GOÄNeuKompass
Ziffer
1002
Zuschlag2,26 €Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1001 ab dem 31. Test,
je Test
Zuschlag für (1)
Relevante Abrechnungsbestimmungen
Allgemeine Bestimmungen
IV. Impfungen und Testungen
- 1.
Die Leistungen des Abschnitts C IV beinhalten auch ohne explizite Nennung die damit im Zusammenhang stehende Auftragung, Einbringung, Verabreichung der Impfstoffe, Testsubstanzen und Allergenextrakte sowie wundversorgende Maßnahmen, Verbände und erforderliche Nachbeobachtungen am Tag der Impfung oder Testung.
- 2.
Mit den Leistungen nach Nummer 1017 bis 1020 sind die Kosten für serienmäßig lieferbare Testmittel abgegolten.
