GOÄNeuKompass
714
35,00 €Injektion in den Periduralraum,
einschließlich der erforderlichen Punktion des Periduralraumes sowie Versorgung der Punktionsstelle, ggf. einschließlich Lokalanästhesie - (Kompressions-)Verband, je Punktionsort
Die Leistung nach Nummer 714 ist neben der Leistung nach Nummer 1716, 1717, 1718, 1719 oder 1726 nicht berechnungsfähig.
Ausschlüsse (5)
Regionalanästhesie (rückenmarksnahe Leitungsanästhesie: Spinal-/Peridural-, Epiduralanästhesie),
einschließlich - kontinuierlicher Anwesenheit von Anästhesiefachpersonal - medikamentöser Prämedikation - Legen eines peripher-venösen Zugangs und/oder Anlegen von bis zu zwei Infusionen, ggf. einschließlich - Lokalanästhesie - intermittierender nicht-invasiver Blutdruckmessung - kontinuierlichem EKG-Monitoring und Herzfrequenzmessung - Überwachung der Atmung - kontinuierlicher Pulsoxymetrie - Kapnometrie (CO2-Messung) - Legen eines Blasenkatheters, Dauer bis zu 15 Minuten
Zuschlag für die Fortsetzung der Leistung nach Nummer 1716,
ggf. einschließlich Nachinjektionen des Lokalanästhetikums, je weitere angefangene 30 Minuten
Zuschlag für die Fortsetzung der Leistung nach Nummer 1716,
ggf. einschließlich Nachinjektionen des Lokalanästhetikums, je weitere vollendete 30 Minuten
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1716 für die kombinierte Spinal- und Epiduralanästhesie
Zuschlag für die Fortführung und Überwachung der Leistung nach Nummer 1704, 1716 oder 1720,
pauschal je weiterer Kalendertag
Relevante Abrechnungsbestimmungen
II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen
- 1.
Die Leistungen nach Nummer 703, 705, 706, 708, 709, 711, 713, 714 oder 716 sind nicht mehrfach berechnungsfähig, wenn anstelle einer Mischung mehrere Arzneimittel bei liegender Kanüle im zeitlichen Zusammenhang nacheinander verabreicht werden.
- 2.
Die Leistungen nach Nummer 704, 710, 744, 751, 758, 760, 765, 773, 777, 780 oder 781 sind jeweils einmal je Kalendertag berechnungsfähig.
- 3.
Die Leistungen nach Nummer 743, 746 oder 753 sind je Gefäßzugang einmal, jedoch nicht mehr als zweimal je Kalendertag berechnungsfähig. Die zweimalige Berechnung der Leistungen nach Nummer 743, 746 oder 753 setzt gesonderte Punktionen verschiedener Blutgefäße sowie deren Dokumentation in der Rechnung voraus.
- 4.
Die Leistungen nach Nummer 743, 746 und/oder 753 sind während eines Kalendertages nebeneinander berechnungsfähig, sofern mehrere Infusionsleistungen zeitlich getrennt oder über unterschiedliche Gefäßzugänge erbracht werden. Eine Dokumentation in der Rechnung ist erforderlich.
- 5.
Sofern während eines Kalendertages bei liegendem Gefäßzugang mehrere Infusionsleistungen nach Nummer 743, 746 und/oder 753 im zeitlichen Zusammenhang nacheinander erbracht werden, ist nur die jeweils am höchsten bewertete Leistung berechnungsfähig.
Injektion, intraartikulär (in ein Gelenk),
einschließlich Punktion zur Lagekontrolle sowie Versorgung der Punktionsstelle (Verband o.ä.), ggf. einschließlich - Lokalanästhesie - Kompressionsverband, je Gelenk
21,35 €Nächste ZifferInjektion in den Subarachnoidalraum,
einschließlich der erforderlichen Punktion des Subarachnoidalraumes sowie Versorgung der Punktionsstelle, ggf. einschließlich Lokalanästhesie - (Kompressions-)Verband, je Punktionsort
35,00 €