GOÄNeuKompass
F. Innere Medizin und sonstige nicht-operative Leistungen
I. Angiologie
Kreislauffunktionsprüfung nach Schellong,
je Sitzung
Ergometrische Funktionsprüfung in physikalisch definierten und reproduzierbaren Belastungsstufen,
mittels Fahrrad-, Oberkörper- oder Lauf bandergometer, je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 2801 für die Verwendung eines Handergometers
Funktionsprüfung der peripheren arteriellen Durchblutung
(z.B. nach Ratschow, Adson oder Allen), je Sitzung
Videokapillarmikroskopie,
je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 2804 für Untersuchung(en) nach intravenöser Applikation eines Farbstoffes,
einschließlich Dokumentation, ggf. einschließlich Ermittlung der Farbstoff-Erscheinungs- und -Auffüllzeiten
Transkutane Messung(en) des Sauerstoffpartialdrucks der Haut,
z.B. mittels Manschette, je Bein
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 2806 bei Bestimmung unter Provokationsmanövern
(z.B. Tieflagerung der Extremität, reaktive Hyperämie)
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 2806 bei Messung im Ulkusbereich
Untersuchung der Gewebedurchblutung mittels Gewebephotospektrometrie,
über die Bestimmung der kapillären Perfusion, der postkapillären Sauerstoffsättigung und der regionalen Hämoglobinmenge an mindestens zwei Messstellen im Gewebe, ggf. im Wundgrund, je Extremität
Horizontal-, Hoch- und/oder Tieflagerung an mindestens zwei Messstellen mit Überprüfung des kritischen Perfusionsdrucks und/oder der Stase,
ggf. nach definierter lokaler Erwärmung der Haut, ggf. einschließlich funktioneller Untersuchung der Kompressionstherapie, je Extremität
Laser-Doppler-Fluxmetrie zur semiquantitativen Messung der kutanen Mikrozirkulation,
je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 2811 bei Anwendung von Provokationsmanövern
(z.B. Tieflagerung der Extremität, reaktive Hyperämie)
Seitenvergleichende segmentale Untersuchung der Durchblutung der unteren oder oberen Extremitäten mittels pneumatischer oder elektronischer Oszillographie,
je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 2813 für Belastungstests
(z.B. Kniebeugen, Zehenstände, technische Geräte wie Laufbandergometer)
Thermographische Untersuchung mittels elektronischer Infrarotmessung, Schwarzweiß-Wiedergabe und Farbthermogramm,
ggf. einschließlich der Untersuchung unter Belastung, je Sitzung
Photoplethysmographische Untersuchung der peripheren Arterien an mindestens zwei peripheren Gefäßabschnitten oder arterielle photoelektrische Volumenpulsschreibung an mindestens vier Punkten,
je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 2816 bei Anwendung von Provokationsmanövern
(z.B. medikamentöse Vasodilatation, definierte Erwärmung oder Kühlung)
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 2816 für die gleichzeitige Untersuchung aller Finger und/oder aller Zehen, z. B. bei Raynaud-Syndrom an Händen und/oder Füßen oder Thrombangiitis obliterans
Untersuchung der Venen einer oder mehrerer Extremitäten mittels Licht-Reflexions-Rheographie,
je Sitzung
Phlebodynamometrie,
je Bein
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 2819 oder 2820 für Funktionstest unter externer Unterbrechung des Refluxes beispielsweise durch Tourniquets
Verschlussplethysmographische Untersuchung(en) der Venen oder der Arterien einer Extremität in Ruhe,
je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 2822 für Untersuchung(en) während und/oder nach Provokationsmanöver(n)
Bestimmung der Pulswellenlaufzeit,
je Sitzung
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F I, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 27,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei einem Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F I, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 27,00 EUR bis zu 38,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F I, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 38,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
II. Kardiologie
Elektrokardiographische Untersuchung mit weniger als zwölf Ableitungen, mit graphischer Aufzeichnung,
auch als Notfall-EKG, je Sitzung
Elektrokardiographische Untersuchung mit mindestens zwölf Ableitungen in Ruhe, mit graphischer Aufzeichnung,
ggf. einschließlich - Untersuchung nach Belastung - Vektorkardiographie, je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 2900 oder 2901 für physikalische oder pharmakologische Provokation von Herzrhythmusstörungen,
je Test
Elektrokardiographische Untersuchung mit mindestens zwölf Ableitungen unter fortschreibender Registrierung, als Ausgangs-EKG in Belastungsposition und bei physikalisch definierter, variabler und reproduzierbarer Belastung sowie Nachbeobachtung (Belastungs-EKG),
einschließlich Blutdruckmessung, ggf. einschließlich - Pulsoxymetrie, - Vektorkardiographie, - Anpassung der Belastungsmodi bei orthopädischen Einschränkungen, je Sitzung
Registrierung und Analyse von Spätpotentialen im hochverstärkten EKG
Elektrokardiographische Untersuchung, Dauer 18 bis 36 Stunden (Langzeit-EKG),
mit individueller, kontinuierlicher, mindestens zweikanaliger Ereigniskontrolle am Monitor und echtzeitanaloger Dokumentation signifikanter Ereignisse, 25 mm/Sek. einschließlich Auswertung, ggf. einschließlich - ST-Streckenanalyse Atmungsaufzeichnung - Aufzeichnung und Auswertung der Herzfrequenzvariabilität
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 2907 bei einer Langzeit-EKG-Aufzeichnungsdauer von mehr als 36 Stunden
Auswertung nicht-telemetrisch übertragener Daten von mobilen, vom Arzt verordneten, erstattungsfähigen Medizinprodukten bzw. implantierbaren Monitor-Geräten (z. B. auch Event-Recorder)
Auswertung telemetrisch übertragener Daten von mobilen, vom Arzt verordneten, erstattungsfähigen Medizinprodukten bzw. implantierbaren Monitor-Geräten (z.B. auch Event-Recorder)
EKG-Registrierung und Auswertung mittels eines implantierten Event-Recorders,
je Sitzung
EKG-Registrierung und Auswertung mittels eines externen Event-Recorders für jeweils sechs Tage
Funktionsanalyse eines Ein- oder Mehrkammerschrittmachers und/oder eines implantierten Defibrillators mit aktiver Telemetriefunktion auf Basis telemetrisch übermittelter Daten
Funktionsanalyse und ggf. Umprogrammierung eines Einkammer-Herzschrittmachers,
je Sitzung
Funktionsanalyse und ggf. Umprogrammierung eines Zweikammer-Herzschrittmachers
(Vorhof- und Ventrikelelektrode), je Sitzung
Funktionsanalyse und ggf. Umprogrammierung eines biventrikulären Schrittmachers zur Resynchronisationstherapie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 2914, 2915 oder 2916 für Kontrolle und Justierung der Frequenzadaption
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 2914, 2915 oder 2916 für implantierten Defibrillator
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 2914, 2915 oder 2916 für Kardioversion/Überstimulation mittels implantiertem Schrittmacher/Defibrillator
Elektive elektrische (bis zu drei Stromstöße) oder pharmakologische Kardioversion
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 2920 für mehr als drei Stromstöße
Kipptisch-Untersuchung mittels eines Kipptisches mit einem Kippwinkel von mindestens 60 Grad,
einschließlich Überwachung durch EKG-Monitoring und Blutdruckmessungen, ggf. einschließlich pharmakologischer Testungen(en), je Sitzung, Dauer mindestens 30 Minuten
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 2922 für die Messung des intrakraniellen Blutflusses mittels PW-Doppler-Verfahren im Rahmen einer Kipptisch- Untersuchung,
je Sitzung
Langzeitblutdruckmessung, Dauer 18 bis 36 Stunden,
einschließlich Aufzeichnung und Auswertung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 2925 für eine Aufzeichnungsdauer von mehr als 36 Stunden
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F II, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 27,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei einem Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F II, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 27,00 EUR bis zu 50,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F II, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 50,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Datenerfassung, Analyse und Sichtung von ggf. auftretenden Warnmeldungen (Datenmanagement) mittels kardialer Aggregate telemetrisch übertragener Daten im Rahmen eines Telemonitorings bei chronischer Herzinsuffizienz,
je Samstag, Sonntag oder Feiertag
Datenerfassung, Analyse und Sichtung von ggf. auftretenden Warnmeldungen (Datenmanagement) mittels kardialer Aggregate telemetrisch übertragener Daten im Rahmen eines Telemonitorings bei chronischer Herzinsuffizienz,
je Werktag außer Samstag
Datenerfassung, Analyse und Sichtung von ggf. auftretenden Warnmeldungen (Datenmanagement) mittels externer Messgeräte telemetrisch übertragener Daten im Rahmen eines Telemonitorings bei chronischer Herzinsuffizienz,
je Samstag, Sonntag oder Feiertag
Datenerfassung, Analyse und Sichtung von ggf. auftretenden Warnmeldungen (Datenmanagement) mittels externer Messgeräte telemetrisch übertragener Daten im Rahmen eines Telemonitorings bei chronischer Herzinsuffizienz,
je Werktag außer Samstag
III. Invasive Kardiologie
III. Invasive Kardiologie
- 1.
