GOÄNeuKompass
1270
44,66 €Sonographische Untersuchung der venösen Gefäße an Armen oder Beinen mittels B-Mode-(2D-real-time)- und Farbdoppler-Verfahren an zwei Gefäßregionen,
ggf. einschließlich abschnittsweiser Mitdarstellung von benachbarten Organen und Strukturen
Die Leistung nach Nummer 1270 ist einmal je Extremität berechnungsfähig.
Mögliche Zuschläge (6)
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1264 oder 1270 für die sonographische Untersuchung von mehr als zwei Gefäßregionen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1270 für eine sonographische Gefäßuntersuchung bei Anwendung venöser Provokationstests
(z.B. Lagerungsmanöver, strukturierter distaler Kompressionstest, Anlage von Tourniquets), je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1270 für die Evaluation postthrombotischer Verläufe
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1270 für die Quantifizierung von Volumina bei venöser Malformation, ggf. mithilfe von Ultraschall-Kontrastmitteln,
einschließlich Flussvolumenmessung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1270 für die Quantifizierung von Volumina bei venöser Malformation, ggf. mithilfe von Ultraschall-Kontrastmitteln bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
einschließlich Flussvolumenmessung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1203, 1216, 1221, 1241, 1243, 1249, 1255, 1261, 1263, 1264, 1270, 1298, 1300, 1301, 1327 oder 1331 für Spektralanalyse (Fast Fourier Transformation) und/oder quantitative Berechnungen (z. B. Pourcelot-Index),
einschließlich Bilddokumentation, je Sitzung
Relevante Abrechnungsbestimmungen
VI. Sonographische Leistungen
- 1.
Die untersuchten Organe beziehungsweise Strukturen sowie gegebenenfalls die Körperseite sind in der Rechnung anzugeben.
- 2.
Mit den Leistungen des Abschnitts C VI sind die erforderliche Bilddokumentation ggf. einschließlich der Flusskurve bei dopplersonographischer Untersuchung, erforderlichenfalls in Farbe, und die schriftliche Befunderstellung abgegolten.
- 3.
Bei Patienten mit einem Body-Mass-Index (BMI) ≥ 40 kann für eine Leistung die 1,5fache Gebühr in Rechnung gestellt werden. Leistungs‐ und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 1,5fachen Berechnung ausgenommen. Die Körpermaße (Größe, Gewicht, BMI) müssen in der Rechnung angegeben werden.
