GOÄNeuKompass
1331
Zuschlag12,00 €Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1227 für die sonographische Untersuchung einer Gefäßregion des weiblichen Beckens mittels Farbdoppler-Verfahren (z.B. bei unklarer Raumforderung oder bei V.a. Stieldrehung des Ovars),
je Sitzung
Der Zuschlag nach Nummer 1331 ist neben der Leistung nach Nummer 1263 nicht berechnungsfähig.
Relevante Abrechnungsbestimmungen
VI. Sonographische Leistungen
- 1.
Die untersuchten Organe beziehungsweise Strukturen sowie gegebenenfalls die Körperseite sind in der Rechnung anzugeben.
- 2.
Mit den Leistungen des Abschnitts C VI sind die erforderliche Bilddokumentation ggf. einschließlich der Flusskurve bei dopplersonographischer Untersuchung, erforderlichenfalls in Farbe, und die schriftliche Befunderstellung abgegolten.
- 3.
Bei Patienten mit einem Body-Mass-Index (BMI) ≥ 40 kann für eine Leistung die 1,5fache Gebühr in Rechnung gestellt werden. Leistungs‐ und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 1,5fachen Berechnung ausgenommen. Die Körpermaße (Größe, Gewicht, BMI) müssen in der Rechnung angegeben werden.
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts C VI, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 58,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
35,00 €Nächste ZifferDurchführung von Testverfahren im Rahmen der psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen, psychotherapeutischen, psychosomatischen, neurologischen, neuropsychologischen, schmerztherapeutischen, sozialpädiatrischen oder entwicklungspädiatrischen Diagnostik,
ggf. computergestützt, Dauer unter 15 Minuten
6,57 €