Bei Gerinnungsstörungen unter Therapie mit Vitamin K-Antagonisten, Gerinnungsstörungen unter anderen (nicht Vitamin K-Antagonisten) oralen Antikoagulanzien (direkte Thrombininhibitoren und direkte Faktor Xa-lnhibitoren) bzw. nicht medikamentös verursachter hämorrhagischer Diathese kann für eine Leistung die 2fache Gebühr in Rechnung gestellt werden, sofern die Blutstillung aufgrund der eingeschränkten Gerinnungsfähigkeit so aufwendig ist, dass die Interventions- bzw. Schnitt- Naht Zeit nahezu verdoppelt ist und keine Möglichkeit besteht, die Maßnahme zeitlich zu verschieben sowie aufgrund des gegebenen Falles wie Gefahr in Verzug, Notfall, etc. eine Normalisierung der Gerinnungsfähigkeit vor der Behandlung nicht erfolgen kann. Leistungs- und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 2fachen Berechnung ausgenommen. Die medizinische Indikation und der Grund für die nicht rechtzeitig mögliche Normalisierung der Blutstillung müssen in der Rechnung angegeben werden.
Intravenöse Kontrastmitteleinbringung mittels Hochdruckinjektion, soweit nicht in anderen Leistungen enthalten
Linksherzkatheteruntersuchung mit Sondierung eines großen Herzkranzgefäßes oder mehrerer großer Herzkranzgefäße (RIVA, RCA, RCX) oder eines Bypasses,
einschließlich Infiltrationsanästhesie aller erforderlichen Infusion(en) Medikamentengabe (systemisch) kontinuierlicher Patientenüberwachung mittels EKG - Punktion (modifizierte Seldingertechnik oder Sones-Technik (Gefäßfreilegung)) - Einbringen einer konventionellen Schleuse - Vorlegen und Entfernen eines Führungsdrahtes unter Durchleuchtung - Vorbringen und Positionieren eines Katheters - Einbringen von Medikamenten über einen Katheter - Bestimmung einer Blutgasanalyse - Sondierung des zu untersuchenden Herz- oder Gefäßanteils - Entfernen der Schleuse und Gefäßabdrückung, Verband - Durchleuchtungsleistungen zum Kathetervorbringen und Positionieren - Einbringen von Kontrastmittel in den Katheter - Angiographieleistungen bis zu einer Serie, ggf. einschließlich - transseptaler Sondierung des linken Vorhofes (außer transseptale Punktion) - zentralvenöser, arterieller oder aortaler Druckmessung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3001 für intravaskuläre sonographische Untersuchung zur Beurteilung von Koronarstenosen,
ggf. einschließlich Plaquevermessung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3001 für die Sondierung eines weiteren Bypasses oder von Bypässen,
je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3001 für die Anwendung besonderer (Mess-)Verfahren
(z.B. fraktionale Flussreserve (FFR), Optische Kohärenztomographie (OCT), instantaneous wave-free Ratio (iFR)), je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3001 für die perkutane Septumablation
(z.B. transkoronare Ablation der Septumhypertrophie (TASH)), einschließlich echokardiographischen Leistungen und passagerem Schrittmacher
Intervention im Anschluss an die Leistung nach Nummer 3001,
einschließlich - selektiver Sondierung zu(r) optimalen Läsionsprojektion(en) - transluminaler Dilatation und Rekanalisation einer Koronararterie - aller erforderlichen Infusion(en) - Medikamentengaben (ohne Thrombolyse oder i.v. Plättchenhemmer) - kontinuierlicher Patientenüberwachung mittels EKG - Punktion (modifizierte Seldingertechnik oder Sones-Technik (Gefäßfreilegung)) - Einbringen einer konventionellen Schleuse - Vorlegen und Entfernen eines Führungsdrahtes unter Durchleuchtung - Vorbringen und Positionieren eines Katheters - Einbringen von Medikamenten über einen Katheter - Bestimmung einer Blutgasanalyse - Entfernen der Schleuse und Gefäßabdrückung - Durchleuchtungsleistungen zum Kathetervorbringen und Positionieren - Einbringen von Kontrastmittel in den Katheter - Angiographieleistungen bis zu einer Serie, ggf. einschließlich - erneuter Infiltrationsanästhesie - zentralvenöser, arterieller oder aortaler Druckmessung, je Herzkranzgefäß
Spezielle, nicht-koronare Diagnostik des Herzens,
einschließlich aller erforderlichen Infusion(en) Medikamentengaben (ohne Thrombolyse oder i.v. Plättchenhemmer) kontinuierlicher Patientenüberwachung mittels EKG - Punktion (modifizierte Seldingertechnik oder Sones-Technik (Gefäßfreilegung)) Einbringen einer konventionellen Schleuse - Vorlegen und Entfernen eines Führungsdrahtes unter Durchleuchtung - Vorbringen und Positionieren eines Katheters Einbringen von Medikamenten über einen Katheter Bestimmung einer Blutgasanalyse Sondierung des zu untersuchenden Herz- oder Gefäßanteiles Entfernen der Schleuse und Gefäßabdrückung, Verband - Durchleuchtungsleistungen zum Kathetervorbringen und Positionieren - Einbringen von Kontrastmittel über einen Katheter - Angiographieleistungen bis zu einer Serie, ggf. einschließlich Infiltrationsanästhesie transseptaler Sondierung des linken Vorhofes (außer transseptale Punktion) - zentralvenöser, arterieller oder aortaler Druckmessung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3001 oder 3009 für die Durchführung einer Laevo-/Dextrokardiographie,
einschließlich - Vorbringen/Entfernen eines Führungsdrahtes unter Durchleuchtung retrograder oder antegrader Sondierung des linken Ventrikels unter Durchleuchtung aller erforderlichen Infusion(en) Medikamentengabe - kontinuierlicher Patientenüberwachung mittels EKG - Einbringen von Kontrastmittel über einen Katheter, ggf. mit Injektionspumpe - Angiographieleistungen bis zu einer Serie, ggf. einschließlich arterieller, aortaler oder ventrikulärer Druckmessung und -analyse
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3001 oder 3009 für die Durchführung einer Laevo-/Dextrokardiographie bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
einschließlich - Vorbringen/Entfernen eines Führungsdrahtes unter Durchleuchtung retrograder oder antegrader Sondierung des linken Ventrikels unter Durchleuchtung aller erforderlichen Infusion(en) Medikamentengabe - kontinuierlicher Patientenüberwachung mittels EKG Einbringen von Kontrastmittel über einen Katheter, ggf. mit Injektionspumpe - Angiographieleistungen bis zu einer Serie, ggf. einschließlich arterieller, aortaler oder ventrikulärer Druckmessung und -analyse
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3001 oder 3009 für die transfemorale Implantation einer künstlichen Herzklappe,
ggf. einschließlich Einbringen eines transvenösen passageren Schrittmachers Einbringen eines Einschwemmkatheters zum hämodynamischen Monitoring - Valvuloplastie(n) Nachdilatation der Klappe
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3001 oder 3009 für Verschluss eines Vorhofseptumdefektes oder eines persistierenden Foramen ovale
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3001 oder 3009 für den interventionellen Verschluss des linken Vorhofohres mittels Okkluder,
ggf. einschließlich transösophagealer Echokardiographie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3001 oder 3009 für Herzklappensprengungen (Valvuloplastien)
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3001 oder 3009 für Ventrikelseptumverschlüsse,
ggf. einschließlich transösophagealer Echokardiographie, insgesamt
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3001 oder 3009 für den Verschluss einer offenen pathologischen Gefäßverbindung,
ggf. einschließlich transösophagealer Echokardiographie, insgesamt
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3001 oder 3009 für Erweiterung der Lungen-/Hauptschlagader sowie deren Abgänge
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3001 oder 3009 für Untersuchung komplexer angeborener Vitien
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3009 für pharmakologische Testung(en) bei Kindern bis zum vollendeten 8. Lebensjahr mit angeborenen Herzfehlern und/oder pulmonaler Hypertonie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3009 für die Radiofrequenzperforation im Herzen, an einer Herzklappe oder an herznahen Gefäßen, bei Kindern bis einschließlich 8. Lebensjahr
Elektive Koronarintervention,
einschließlich - Infiltrationsanästhesie aller erforderlichen Infusion(en) Medikamentengaben (ohne Thrombolyse oder i.v. Plättchenhemmer) - kontinuierlicher Patientenüberwachung mittels EKG - Punktion (modifizierte Seldingertechnik oder Sones-Technik (Gefäßfreilegung)) Einbringen einer konventionellen Schleuse - Vorlegen und Entfernen eines Führungsdrahtes unter Durchleuchtung Vorbringen und Positionieren eines Katheters Einbringen von Medikamenten über einen Katheter Bestimmung einer Blutgasanalyse Entfernen der Schleuse und Gefäßabdrückung, Verband Durchleuchtungsleistungen zum Kathetervorbringen und Positionieren Einbringen von Kontrastmittel in den Katheter - Angiographieleistungen bis zu einer Serie, ggf. einschließlich zentralvenöser, arterieller oder aortaler Druckmessung, je Herzkranzgefäß
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3001, 3009 oder 3022 für die Implantation eines oder mehrerer Stents oder den Einsatz alternativer Angioplastiemethoden,
je Gefäß
