GOÄNeuKompass
706
80,00 €Injektion(en) von Botulinum-Toxin zur kosmetischen Behandlung,
einschließlich Versorgung der Punktionsstelle(n) (Verband o.ä.), je Sitzung
Die Leistung nach Nummer 706 ist neben der Leistung nach Nummer 703, 727, 728 oder 729 nicht berechnungsfähig.
Ausschlüsse (4)
Injektion, subkutan, submukös, intrakutan oder intramuskulär,
einschließlich der zur Injektion erforderlichen Punktion sowie Versorgung der Punktionsstelle (Verband o.ä.), ggf. einschließlich Lokalanästhesie
Intrakutane Reiztherapie (Quaddelbehandlung),
ggf. einschließlich Lokalanästhesie, je Sitzung
Medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich einer Körperregion,
auch paravertebrale oder perineurale oder perikapsuläre oder retrobulbäre Injektion und/oder Infiltration, ggf. einschließlich Lokalanästhesie, je Sitzung
Medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich mehrerer Körperregionen
(auch eine Körperregion beidseitig), ggf. einschließlich Lokalanästhesie, je Sitzung
Relevante Abrechnungsbestimmungen
II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
- 1.
Die Leistungen nach Nummer 703, 705, 706, 708, 709, 711, 713, 714 oder 716 sind nicht mehrfach berechnungsfähig, wenn anstelle einer Mischung mehrere Arzneimittel bei liegender Kanüle im zeitlichen Zusammenhang nacheinander verabreicht werden.
- 2.
Die Leistungen nach Nummer 704, 710, 744, 751, 758, 760, 765, 773, 777, 780 oder 781 sind jeweils einmal je Kalendertag berechnungsfähig.
- 3.
Die Leistungen nach Nummer 743, 746 oder 753 sind je Gefäßzugang einmal, jedoch nicht mehr als zweimal je Kalendertag berechnungsfähig. Die zweimalige Berechnung der Leistungen nach Nummer 743, 746 oder 753 setzt gesonderte Punktionen verschiedener Blutgefäße sowie deren Dokumentation in der Rechnung voraus.
- 4.
Die Leistungen nach Nummer 743, 746 und/oder 753 sind während eines Kalendertages nebeneinander berechnungsfähig, sofern mehrere Infusionsleistungen zeitlich getrennt oder über unterschiedliche Gefäßzugänge erbracht werden. Eine Dokumentation in der Rechnung ist erforderlich.
- 5.
Sofern während eines Kalendertages bei liegendem Gefäßzugang mehrere Infusionsleistungen nach Nummer 743, 746 und/oder 753 im zeitlichen Zusammenhang nacheinander erbracht werden, ist nur die jeweils am höchsten bewertete Leistung berechnungsfähig.
Therapeutische Injektion(en) von Botulinum-Toxin, z.B. zur Behandlung zentral-motorischer Störungen, einer Hyperhidrosis, einer peripheren Tendopathie, eines Torticollis oder eines Blepharospasmus,
einschließlich Versorgung der Punktionsstelle(n) (Verband o.ä.), je Indikation, je Seite
90,08 €Nächste ZifferBehandlung von Krampfadern durch Verödung mittels Injektion,
ggf. einschließlich Schaumsklerosierung, je Extremität und je Sitzung
48,41 €