GOÄNeuKompass

Ziffer

1114

Zuschlag185,00

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1107 für die Durchführung, Steuerung und Überwachung einer kontinuierlichen Hämofiltration und/oder Hämodialyse und/oder Hämodiafiltration und/oder Hämoperfusion (z. B. CVVH, CVVHDF, CVVHD, SLEDD) auf einer Intensivstation

Abrechnungsbestimmung

Der Zuschlag nach Nummer 1114 ist einmal innerhalb von 24 Stunden berechnungsfähig.

Relevante Abrechnungsbestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

V. Intensivmedizinische Leistungen

  1. 1.

    Die Leistungen des Abschnitts C V beinhalten auch ohne explizite Aufzählung folgende daneben nicht gesondert berechnungsfähige Leistungen: - Überwachung der Vitalfunktionen, ausgenommen Anlage invasiver Messverfahren (z.B. Pulmonaliskatheter oder arterieller Katheter) - Sauerstoffgabe - EKG-Ableitung und -Interpretation - venöser Zugang - Infusionen - Medikamentengaben - Verbände zur Wundabdeckung, ausgenommen die Leistungen nach Nummer 5915 und 5916 - Überwachung der Beatmungsparameter - Absaugung, oral oder nasal - Dokumentationen

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