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3001, 3009 oder 3022 für den Einsatz von Protektionssystemen (Embolieschutzsysteme)
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3008 oder 3022 für die Wiedereröffnung eines chronisch verschlossenen Gefäßes bei einer Interventionsdauer über 60 Minuten
Perkutane Anlage einer intraaortalen Ballonpumpe (IABP),
einschließlich aller zur Anlage des Systems erforderlichen Leistungen wie z.B. Infiltrationsanästhesie(n) Vorbringen eines Führungsdrahtes Durchleuchtungsleistungen kontinuierlicher Patientenüberwachung durch Beobachtung und Registrierung des EKG Einstellen des Unterstützungssystems, ggf. einschließlich Beobachtung und Registrierung des aortalen Drucks - Gefäßpunktion oder -freilegung Einbringen einer Schleuse Einbringen von Arzneimitteln über einen Katheter
Perkutane Anlage eines perkutanen Herz-Unterstützungssystems außer einer intraaortalen Ballonpumpe,
einschließlich aller zur Anlage des Systems erforderlichen Leistungen wie z.B. - Infiltrationsanästhesie(n) Vorbringen eines Führungsdrahtes Durchleuchtungsleistungen kontinuierlicher Patientenüberwachung durch Beobachtung und Registrierung des EKG Einstellen des Unterstützungssystems, ggf. einschließlich Beobachtung und Registrierung des aortalen Drucks Gefäßpunktion oder -freilegung Einbringen einer Schleuse Einbringen von Arzneimitteln über einen Katheter
Entfernung eines liegenden perkutan implantierten Herz-/Kreislaufunterstützungssystems,
einschließlich aller Durchleuchtungsleistungen Entfernen der Schleuse - Druckverband
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3001, 3009, 3022 oder 3033 für arteriellen Gefäßverschluss durch gesondertes System nach Schleusenentfernung,
einschließlich Kontrastmitteleinbringung, Angiographie und Durchleuchtung
Invasive elektrophysiologische kardiologische Untersuchung durch Einführung von bis zu drei bi- oder multipolaren Elektrodenkathetern unter kontinuierlicher EKG- und Röntgenkontrolle,
einschließlich - Infiltrationsanästhesie(n) Punktion Einbringen von bis zu drei konventionellen Schleusen; Vorbringen und Positionieren von bis zu drei Kathetern aller erforderlichen Infusion(en) Durchleuchtungsleistungen EKG-Registrierung - Medikamentengabe (z. B. Heparin) - Katheterentfernung, manueller Kompression und Verband, ggf. einschließlich - transseptaler Sondierung des linken Vorhofs (außer transeptaler Punktion) - Sondierung des zu untersuchenden Herzanteils Auswechseln eines oder mehrerer Katheter Blutgasanalyse
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3035 für den Einsatz von mehr als drei Elektrodenkathetern,
je Katheter
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3035 für medikamentöse Testung(en)
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3035 für den Transfer und die Verwendung präinterventionell erstellter, externer 3D-Daten
Katheterablation von Herzrhythmusstörungen,
einschließlich - Erfolgskontrolle per EKG und intrakardiale Ableitungen - Stimulationsmanöver - medikamentöse Provokation(en), ggf. einschließlich ferngesteuerter Ablationsverfahren
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3041 für aufwendige transseptale Punktion bei Vorhandensein eines septalen Implants oder Z.n. operativem Eingriff am Vorhofseptum oder für mehrfache transseptale Punktionen in derselben Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3041 für transseptale Punktion(en)
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3041 für die intrainterventionelle(n) sonographische(n) Kontrolle(en) der Ablation(en) (intrakardiales Echo)
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3041 für Katheterablation(en) bei mehr als einer Entität von Rhythmusstörung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3041 für die Ablation einer Rhythmusstörung im linken Vorhof oder einer Kammerrhythmusstörung bei Kindern bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3035 oder 3041 für das konventionelle intrakardiale Mapping,
ggf. einschließlich Re-Mapping (supra-)ventrikulärer Tachykardien unter radiologischer Kontrolle
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3035 oder 3041 für die Anwendung von elektroanatomischen und vergleichbaren Mapping-Verfahren (z.B. 3D-Verfahren)
Induktion und Terminierung von ventrikulären Tachyarrhythmien über den implantierten Defibrillator,
ggf. einschließlich - Kurznarkose - programmierter rechtsventrikulärer Stimulation über den ICD - Anfertigung eines EKGs - Reprogrammierung des ICDS
Anlage eines passageren Schrittmachers,
einschließlich - Infiltrationsanästhesie - Venenpunktion - Elektrodeneinführung - Röntgenkontrolle - EKG-Kontrolle, ggf. einschließlich - Bestimmung der Elektroden-Impedanz - Bestimmung der Reizschwelle - Einstellung der Messung und Erkennung intrakardial abgeleiteter EKG-Signale (Sensing)
Renale Denervation mittels Hochfrequenzstrom
Optimierung der Resynchronisationstherapie durch Bestimmung des Einflusses der Schrittmachereinstellung (z. B. des AV-/VV-Intervalls) auf die Synchronität, mittels Echokardiographie, invasiver Druckmessung oder anhand von Messparametern des Aggregats,
ggf. einschließlich Reprogrammierung
Rechtsherzkatheteruntersuchung mit Pulmonalisdruckmessung,
einschließlich Punktion Einbringen einer konventionellen Schleuse; Vorbringen und Positionieren eines Katheters aller erforderlichen Infusion(en) angiographischer und/oder Durchleuchtungsleistungen bis zu einer Serie Druckmessungen EKG-Registrierung Blutgasanalyse - Kontrastmittelgabe(n) Medikamentengabe (z. B. Heparin) - Katheterentfernung, manueller Kompression und Verband, ggf. einschließlich - Infiltrationsanästhesie(n) transseptaler Sondierung des linken Vorhofs (außer transseptaler Punktion) - HZV-Messung - Sondierung des zu untersuchenden Herzanteils Auswechseln eines oder mehrerer Katheter über Führungsdrähte
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3009 oder 3055 für die ergometrische Belastung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3009 oder 3055 für die ergometrische Belastung bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3001, 3009 oder 3055 für die interventionelle Einengung einer insuffizienten Herzklappe (z.B. Clipping),
einschließlich transösophagealer Echokardiographie, ggf. einschließlich Einbringen eines transvenösen passageren Schrittmachers - Einbringen eines Einschwemmkatheters zum hämodynamischen Monitoring
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3001, 3009, 3022 oder 3055 für angiographische und/oder Durchleuchtungsleistungen ab zwei Serien
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3001, 3009 oder 3055 für Myokardbiopsien
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3001, 3022 oder 3055 für Koronarvenenkatheterisierung(en),
je Gefäß
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3001, 3009 oder 3055 für transseptale Punktion(en), je Sondierung des linken Vorhofs und/oder der linken Herzkammer vom rechten Herzen ausgehend
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3001, 3009 oder 3055 für Sondierung atypischer nicht-koronarer Gefäßabgänge bei einem angeborenen Herzfehler
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3001, 3009, 3022, 3035, 3041 oder 3055 bei Beatmung des Patienten
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3001, 3009, 3022, 3035, 3041 oder 3055 bei instabiler Hämodynamik mit Erfordernis kreislaufstabilisierender Maßnahmen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3001, 3009 oder 3055 für kathetergestützte Stufenoxymetrie (z. B. zur Diagnostik eines Shunt-Vitiums)
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3035 oder 3055 für Platzierung von Kathetern im Koronarsinus oder auf der linken Seite
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3035, 3041 oder 3055 für schwierigen Zugang mit Notwendigkeit von Drähtewechsel und/oder Verwendung eines oder mehrerer spezieller Katheter und/oder Verwendung einer langen Schleuse
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3055 für interventionelle Eröffnung einer Pulmonalatresie mittels Punktion und anschließender Ballondilatation
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3055 für pharmakologische Testung im kleinen Kreislauf,
je Testserie
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3001, 3009 oder 3055 für die Vorhofseptumerweiterung
Implantation eines Schrittmachers,
ggf. einschließlich - Implantation, Kontrolle der Elektrodenanschlüsse eines Schrittmachers - Lokalanästhesie - nichtinvasiver Blutdruckmessung - Messung der Sauerstoffsättigung - EKG-Monitoring - Funktionstest(s) und Programmierung des Schrittmachers - Anfertigung eines EKGs - Implantation einer Elektrode
Implantation eines ICD-Aggregats,
ggf. einschließlich - Implantation, Kontrolle der Elektrodenanschlüsse eines ICD-Aggregates - Lokalanästhesie - nicht-invasiver Blutdruckmessung - Messung der Sauerstoffsättigung - EKG-Monitoring - Funktionstest(s) und Programmierung des ICD-Aggregats - Anfertigung eines EKGs - Implantation einer Elektrode
