GOÄNeuKompass

Ziffer

1010

Zuschlag4,64

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1008 ab dem 21. Test bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,

je Test

Abrechnungsbestimmung

Der Zuschlag nach Nummer 1010 ist neben dem Zuschlag nach Nummer 1009, 1025, 1026 oder 1027 nicht berechnungsfähig.

Relevante Abrechnungsbestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

IV. Impfungen und Testungen

  1. 1.

    Die Leistungen des Abschnitts C IV beinhalten auch ohne explizite Nennung die damit im Zusammenhang stehende Auftragung, Einbringung, Verabreichung der Impfstoffe, Testsubstanzen und Allergenextrakte sowie wundversorgende Maßnahmen, Verbände und erforderliche Nachbeobachtungen am Tag der Impfung oder Testung.

  2. 2.

    Mit den Leistungen nach Nummer 1017 bis 1020 sind die Kosten für serienmäßig lieferbare Testmittel abgegolten.

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