GOÄNeuKompass
Ziffer
1274
Zuschlag26,82 €Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1270 für die Quantifizierung von Volumina bei venöser Malformation, ggf. mithilfe von Ultraschall-Kontrastmitteln,
einschließlich Flussvolumenmessung
Relevante Abrechnungsbestimmungen
Allgemeine Bestimmungen
VI. Sonographische Leistungen
- 1.
Die untersuchten Organe beziehungsweise Strukturen sowie gegebenenfalls die Körperseite sind in der Rechnung anzugeben.
- 2.
Mit den Leistungen des Abschnitts C VI sind die erforderliche Bilddokumentation ggf. einschließlich der Flusskurve bei dopplersonographischer Untersuchung, erforderlichenfalls in Farbe, und die schriftliche Befunderstellung abgegolten.
- 3.
Bei Patienten mit einem Body-Mass-Index (BMI) ≥ 40 kann für eine Leistung die 1,5fache Gebühr in Rechnung gestellt werden. Leistungs‐ und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 1,5fachen Berechnung ausgenommen. Die Körpermaße (Größe, Gewicht, BMI) müssen in der Rechnung angegeben werden.
Vorherige Ziffer
1273Zuschlag
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1270 für die Evaluation postthrombotischer Verläufe
22,16 €Nächste ZifferZuschlag1275
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1270 für die Quantifizierung von Volumina bei venöser Malformation, ggf. mithilfe von Ultraschall-Kontrastmitteln bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
einschließlich Flussvolumenmessung
31,38 €