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3074 oder 3075 für die Implantation eines biventrikulären Schrittmachers (drei Elektroden) mit Implantation einer transvenösen linksventrikulären Elektrode,
einschließlich angiographischer Kontrolle(n) und Durchleuchtung(en)
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3075 für jede weitere implantierte Elektrode
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3074 oder 3075 für die Implantation eines Zweikammerschrittmachers rechtsventrikulär
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3074 oder 3075 für die Verwendung einer Array-Sonde
Implantation einer permanenten subendokardialen Elektrode,
ggf. einschließlich - Lokalanästhesie - nichtinvasiver Blutdruckmessung - Messung der Sauerstoffsättigung - EKG-Monitoring - Funktionstest(s) und Programmierung des Schrittmachers - Anfertigung eines EKGs
Implantation eines kardialen Kontraktilitätsmodulators (CCM),
ggf. einschließlich - Lokalanästhesie - nichtinvasiver und invasiver Blutdruckmessung - Messung der Sauerstoffsättigung - EKG-Monitoring - Funktionstest(s) und Programmierung des Systems - Anfertigung eines EKGs
Implantation von kathetergestützten permanenten Druckmesssystemen (Cardiomems) zur Therapieüberwachung bei Herzinsuffizienz,
ggf. einschließlich - Lokalanästhesie - Führungskatheter zur rechten Herzkammer zur Pulmonalarterie nichtinvasiver Blutdruckmessung - Messung der Sauerstoffsättigung - EKG-Monitoring - Funktionstest(s) und Programmierung des Implantats Anfertigung eines EKGs
Implantation eines elektrodenlosen Schrittmachers,
ggf. einschließlich - Lokalanästhesie - Führungskatheter zur rechten Herzkammer - nichtinvasiver Blutdruckmessung - Messung der Sauerstoffsättigung - EKG-Monitoring - Funktionstest(s) und Programmierung des Schrittmachers - Anfertigung eines EKGs
Implantation eines subkutanen ICD-Aggregats,
ggf. einschließlich - Lokalanästhesie - nichtinvasiver Blutdruckmessung - Messung der Sauerstoffsättigung - EKG-Monitoring - Funktionstest(s) und Programmierung des ICDs - Anfertigung eines EKGs
Explantation eines Schrittmachers oder ICD-Aggregats,
ggf. einschließlich - Abisolation der Elektroden - Lokalanästhesie - nichtinvasiver Blutdruckmessung - Messung der Sauerstoffsättigung - EKG-Monitoring - Anfertigen eines EKGs
Verlagerung eines Schrittmachers oder ICD-Aggregates (ggf. Seitenwechsel),
ggf. einschließlich - lokale Revision bei Tascheninfektion - Abisolation der Elektroden - Lokalanästhesie (bei infektionslosem Situs) - nichtinvasive Blutdruckmessung - Messung der Sauerstoffsättigung - EKG-Monitoring - Funktionstest(s) und Programmierung des Schrittmachers - Anfertigung eines EKGs
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3075, 3085 oder 3086 für Explantation ohne komplexe technische Hilfen, Austausch, Revision bzw. Verlagerung einer permanenten transvenösen Elektrode,
ggf. einschließlich - Lokalanästhesie - nichtinvasiver Blutdruckmessung - Messung der Sauerstoffsättigung - EKG-Monitoring - Funktionstest(s) und Programmierung des Schrittmachers - Anfertigung eines EKGs
Implantation eines Eventrecorders
Explantation eines Eventrecorders
Explantation ohne komplexe technische Hilfen, Austausch, Revision bzw. Verlagerung einer permanenten subkutanen oder epimyokardialen Elektrode,
ggf. einschließlich - Lokalanästhesie - nichtinvasiver Blutdruckmessung - Messung der Sauerstoffsättigung - EKG-Monitoring - Funktionstest(s) und Programmierung des Schrittmachers - Anfertigung eines EKGs
Explantation mit komplexen technischen Hilfen (z. B. mechanische oder Laserschleusen) einer permanenten transvenösen Schrittmacher- oder ICD-Elektrode, auch Abisolation einer nicht extrahierbaren Elektrode, einschließlich Entfernung des Aggregats (Systemausbau),
ggf. einschließlich - nichtinvasiver Blutdruckmessung - Messung der Sauerstoffsättigung - EKG-Monitoring - Anfertigung eines EKGs, je Elektrode
Aggregatwechsel bei Schrittmacher oder ICD
Implantation und/oder Explantation ohne komplexe technische Hilfen, Austausch, Revision bzw. Verlagerung einer permanenten intravasalen Elektrode,
ggf. einschließlich - Lokalanästhesie - nichtinvasiver Blutdruckmessung - Messung der Sauerstoffsättigung - EKG-Monitoring - Funktionstest(s) und Programmierung des Schrittmachers - Anfertigung eines EKGs
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F III, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 227,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei einem Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F III, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 227,00 EUR bis zu 460,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F III, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 460,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
IV. Gastroenterologie
H2-Atemtest,
einschließlich - Verabreichung der Testsubstanz - Probeentnahmen - Messungen - zeitbezogener Dokumentation und Auswertung der H2-Konzentrationen, je Sitzung
13C-Atemtest, z.B. zum Helicobacter-Nachweis,
einschließlich Verabreichung der Testsubstanz und Probeentnahme(n), ohne Analyse, je Sitzung
Einführung einer Magenverweilsonde,
je Sitzung
Ösophago-Gastro-Duodenoskopie,
ggf. einschließlich - Lokalanästhesie Rachen - bis zu fünf Probeexzisionen/Punktionen - Pulsoxymetrie oder transkutaner Messung des Sauerstoffpartialdrucks, je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3203 für endoskopische Sklerosierungsbehandlung(en) von Ösophagus- und/oder Fundusvarizen,
je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3203 für endoskopische Sklerosierungsbehandlung(en) von Ösophagus- und/oder Fundusvarizen bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3203 für die Einführung einer Dünndarmsonde,
je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3203 für die Einführung einer Dünndarmsonde bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
Anlage oder Wechsel einer perkutan-endoskopischen Gastrostomie (PEG),
ggf. einschließlich - Lokalanästhesie(n) - Pulsoyxmetrie oder transkutaner Messung des Sauerstoffpartialdrucks - Wundversorgung, je Sitzung
Anlage bzw. Wechsel einer perkutan-endoskopischen Jejunostomie (PEJ) oder Anlage einer Jet-PEG,
je Sitzung, ggf. einschließlich - Lokalanästhesie(n) - Pulsoyxmetrie oder transkutaner Messung des Sauerstoffpartialdrucks - Wundversorgung
Ballonsondentamponade bei blutenden Ösophagus- und/oder Fundusvarizen,
je Sitzung
Langzeit-pH-Metrie des Ösophagus und/oder des Magens und/oder des Oropharynx,
einschließlich Sondeneinführung und Auswertung, ggf. einschließlich Lokalanästhesie Rachen, je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3211 für die pH-Metrie mit einer mehrkanaligen intraluminalen Impedanzmessung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3211 für die kabellose pH-Metrie
Tiefe Jejunoskopie unter Anwendung eines Push-Enteroskops oder Ballon-Enteroskops,
ggf. einschließlich - Lokalanästhesie des Rachens - Pulsoyxmetrie oder transkutaner Messung des Sauerstoffpartialdrucks - bis zu fünf Probeexzisionen, je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3214 für tiefe Jejunoskopie von anal
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3214 für tiefe Jejunoskopie von anal bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
Diagnostische retrograde Darstellung des Gallengangs und/oder des Pankreasgangs (Endoskopisch retrograde Cholangiopankreatikographie - ERCP),
einschließlich Entnahme von Sekret(en), ggf. einschließlich - Biopsie(n) und/oder Bürstenzytologie - Lokalanästhesie Rachen - Pulsoxymetrie oder transkutaner Messung des Sauerstoffpartialdrucks - bis zu fünf Probeexzisionen und/oder -punktionen, je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3217 für die therapeutische retrograde Darstellung des Gallengangs und/oder des Pankreasgangs,
einschließlich endoskopischer Sondierung(en), Papillotomie und/oder Lithotripsie(n) und/oder Steinextraktion(en), je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3217 für die Cholangioskopie
Totale Koloskopie bis zum Zökum,
einschließlich rektal digitaler Untersuchung - Pulsoxymetrie oder transkutaner Messung des Sauerstoffpartialdrucks, - bis zu fünf Probeexzisionen, je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3220 für die Passage der ileozökalen Klappe, ggf. einschließlich Probeexzision(en) aus dem terminalen Ileum
Partielle Koloskopie mit Erreichen und/oder Passage des Kolon transversum,
einschließlich rektal digitaler Untersuchung, ggf. einschließlich - Pulsoxymetrie oder transkutaner Messung des Sauerstoffpartialdrucks, - bis zu fünf Probeexzisionen, je Sitzung
Partielle Koloskopie mit Passage des Kolon sigmoideum (Sigmoidoskopie),
einschließlich rektal digitaler Untersuchung, ggf. einschließlich - Pulsoxymetrie oder transkutaner Messung des Sauerstoffpartialdrucks - bis zu fünf Probeexzisionen, je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3203, 3214, 3217, 3220, 3222 oder 3223 für die Durchführung von mehr als fünf Probeexzisionen,
