GOÄNeuKompass
Ziffer
1104
118,17 €Atemwegsichernde Maßnahmen durch Koniotomie oder Tracheotomie im Rahmen der Notfallbehandlung,
einschließlich Maßnahmen zur Überwachung der Atemtätigkeit
Mögliche Zuschläge (8)
3529Zuschlag
90,92 €Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1104, 3523, 3524, 3525, 3526, 3527 oder 3528 für die Durchführung von gezielter Gewebeentnahme aus den der Bronchialwand benachbarten Strukturen unter Verwendung eines endobronchialen Ultraschallsystems (EBUS)
3530Zuschlag
77,10 €Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1104, 3523, 3524, 3525, 3526, 3527 oder 3528 für Fluss- und Druckmessungen in den einzelnen Lungenlappen mit dem Chartis System zur Beurteilung der Kollateralventilation ohne nachfolgende Ventilsetzung
3531Zuschlag
77,10 €Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1104, 3523, 3524, 3525, 3526, 3527 oder 3528 für das Entfernen von aspirierten Fremdkörpern aus dem Bronchialsystem
3532Zuschlag
77,10 €Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1104, 3523, 3524, 3525, 3526, 3527 oder 3528 für die Durchführung von zentralen oder peripheren Kryobiopsien
3533Zuschlag
34,89 €Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1104, 3523, 3524, 3525, 3526 oder 3527 für die Durchführung von Katheterbiopsien oder peripheren Lungenbiopsien oder einer bronchoalveolären Lavage (BAL)
3534Zuschlag
63,58 €Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1104, 3523, 3524, 3525, 3526 oder 3527 für endobronchiale sonographische Untersuchung zur Abklärung von parabronchialen und/oder paratrachealen Prozessen oder für Messung(en) der Kollateralventilation
3535Zuschlag
398,56 €Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1104, 3523, 3524, 3525, 3526 oder 3527 für das Einbringen oder Entfernen eines oder mehrerer endobronchialer Stents oder Coils oder eines oder mehrerer Ventile (einschließlich Chartis Messung der Kollateralventilation)
3536Zuschlag
77,10 €Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1104, 3523, 3524, 3525, 3526 oder 3527 für den endobronchialen Einsatz eines lokalablativen (z.B. thermischen) Verfahrens,
je Sitzung
Relevante Abrechnungsbestimmungen
Allgemeine Bestimmungen
V. Intensivmedizinische Leistungen
- 1.
Die Leistungen des Abschnitts C V beinhalten auch ohne explizite Aufzählung folgende daneben nicht gesondert berechnungsfähige Leistungen: - Überwachung der Vitalfunktionen, ausgenommen Anlage invasiver Messverfahren (z.B. Pulmonaliskatheter oder arterieller Katheter) - Sauerstoffgabe - EKG-Ableitung und -Interpretation - venöser Zugang - Infusionen - Medikamentengaben - Verbände zur Wundabdeckung, ausgenommen die Leistungen nach Nummer 5915 und 5916 - Überwachung der Beatmungsparameter - Absaugung, oral oder nasal - Dokumentationen
Vorherige Ziffer
1103
Atemwegsichernde Maßnahmen durch Intubation oder Einbringen einer Larynxmaske, Larynxtubus, Combitubus im Rahmen der Notfallbehandlung,
einschließlich Maßnahmen zur Überwachung der Atemtätigkeit
29,29 €Nächste Ziffer1105
Elektrostimulation und/oder Defibrillation und/oder Kardioversion des Herzens,
bis zu drei Stromstöße
58,03 €