographische Untersuchung zur differenzialdiagnostischen Abklärung und/oder Überwachung bei aufgrund einer Untersuchung nach der Leistung nach Nummer 1315 erhobenem Verdacht auf pathologische Befunde oder ausgewiesener besonderer Risikosituation,

einschließlich Bilddokumentation, ggf. einschließlich - Nackentransparenzmessung - abschnittsweiser Mitdarstellung von benachbarten Organen und Strukturen, je untersuchtem Fetus

1318
50,68 €

Gezielte sonographische Untersuchung im Rahmen des First-Trimester-Screenings,

ggf. einschließlich Bilddokumentation, je Sitzung und untersuchtem Fetus

Relevante Abrechnungsbestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

VI. Sonographische Leistungen

  1. 1.

    Die untersuchten Organe beziehungsweise Strukturen sowie gegebenenfalls die Körperseite sind in der Rechnung anzugeben.

  2. 2.

    Mit den Leistungen des Abschnitts C VI sind die erforderliche Bilddokumentation ggf. einschließlich der Flusskurve bei dopplersonographischer Untersuchung, erforderlichenfalls in Farbe, und die schriftliche Befunderstellung abgegolten.

  3. 3.

    Bei Patienten mit einem Body-Mass-Index (BMI) ≥ 40 kann für eine Leistung die 1,5fache Gebühr in Rechnung gestellt werden. Leistungs‐ und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 1,5fachen Berechnung ausgenommen. Die Körpermaße (Größe, Gewicht, BMI) müssen in der Rechnung angegeben werden.

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