GOÄNeuKompass

Ziffer

1021

8,71

Subkutaner Provokationstest in mindestens zwei Stufen,

je Test

Abrechnungsbestimmung

Die Leistung nach Nummer 1021 ist je Kalendertag bis zu viermal und je Behandlungsfall bis zu 15-mal berechnungsfähig.

Relevante Abrechnungsbestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

IV. Impfungen und Testungen

  1. 1.

    Die Leistungen des Abschnitts C IV beinhalten auch ohne explizite Nennung die damit im Zusammenhang stehende Auftragung, Einbringung, Verabreichung der Impfstoffe, Testsubstanzen und Allergenextrakte sowie wundversorgende Maßnahmen, Verbände und erforderliche Nachbeobachtungen am Tag der Impfung oder Testung.

  2. 2.

    Mit den Leistungen nach Nummer 1017 bis 1020 sind die Kosten für serienmäßig lieferbare Testmittel abgegolten.

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