je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3203, 3217, 3220, 3222 oder 3223 für Entfernung(en) von Fremdkörpern und/oder Stent(s) und/oder Magenballon und/oder perkutanen-endoskopischen Gastro- oder Jejunostomien
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3203, 3217, 3220, 3222 oder 3223 für Entfernung(en) von Fremdkörpern und/oder Stent(s) und/oder Magenballon und/oder perkutanen-endoskopischen Gastro- oder Jejunostomien bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3203, 3217, 3220, 3222 oder 3223 für die Platzierung einer selbst-expandierenden Prothese (Stent),
ggf. einschließlich vorheriger Dilatation, je Prothese
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3203, 3217, 3220, 3222 oder 3223 für die Platzierung einer selbst-expandierenden Prothese (Stent) bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
ggf. einschließlich vorheriger Dilatation, je Prothese
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3203, 3214, 3217, 3220, 3222 oder 3223 für die Platzierung nicht selbst-expandierenden Prothese (Stent) oder Implantation eines Magenballons,
ggf. einschließlich vorheriger Dilatation, je Prothese
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3203, 3214, 3217, 3220, 3222 oder 3223 für die Platzierung nicht selbst-expandierenden Prothese (Stent) oder Implantation eines Magenballons bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
ggf. einschließlich vorheriger Dilatation, je Prothese
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3203, 3214, 3220, 3222 oder 3223 für die Entfernung von bis zu drei Polypen mittels Hochfrequenzdiathermieschlinge,
ggf. einschließlich Bergung, je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3203, 3214, 3220, 3222 oder 3223 für die Entfernung eines Polypen ab dem 4. Polypen mittels Hochfrequenzdiathermieschlinge,
ggf. einschließlich Bergung, je Polyp
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3203, 3214, 3220, 3222 oder 3223 für die Entfernung eines Polypen von mehr als 10 mm im Durchmesser mittels Hochfrequenzdiathermieschlinge,
ggf. einschließlich Bergung, je Polyp
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3203, 3214, 3220, 3222 oder 3223 für die chromoendoskopische Untersuchung oder die Untersuchung mittels optischer Verfahren (Narrow Band Imaging (NBI) und/oder Blue Light Imaging (BLI)/Light Color Imaging (LCI) und/oder ähnliche Bildgebungsverfahren),
je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3203, 3214, 3220, 3222 oder 3223 für Mukosektomie(n) mittels Schlinge oder Kappe oder Ligatur,
ggf. einschließlich Unterspritzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3203, 3214, 3220, 3222 oder 3223 für die Submukosa-Dissektion,
einschließlich Unterspritzung, je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3203, 3214, 3217, 3220, 3222 oder 3223 für die Behandlung(en) mittels Clipping oder Ligatur oder Unterspritzung,
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3203, 3214, 3217, 3220, 3222 oder 3223 für endoskopische Laservaporisation(en) und/oder Argon-Plasma-Koagulation(en),
je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3203, 3214, 3217, 3220, 3222 oder 3223 für Ballondilatation oder Bougierung,
je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3203, 3214, 3217, 3220, 3222 oder 3223 für Ballondilatation oder Bougierung bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
je Sitzung
Manometrie des Ösophagus,
einschließlich Sondeneinführung und Auswertung, ggf. einschließlich Lokalanästhesie Rachen, je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3241 für High-Resolution Manometrie
Langzeit-Manometrie über mindestens 18 Stunden im oberen Gastrointestinaltrakt,
einschließlich Sondeneinführung und Auswertung, ggf. einschließlich Lokalanästhesie Rachen, je Sitzung
Kapselendoskopie des Dünndarms,
bei Patienten, bei denen eine Endoskopie des oberen und unteren Gastrointestinaltraktes nicht möglich oder kontraindiziert ist, oder bei denen eine vorherige Endoskopie zur Klärung der Fragestellung nicht ausreichend war, oder bei denen die Endoskopie mit einem erhöhten Perforations- oder Blutungsrisiko oder Sedierungsrisiko verbunden ist (z. B. aufgrund einer Medikation mit Antikoagulantien, Vorliegen von Herz-Kreislauf- oder Lungenerkrankungen, Hypovolämie, Unverträglichkeiten gegen Pharmaka zur Sedierung oder Anästhesie etc.), einschließlich Auswertung des Bildmaterials
Kapselendoskopie des Dickdarms,
bei Patienten, bei denen eine Koloskopie nicht möglich oder kontraindiziert ist, oder bei denen eine vorherige Koloskopie zur Klärung der Fragestellung nicht ausreichend war, oder bei denen die Koloskopie mit einem erhöhten Perforations- oder Blutungsrisiko oder Sedierungsrisiko verbunden ist (z. B. aufgrund einer Medikation mit Antikoagulantien, Vorliegen eines Bauchaortenaneurysmas, Vorliegen von Herz-Kreislauf- oder Lungenerkrankungen, Hypovolämie, Unverträglichkeiten gegen Pharmaka zur Sedierung oder Anästhesie etc.), einschließlich Auswertung des Bildmaterials
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F IV, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 94,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei einem Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F IV, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 94,00 EUR bis zu 222,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F IV, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 222,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
V. Proktologie
Diagnostische anorektale Manometrie,
einschließlich rektal digitaler Untersuchung, Sondeneinführung und Auswertung, je Sitzung
Rektoskopie mit starrem Instrument oder Rektumsaugbiopsie,
einschließlich rektal digitaler Untersuchung, ggf. einschließlich bis zu fünf Probebiopsien, je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3301 für die Durchführung von mehr als fünf Probebiopsien,
je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3301 für Entfernung(en) von Fremdkörpern und/oder Stent(s)
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3301 für die Platzierung einer selbst-expandierenden Prothese (Stent),
ggf. einschließlich vorheriger Dilatation, je Prothese
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3301 für die Platzierung einer nicht selbst-expandierenden Prothese (Stent),
ggf. einschließlich vorheriger Dilatation, je Prothese
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3301 für die Entfernung von bis zu drei Polypen mittels Hochfrequenzdiathermieschlinge,
ggf. einschließlich Bergung, je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3301 für die Entfernung von mehr als drei Polypen mittels Hochfrequenzdiathermieschlinge,
ggf. einschließlich Bergung, je Polyp
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3301 für die Entfernung eines Polypen von mehr als 10 mm im Durchmesser mittels Hochfrequenzdiathermieschlinge,
ggf. einschließlich Bergung, je Polyp
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3301 für Mukosektomie(n) mittels Schlinge oder Kappe oder Ligatur,
ggf. einschließlich Unterspritzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3301 für die Submukosa-Dissektion,
einschließlich Unterspritzung, je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3301 für die Behandlung(en) mittels Clipping oder Ligatur oder Unterspritzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3301 für endoskopische Laservaporisation(en) und/oder Argon-Plasma-Koagulation(en),
je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3301 für Ballondilatation oder Bougierung,
je Sitzung
Proktoskopie mit starrem Instrument,
einschließlich rektal digitaler Untersuchung, ggf. einschließlich Probebiopsie(n), je Sitzung
Proktologische Untersuchung mit dem Spreizspekulum
Untersuchung von Analfisteln mit der Sonde,
ggf. einschließlich Instillation und Anfärbung - rektal digitaler Untersuchung, je Sitzung
Behandlung von Hämorrhoiden durch Sklerosierung mittels Injektion,
ggf. einschließlich rektal-digitaler Untersuchung, je Sitzung
Behandlung von Hämorrhoiden mittels elastischer Ligatur oder Entfernen eines Schleimhautvorfalls,
ggf. einschließlich rektal digitaler Untersuchung, je Sitzung
Unblutige Erweiterung des Mastdarmschließmuskels,
einschließlich rektal digitaler Untersuchung, je Sitzung
Digitale Ausräumung des Mastdarms,
je Sitzung
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F V, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 33,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei einem Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F V, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 33,00 EUR bis zu 53,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F V, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 53,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
VI. Nephrologie
VI. Nephrologie
- 1.
