GOÄNeuKompass

Ziffer

1210

22,95

Sonographische Untersuchung der Halsregion, mittels B-Mode-(2D-real-time-) Verfahren,

ggf. einschließlich - Halslymphknoten - Epithelkörperchen oder der Speicheldrüse(n) (mit Ausnahme der Schilddrüse) - abschnittsweiser Mitdarstellung von benachbarten Organen und Strukturen, je Seite

Abrechnungsbestimmung

Die Leistung nach Nummer 1210 ist auch nach operativen Eingriffen mit Entfernung eines der Organe oder bei fehlender Darstellbarkeit eines Organs aus anderen Gründen berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 1210 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 1208 nicht berechnungsfähig.

Relevante Abrechnungsbestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

VI. Sonographische Leistungen

  1. 1.

    Die untersuchten Organe beziehungsweise Strukturen sowie gegebenenfalls die Körperseite sind in der Rechnung anzugeben.

  2. 2.

    Mit den Leistungen des Abschnitts C VI sind die erforderliche Bilddokumentation ggf. einschließlich der Flusskurve bei dopplersonographischer Untersuchung, erforderlichenfalls in Farbe, und die schriftliche Befunderstellung abgegolten.

  3. 3.

    Bei Patienten mit einem Body-Mass-Index (BMI) ≥ 40 kann für eine Leistung die 1,5fache Gebühr in Rechnung gestellt werden. Leistungs‐ und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 1,5fachen Berechnung ausgenommen. Die Körpermaße (Größe, Gewicht, BMI) müssen in der Rechnung angegeben werden.

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