GOÄNeuKompass

Ziffer

1224

94,86

Kontrastmittel-Sonographie der Leber, des Pankreas, der Milz oder der Nieren mittels B-Mode-(2D-real-time-)Verfahren,

einschließlich - aller vor- und nachbereitenden Maßnahmen bei der Kontrastmittelverabreichung - der Untersuchung mehrerer Sequenzen bzw. Phasen - der Darstellung vor und nach Kontrastmittelgabe, ggf. einschließlich der Untersuchung der Gallengänge und/oder lokoregionären Lymphknoten, je dargestelltem und im Bild dokumentierten Organ

Abrechnungsbestimmung

Die Leistung nach Nummer 1224 ist bis zu dreimal je Sitzung berechnungsfähig. Die untersuchten Organe sind in der Rechnung anzugeben. Punktionen zum Einbringen von Kontrastmitteln sind in der Leistung enthalten und nicht neben der Leistung berechnungsfähig.

Relevante Abrechnungsbestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

VI. Sonographische Leistungen

  1. 1.

    Die untersuchten Organe beziehungsweise Strukturen sowie gegebenenfalls die Körperseite sind in der Rechnung anzugeben.

  2. 2.

    Mit den Leistungen des Abschnitts C VI sind die erforderliche Bilddokumentation ggf. einschließlich der Flusskurve bei dopplersonographischer Untersuchung, erforderlichenfalls in Farbe, und die schriftliche Befunderstellung abgegolten.

  3. 3.

    Bei Patienten mit einem Body-Mass-Index (BMI) ≥ 40 kann für eine Leistung die 1,5fache Gebühr in Rechnung gestellt werden. Leistungs‐ und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 1,5fachen Berechnung ausgenommen. Die Körpermaße (Größe, Gewicht, BMI) müssen in der Rechnung angegeben werden.

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