Mit den Gebühren abgegolten sind alle Kosten für regelmäßige auf die Dialyseprozedur bezogene Beratungen und Untersuchungen, Anfertigung und Auswertung der Dialyse- bzw. Behandlungsprotokolle, Anpassung von Sollgewicht und Dialyseregime sowie orientierende Kontrollen des Dialyseshunts.
- 2.
Wird die technische Dialyseleistung nicht durch den Arzt oder in seinem Auftrag erbracht, sondern durch eine selbständige gemeinnützig-ambulante Dialyseeinrichtung aufgrund eines eigenen Behandlungsvertrages mit dem Patienten, sind die Vergütungen für den Arzt nach Nummer 3400, 3402, 3403, 3407, 3413 und/oder 3414 zu mindern. Die Minderung beträgt 83% bei Nummer 3400, 76% bei Nummer 3402, 75% bei Nummer 3403, 80% bei Nummer 3407, 94% bei Nummer 3413 und 81% bei Nummer 3414. Neben den geminderten Gebühren darf der Arzt Sachkosten nach § 10 GOÄ nicht berechnen; die §§ 7 bis 9 GOÄ bleiben unberührt.
- 3.
Nicht gesondert berechnungsfähig sind die Betriebskosten einer Dialyseeinrichtung wie z.B. Geräte, die der Durchführung von Nierenersatzverfahren oder therapeutischen extrakorporalen Eliminationsverfahren dienen sowie Energiekosten und Kosten für Wasser und dessen Aufbereitung.
- 4.
Für Materialien im Sinne von § 10 im Rahmen von Nierenersatzverfahren oder therapeutischen extrakorporalen Eliminationsverfahren ist die Berechnung folgender Pauschalen zulässig: I. Pauschale für Dialysate, Filter, Schlauchsystem und Punktionsnadeln (einschließlich für Single-Needle-Dialyse), Sterilfilter, Verbandsmaterial, Verpflegung, Wäschereinigung, Perfusorspritze, Heparin (auch zur Katheterblockung) für Hämodialyse nach Nummer 3402, 3403 oder 3407 in Höhe von 32,35 Euro II. Pauschale für Dialysate, Filter, Schlauchsystem und Punktionsnadeln, Sterilfilter, Substituatlösungen, Verbandsmaterial, Verpflegung, Wäschereinigung, Perfusorspritze, Heparin (auch zur Katheterblockung) für Hämofiltration/Hämodiafiltration nach Nummer 3402, 3403 oder 3407 in Höhe von 33,66 Euro III. Pauschale für Dialysate, Schlauchsystem und Konnektor-Wechsel, Leerbeutel, Verbandsmaterial für Peritonealdialyse (CAPD) nach Nummer 3400 oder 3414 in Höhe von 44,77 Euro. Neben der Pauschale sind eine parenterale Ernährung über Peritoneallösungen und notwendige Überleitungswechsel gesondert über § 10 berechnungsfähig. IV. Pauschale für Dialysate, Schlauchsystem und Konnektor-Wechsel, Leerbeutel, Verbandsmaterial, Verpflegung, Wäschereinigung für Peritonealdialyse (CCPD/APD) nach Nummer 3400, 3401 oder 3413 in Höhe von 50,96 Euro. Neben der Pauschale sind eine parenterale Ernährung über Peritoneallösungen und notwendige Überleitungswechsel gesondert über § 10 berechnungsfähig. V. Pauschale für Spüllösung, Filter/Adsorber, Schlauchsystem und Punktionsnadeln, Antikoagulanz-Lösungen, Verbandsmaterial, Verpflegung, Wäschereinigung, Perfusorspritze, Heparin für Lipoprotein-Apherese nach Nummer 3410 in Höhe von 837,79 Euro VI. Pauschale in Verbindung mit Pauschale I oder II für zusätzliches Schlauchsystem je Zitrat- und Calciumlösung, Perfusorspritze, Calcium i.v., Zitratlösung für Citratantikoagulation nach Nummer 3411 in Höhe von 51,37 Euro VII. Pauschale, auch in Verbindung mit Pauschale I, II, III oder IV für zusätzliche Materialkosten und zusätzliche Kosten für Einmalwäsche und Mehrkosten der Wäschereinigung bei Behandlung von Patienten nach Nummer 3416 in Höhe von 9,78 Euro
Kontinuierliche ärztliche Betreuung inklusive Rufbereitschaft bei Durchführung einer Peritonealdialyse als Heimdialyseverfahren,
je Kalendertag
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3400 bei Durchführung einer Peritonealdialyse mittels kontinuierlicher zyklischer Peritonealdialyse (CCPD) unter Verwendung eines Cyclers
Kontinuierliche ärztliche Betreuung inklusive Rufbereitschaft bei Durchführung von Hämodialyse als Heimdialyse,
je Dialyse
Kontinuierliche ärztliche Betreuung bei Durchführung einer Hämodialyse oder Hämofiltration,
je Dialyse
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3403, 3413 oder 3414 bei Patienten mit Demenz mit Agitiertheit und Sedierungsbedürftigkeit und/oder bei dekompensierter Leberzirrhose mit hämorrhagischer Diathese
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3403 bei Patienten mit
- Zustand nach zerebralem Insult mit Hemi- oder Tetraparese bzw. Plegie - Diabetes mellitus mit therapieresistenter Polyneuropathie und/oder - Herzinsuffizienz Grad III-IV mit dokumentiertem Mehraufwand durch rezidivierendes Kreislaufversagen
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3403 bei mehr als sechs Stunden Dialysedauer
Kontinuierliche ärztliche Betreuung bei Durchführung einer Limited-Care-Dialyse,
je Dialyse
Kontinuierliche ärztliche Betreuung bei Durchführung einer Plasmapherese bzw. eines Plasmaaustauschs (unselektiv),
je Plasmapherese bzw. Plasmaaustausch
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3403 oder 3408 bei notfallmäßiger Durchführung im Dialysezentrum oder unter stationären Bedingungen,
z.B. aufgrund von - lebensbedrohlicher akuter Hyperkaliämie - Lungenödem mit drohender Beatmungspflicht, deren Abwendung durch Sofortdialyse noch möglich erscheint - urämischer Perikarditis mit hämodynamisch relevantem Perikarderguss in der Echokardiographie - schwerer urämischer Enzephalopathie und/oder - lebensbedrohlicher Vergiftung mit dialysablen Substanzen
Kontinuierliche ärztliche Betreuung bei Durchführung einer Apherese (selektiv) oder extrakorporalen Photopherese,
auch Lipid-Apherese, je Apherese
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3403, 3408 oder 3410 bei Citratantikoagulation
Kontinuierliche ärztliche Betreuung bei Durchführung einer Immunapherese/Adsorption hydrophober Substanzen,
je Apherese
Kontinuierliche ärztliche Betreuung bei Durchführung einer intermittierenden Peritonealdialyse im Dialysezentrum oder unter stationären Bedingungen,
unter Verwendung eines Cyclers, je Dialyse
Kontinuierliche ärztliche Betreuung bei Durchführung einer Peritonealdialyse (kontinuierliche ambulante Peritonealdialyse CAPD) im Dialysezentrum oder unter stationären Bedingungen,
je Kalendertag
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3400, 3403, 3407 oder 3414 für die intensivierte Betreuung bei Durchführung einer Trainingsdialyse zur Vorbereitung auf ein Heimdialyseverfahren
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3400, 3402, 3403, 3407, 3408, 3410, 3413 oder 3414 bei Patienten mit Infektionen folgender Art, wie z.B. Hepatitis B, Hepatitis C, Humanes Immundefizienz-Virus (HIV) und/oder multiresistente Keime
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3400, 3413 oder 3414 für den peritonealen Äquilibrationstest mit einer Verweilzeit von mindestens vier Stunden
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F VI, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 205,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr durch eine zur Behandlung von Kindern personell und technisch ausgestattete pädiatrische Dialyseeinrichtung
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F VI, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 205,00 EUR bis zu 225,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr durch eine zur Behandlung von Kindern personell und technisch ausgestattete pädiatrische Dialyseeinrichtung
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F VI, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 225,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr durch eine zur Behandlung von Kindern personell und technisch ausgestattete pädiatrische Dialyseeinrichtung
VII. Pneumologie
Hyperventilationsprüfung unter kontrollierten Bedingungen
Oxymetrische Messung(en) bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
auch Messung nach Belastung, bis zu zweimal je Sitzung
Mehrfache oxymetrische Messungen als Langzeitbeobachtung (Mindestanzahl 6 Messungen),
auch als kontinuierliche Messung, Dauer mindestens 6 Stunden
Bestimmung des Atemwiderstandes nach der Verschlussdruckmethode oder der Oszillationsmethode,
einschließlich graphischer Registrierung
Ruhespirographische Untersuchung mit fortlaufend registrierenden Methoden,
einschließlich graphischer Registrierung, Flussvolumenkurve
Messung(en) der Atemmuskelfunktion
Impulsoszillometrie
Spiroergometrische Untersuchung und Darstellung der Flussvolumenkurve, mit kontinuierlicher Bestimmung von O2 und CO2 in der Exspirationsluft, in Ruhe und unter Belastung, bei einem Kind bis zum vollendeten 12. Lebensjahr,
