GOÄNeuKompass

Ziffer

1007

7,37

Mendel-Mantoux-Test oder Intrakutantest mit mehreren Antigenen,

ggf. einschließlich abdeckendem Verband

Abrechnungsbestimmung

Die Leistung nach Nummer 1007 ist je Sitzung einmal berechnungsfähig. Die Ablesung des Testergebnisses, auch an darauffolgenden Tagen, ist nicht gesondert berechnungsfähig.

Relevante Abrechnungsbestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

IV. Impfungen und Testungen

  1. 1.

    Die Leistungen des Abschnitts C IV beinhalten auch ohne explizite Nennung die damit im Zusammenhang stehende Auftragung, Einbringung, Verabreichung der Impfstoffe, Testsubstanzen und Allergenextrakte sowie wundversorgende Maßnahmen, Verbände und erforderliche Nachbeobachtungen am Tag der Impfung oder Testung.

  2. 2.

    Mit den Leistungen nach Nummer 1017 bis 1020 sind die Kosten für serienmäßig lieferbare Testmittel abgegolten.

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