GOÄNeuKompass

Ziffer

1283

Zuschlag25,82

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1277 oder 1281 für eine sonographische Druckmessung und/oder die Bestimmung des Knöchel-Arm-Indexes (ABI) nach Belastung bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,

unabhängig von der Zahl der Messpunkte bzw. Messungen, je Sitzung

Abrechnungsbestimmung

Der Zuschlag nach Nummer 1283 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 1282, 1328, 1329 oder 1330 nicht berechnungsfähig.

Relevante Abrechnungsbestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

VI. Sonographische Leistungen

  1. 1.

    Die untersuchten Organe beziehungsweise Strukturen sowie gegebenenfalls die Körperseite sind in der Rechnung anzugeben.

  2. 2.

    Mit den Leistungen des Abschnitts C VI sind die erforderliche Bilddokumentation ggf. einschließlich der Flusskurve bei dopplersonographischer Untersuchung, erforderlichenfalls in Farbe, und die schriftliche Befunderstellung abgegolten.

  3. 3.

    Bei Patienten mit einem Body-Mass-Index (BMI) ≥ 40 kann für eine Leistung die 1,5fache Gebühr in Rechnung gestellt werden. Leistungs‐ und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 1,5fachen Berechnung ausgenommen. Die Körpermaße (Größe, Gewicht, BMI) müssen in der Rechnung angegeben werden.

Qodia als Anbieter

Sehen Sie sich unsere Produktpalette zur digitalen Abrechnung an.

Qodia Check auf einem MacBook

Qodia als Kooperationspartner

Sie benötigen Zugriff auf unsere Daten? Kontaktieren Sie unser Team.

Für Kooperationen, API-Zugang oder individuelle Anfragen stehen wir gerne zur Verfügung.