einschließlich graphischer Registrierung und Dokumentation, ggf. einschließlich oxymetrischer Messung(en)
Spiroergometrische Untersuchung und Darstellung der Flussvolumenkurve, mit kontinuierlicher Bestimmung von O2 und CO2 in der Exspirationsluft, in Ruhe und unter Belastung, bei einem Patienten ab dem 13. Lebensjahr,
einschließlich graphischer Registrierung und Dokumentation, ggf. einschließlich oxymetrischer Messung(en)
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3507 oder 3508 für die Verwendung eines Handergometers
Ganzkörperplethysmographische Untersuchung (Bestimmung des intrathorakalen Gasvolumens und des Atemwiderstands) bei einem Kind bis zum vollendeten 3. Lebensjahr,
einschließlich vierstündiger Nachbeobachtung
Ganzkörperplethysmographische Untersuchung (Bestimmung des intrathorakalen Gasvolumens und des Atemwiderstands) bei einem Kind ab dem 4. Lebensjahr bis zum vollendeten 12. Lebensjahr,
einschließlich ruhespirographischer Untersuchung mit fortlaufenden registrierenden Methoden und graphischer Registrierung, Flussvolumenkurve
Ganzkörperplethysmographische Untersuchung (Bestimmung des intrathorakalen Gasvolumens und des Atemwiderstands) bei einem Patienten ab dem 13. Lebensjahr,
einschließlich ruhespirographischer Untersuchung mit fortlaufenden registrierenden Methoden und graphischer Registrierung, Flussvolumenkurve
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3503, 3504, 3506, 3511 oder 3512 für standardisierte Laufbelastung,
einschließlich oxymetrischer Messung(en)
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3503, 3504, 3506, 3511 oder 3512 für standardisierte Laufbelastung bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
einschließlich oxymetrischer Messung(en)
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3503, 3504, 3506, 3511 oder 3512 für Applikation pharmakodynamischer Substanzen zur Prüfung der Reversibilität einer Atemfunktionsstörung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3503, 3504, 3506, 3511 oder 3512 für Applikation pharmakodynamischer Substanzen zur Prüfung der Reversibilität einer Atemfunktionsstörung bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3503, 3504, 3506, 3511 oder 3512 für unspezifischen quantitativen inhalativen Provokationstest,
einschließlich Nachbetreuung und -beobachtung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3503, 3504, 3506, 3511 oder 3512 für unspezifischen quantitativen inhalativen Provokationstest bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
einschließlich Nachbetreuung und -beobachtung
Transkutane Messung des CO2- und ggf. O2-Partialdrucks als Langzeitmonitoring von mindestens vier Stunden Dauer,
z.B. bei Einleitung einer Entwöhnungsbehandlung von einer Beatmungstherapie
Untersuchung der CO-Diffusionskapazität
Messung von Stickstoffmonoxid (NO) in der Exspirationsluft
Gehtest von mindestens sechs Minuten Dauer, Bestimmung der maximalen Gehstrecke,
ggf. einschließlich - der Bewertung der subjektiven Belastbarkeit mittels evaluierter Instrumente, - oxymetrischer Messung(en)
Bronchoskopie mit flexiblem Gerät bei einem Kind bis zum vollendeten 3. Lebensjahr,
einschließlich Schleimhautanästhesie, ggf. einschließlich - Schleimhautbiopsie(n) und/oder Bürstenzytologie - oxymetrischer Messung(en) und EKG-Überwachung
Bronchoskopie mit flexiblem Gerät bei einem Kind ab dem 4. Lebensjahr bis zum vollendeten 12. Lebensjahr,
einschließlich Schleimhautanästhesie, ggf. einschließlich - Schleimhautbiopsie(n) und/oder Bürstenzytologie - oxymetrischer Messung(en) und EKG-Überwachung
Bronchoskopie mit flexiblem Gerät bei einem Patienten ab dem 13. Lebensjahr,
einschließlich Schleimhautanästhesie, ggf. einschließlich - Schleimhautbiopsie(n) und/oder Bürstenzytologie - oxymetrischer Messung(en) und EKG-Überwachung - (Analgo-)Sedierung
Bronchoskopie mit starrem Gerät bei einem Kind bis zum vollendeten 3. Lebensjahr,
ggf. einschließlich - Schleimhautbiopsie(n) und/oder Bürstenzytologie - oxymetrischer Messung(en) und EKG-Überwachung
Bronchoskopie mit starrem Gerät bei einem Kind ab dem 4. Lebensjahr bis zum vollendeten 12. Lebensjahr,
ggf. einschließlich - Schleimhautbiopsie(n) und/oder Bürstenzytologie - oxymetrischer Messung(en) und EKG-Überwachung
Bronchoskopie mit starrem Gerät bei einem Patienten ab dem 13. Lebensjahr,
ggf. einschließlich - Schleimhautbiopsie(n) und/oder Bürstenzytologie - oxymetrischer Messung(en) und EKG-Überwachung - (Analogo-)Sedierung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1104, 3523, 3524, 3525, 3526, 3527 oder 3528 für die Durchführung von gezielter Gewebeentnahme aus den der Bronchialwand benachbarten Strukturen unter Verwendung eines endobronchialen Ultraschallsystems (EBUS)
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1104, 3523, 3524, 3525, 3526, 3527 oder 3528 für Fluss- und Druckmessungen in den einzelnen Lungenlappen mit dem Chartis System zur Beurteilung der Kollateralventilation ohne nachfolgende Ventilsetzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1104, 3523, 3524, 3525, 3526, 3527 oder 3528 für das Entfernen von aspirierten Fremdkörpern aus dem Bronchialsystem
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1104, 3523, 3524, 3525, 3526, 3527 oder 3528 für die Durchführung von zentralen oder peripheren Kryobiopsien
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1104, 3523, 3524, 3525, 3526 oder 3527 für die Durchführung von Katheterbiopsien oder peripheren Lungenbiopsien oder einer bronchoalveolären Lavage (BAL)
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1104, 3523, 3524, 3525, 3526 oder 3527 für endobronchiale sonographische Untersuchung zur Abklärung von parabronchialen und/oder paratrachealen Prozessen oder für Messung(en) der Kollateralventilation
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1104, 3523, 3524, 3525, 3526 oder 3527 für das Einbringen oder Entfernen eines oder mehrerer endobronchialer Stents oder Coils oder eines oder mehrerer Ventile (einschließlich Chartis Messung der Kollateralventilation)
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1104, 3523, 3524, 3525, 3526 oder 3527 für den endobronchialen Einsatz eines lokalablativen (z.B. thermischen) Verfahrens,
je Sitzung
Messung von Kohlenmonoxid (CO) in der Exspirationsluft
Schweißtest (Pilocarpin-lontophorese),
einschließlich Aufbringen von Pilocarpin, ggf. einschließlich Bestimmung der Leitfähigkeit
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3538 für Bestimmung der Chloridionenkonzentration
Einleitung einer nicht-invasiven, apparativen Beatmung
Messung der Atemantwort,
auf unterschiedliche Konzentrationen von CO2 und/oder O2 in der Inspirationsluft
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F VII, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 30,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei einem Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F VII, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 30,00 EUR bis zu 65,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F VII, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 65,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
VIII. Rheumatologie/Immunologie
Umfassende rheumatologische Untersuchung,
vollständige Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane, einschließlich - Dokumentation - eingehender Funktionsprüfung - Inspektion, Palpation und Prüfung aller Gelenke auf Schwellung und Druckempfindlichkeit - strukturierte Prüfung der Mobilität des Achsenskelettes - orientierende internistische, neurologische und dermatologische Untersuchung
Partielle rheumatologische Untersuchung,
symptomorientierte Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane, einschließlich - Dokumentation - Inspektion, Palpation und Prüfung der betroffenen Gelenke auf Schwellung und Druckempfindlichkeit und/oder Prüfung der Mobilität des Achsenskelettes - Erhebung von Kriterien zur Bestimmung des Schweregrades der Erkrankung (Assessmentparametern, z.B. BASMI, CDAI, SDAI, DAS 28, SLEDAI, SLIC, ECLAM, BVAS)
Steuerung und Überwachung einer spezifischen kontinuierlichen rheumatologischen Therapie eines Patienten mit einer gesicherten chronisch-entzündlichen rheumatischen Erkrankung
Steuerung und Überwachung einer kontinuierlichen immunsuppressiven oder immunmodulierenden Therapie eines Patienten mit einer gesicherten Autoimmunerkrankung oder einem Immundefekt
