GOÄNeuKompass

Ziffer

1299

67,92

Echokardiographische Untersuchung des Herzens mittels B-Mode-(2D-real-time-) Verfahren und M-Mode-(Time motion-) Verfahren,

ggf. einschließlich - Untersuchung herznaher Gefäße (z.B. Aorta ascendens, Pulmonalarterien, V. cava) abschnittsweise Mitdarstellung von benachbarten Organen und Strukturen, je Sitzung

Mögliche Zuschläge (10)

1303Zuschlag
10,48 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1299, 1300 oder 1301 für die Untersuchung des Herzens mittels Gewebedoppler zur quantitativen Wandbewegungsanalyse,

je Sitzung

1304Zuschlag
12,59 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1299, 1300 oder 1301 für die Untersuchung des Herzens mittels Gewebedoppler zur quantitativen Wandbewegungsanalyse bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr

1305Zuschlag
10,60 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1220, 1298, 1299, 1300 oder 1301 bei besonders aufwendigen Untersuchungsbedingungen: beatmeter Patient oder unmittelbar nach intrathorakalem Eingriff

1306Zuschlag
23,29 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1220, 1298, 1299, 1300 oder 1301 für Straintechnologie

1307Zuschlag
14,33 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1220, 1298, 1299, 1300 oder 1301 für Quantifizierung von Herzklappenstenosen und/oder Herzklappeninsuffizienzen,

einschließlich - Mitralinsuffizienz: Effektive Regurgitationsfläche (EROA), V. contracta - Mitralstenose oder Trikuspidalstenose: Bestimmung der Öffnungsfläche planimetrisch und/oder nach Druckhalbwertszeit - Aorteninsuffizienz: V. contracta, Druckhalbwertszeit, Geschwindigkeits-Zeitintegral in der Aorta descendens - Aortenstenose: Bestimmung der Öffnungsfläche planimetrisch und/oder nach Kontinuitätsgleichung - Pulmonalklappenstenose: Gradientenbestimmung über Doppler

1308Zuschlag
9,56 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1220, 1298, 1299, 1300 oder 1301 für Quantifizierung von Linksherz- und/oder Rechtsherzfunktionen und/oder Strukturen,

einschließlich Flächen und ggf. Volumina von RA und RV und/oder Ejektionsfraktion nach Simpson für den linken Ventrikel

1309Zuschlag
28,67 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1220, 1298, 1299, 1300 oder 1301 für Untersuchung komplexer angeborener Vitien

Als komplexe Herzfehler gelten AV-Kanal, Ebstein, Fallot, fehleinmündende Lungenvenen, single ventricle, Shone-Komplex, DORV, Hypoplastisches Linksherzsyndrom, TGA, Truncus Arteriosus communis, Ductus Botalli, Aortenisthmusstenose oder vergleichbar komplexe Herzfehler.

1312Zuschlag
23,70 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1220, 1226, 1227, 1229, 1230, 1235, 1236, 1237, 1241, 1249, 1255, 1256, 1264, 1284, 1285, 1286, 1290, 1291, 1296, 1298, 1299, 1300, 1301, 1310 oder 1311 für Kontrastmittel-Sonographie-Verfahren,

einschließlich - aller vor- und nachbereitenden Maßnahmen bei der Kontrastmittelverabreichung der Untersuchung mehrerer Sequenzen bzw. Phasen der Darstellung vor und nach Kontrastmittelgabe, je Sitzung

1313Zuschlag
28,38 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1220, 1226, 1227, 1235, 1236, 1237, 1241, 1249, 1255, 1256, 1264, 1284, 1285, 1286, 1290, 1291, 1296, 1298, 1299, 1300, 1301, 1310 oder 1311 für Kontrastmittel-Sonographie-Verfahren bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,

einschließlich - aller vor- und nachbereitenden Maßnahmen bei der Kontrastmittelverabreichung der Untersuchung mehrerer Sequenzen bzw. Phasen der Darstellung vor und nach Kontrastmittelgabe, je Sitzung

1326Zuschlag
29,34 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1216, 1220, 1226, 1230, 1235, 1237, 1243, 1249, 1255, 1264, 1296, 1298, 1299, 1300, 1301, 1317 oder 1325 für 3D/4D-Sonographieverfahren

Relevante Abrechnungsbestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

VI. Sonographische Leistungen

  1. 1.

    Die untersuchten Organe beziehungsweise Strukturen sowie gegebenenfalls die Körperseite sind in der Rechnung anzugeben.

  2. 2.

    Mit den Leistungen des Abschnitts C VI sind die erforderliche Bilddokumentation ggf. einschließlich der Flusskurve bei dopplersonographischer Untersuchung, erforderlichenfalls in Farbe, und die schriftliche Befunderstellung abgegolten.

  3. 3.

    Bei Patienten mit einem Body-Mass-Index (BMI) ≥ 40 kann für eine Leistung die 1,5fache Gebühr in Rechnung gestellt werden. Leistungs‐ und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 1,5fachen Berechnung ausgenommen. Die Körpermaße (Größe, Gewicht, BMI) müssen in der Rechnung angegeben werden.

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