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F VIII, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 62,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei einem Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F VIII, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 62,00 EUR bis zu 65,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F VIII, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 65,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
IX. Hämatologie/Onkologie
Erstanlegen einer Medikamentenpumpe zur Behandlung einer hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankung,
einschließlich aller zugehörigen Punktions- und Verbandsleistungen, des Pumpenanschlusses, der Pumpeneinstellung sowie der Beratung und Schulung des Patienten, ggf. in mehreren Sitzungen
Verneblersystem im Rahmen einer hämatologischen, immunologischen, chronisch entzündlichen, infektiösen oder onkologischen Erkrankung
(z.B. zur PcP-Prophylaxe), einschließlich Vorbereitung und Überwachung der Behandlung, je Sitzung
Steuerung und Überwachung einer kontinuierlichen hämatologischen und/oder onkologischen Therapie eines Patienten mit einer gesicherten hämatologischen und/oder onkologischen Erkrankung
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F IX, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 37,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei einem Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F IX, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 37,00 EUR bis zu 74,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F IX, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 74,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
X. Endokrinologie/Diabetologie
Steuerung und Überwachung einer spezifischen kontinuierlichen endokrinologischen Therapie eines Patienten mit einer gesicherten endokrinologischen Erkrankung
Betreuung eines Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1, Typ 2 oder Typ 3 oder mit Schwangerschaftsdiabetes,
im Rahmen einer intensivierten konventionellen Insulintherapie oder einer kontinuierlichen subkutanen Insulininfusion, einschließlich Sensor-Auswertung oder Auslesen eines Blutzuckermessgerätes,
Behandlung eines Patienten wegen eines chronisch diabetischen Fuß-Syndroms und/oder eines Charcot-Fußes,
einschließlich - symptombezogener Untersuchung - Beratung - Überwachung und Kontrolle einer ggf. vorhandenen Druckentlastung - ggf. einschließlich Pflaster und/oder Verbänden
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3802 bei Patienten mit Nachweis von multiresistenten Keimen in der Wunde am Fuß
Durchführung eines endokrinologischen Funktionstests,
z.B. Arginin-Belastungstest, ACTH-Stimulationstest, Kochsalz-Belastungstest, Corticotropin-Releasing-Hormon-Test, einschließlich Beratung und Aufklärung Blutentnahmen, ggf. einschließlich - Legen eines venösen Zuganges - Injektionen - Infusion - kardiorespiratorischer und Vigilanz-Überwachung, Dauer mindestens 30 Minuten,
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F X, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 82,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei einem Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F X, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 82,00 EUR bis zu 129,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F X, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 129,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
XI. Arbeitsmedizin
Arbeitsmedizinische und/oder betriebsärztliche Beratung nach dem ASIG, ArbSchG und/oder der ArbMedVV im Rahmen der Gesundheitsförderung, des betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie personalärztlicher Aufgaben,
je vollendete 10 Minuten
Arbeitsmedizinische und/oder betriebsärztliche Beobachtung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung,
z.B. durch regelmäßige oder anlassbezogene Begehungen oder Feststellung von Mängeln und Vorschlägen zur Beseitigung der Mängel, je vollendete 10 Minuten
Arbeitsmedizinische und betriebsärztliche Ursachenermittlung arbeitsbedingter und/oder arbeitsmitbedingter Erkrankungen,
z.B. durch Erfassung der Untersuchungsergebnisse oder deren Auswertung mit Vorschlägen für den Arbeitgeber zur Verhütung dieser Erkrankungen oder z.B. Untersuchung nach Ereignissen oder Betriebsunfällen oder arbeitsmedizinische und/oder betriebsärztliche Ermittlungen und Analysen von spezifischen Gefährdungssituationen oder Entwicklung entsprechender Schutzkonzepte, je vollendete 10 Minuten
Spezielle arbeitsmedizinische Schulungen zur Verbesserung von Gesundheits- und Arbeitsschutzkompetenz der Beschäftigten und/oder des Arbeitgebers und/oder der Personalvertretung,
je vollendete 10 Minuten
Arbeitsmedizinische und/oder betriebsärztliche Indikationsstellung und Vorbereitung komplexer arbeitsmedizinischer Maßnahmen,
z.B. zur Durchführung von Maßnahmen des biologischen Monitorings einschließlich der Auswertung und Vermittlung der Ergebnisse oder Planung, Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zur Lastenhandhabung einschließlich der Auswertung und Vermittlung der Ergebnisse je Arbeitsplatz, je vollendete 10 Minuten
Arbeitsmedizinische und/oder betriebsärztliche Teilnahme an innerbetrieblichen Sitzungen,
je vollendete 10 Minuten
XII. Kinder- und Jugendmedizin
Neugeborenen-Erstuntersuchung,
einschließlich der Untersuchung von Hautkolorit, Atmung, Muskeltonus, Reflexen beim Absaugen, Herzschlägen, Asphyxie-Index, der Untersuchung auf Gelbsucht, Ödeme, Reife, Missbildungen, Gewicht, Größe, ggf. einschließlich - Eintragung der Untersuchungsergebnisse in das Kindervorsorgeheft - Beratung der Bezugsperson(en)
Neurokinesiologische Diagnostik nach Vojta (Lagereflexe) sowie Prüfung des zerebellären Gleichgewichtes und der Statomotorik bei einem Patienten bis zum vollendeten 2. Lebensjahr
Photorefraktometrie (z. B. zum Amblyopiescreening)
Bestimmung des Knochenalters (z.B. nach Greulich und Pyle) am vorgelegten Röntgenbild
Erhebung des vollständigen Entwicklungsstatus eines Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit neuropädiatrischen Störungen
(z.B. Störungen im Bereich der Koordination, Visuomotorik, der kognitiven Wahrnehmungsfähigkeit), unter Berücksichtigung entwicklungsneurologischer, psychologischer und sozialer Aspekte, auch nach standardisierten Verfahren, ggf. auch unter Hinzuziehung weiterer nichtärztlicher Berufsgruppen
Orientierende Untersuchung der Sprachentwicklung bei einem Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,
je Sitzung
Prüfung der funktionellen Entwicklung bei einem Patienten bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (z.B. Sprechvermögen, Sprachverständnis, Sozialalter) nach standardisierten Methoden mit Dokumentation des entsprechenden Entwicklungsstandes,
je Untersuchungsgang
Prüfung der funktionellen Entwicklung bei einem Patienten bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (z.B. Grob- oder Feinmotorik oder Wahrnehmungsvermögen) nach standardisierten Methoden mit Dokumentation des entsprechenden Entwicklungsstandes,
je Untersuchungsgang
Funktionelle Entwicklungstherapie eines Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bei Ausfallerscheinungen in der Sensomotorik, im Sprachbereich und/oder Sozialverhalten, oder systematische sensomotorische Behandlung von zentralbedingten Sprachstörungen,
einschließlich aller dazugehörenden psychotherapeutischen, atemgymnastischen, physikalischen und/oder sedierenden Maßnahmen, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 45 Minuten
Funktionelle Entwicklungstherapie eines Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bei Ausfallerscheinungen in der Sensomotorik, im Sprachbereich und/oder Sozialverhalten, oder systematische sensomotorische Behandlung von zentralbedingten Sprachstörungen, als Gruppenbehandlung mit mindestens 2 bis höchstens 4 Teilnehmern,
einschließlich aller dazugehörenden psychotherapeutischen, atemgymnastischen, physikalischen und/oder sedierenden Maßnahmen, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 45 Minuten
Körperliche Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bei einem Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,
einschließlich - Erhebung der Anamnese - Beratung des Patienten und/oder der Bezugsperson(en) - Feststellung der Körpermaße ggf. einschließlich Eintragung der Untersuchungsergebnisse in das Kindervorsorgeheft
Persönliches Gespräch/Interaktion mit Bezugsperson(en) durch sozialpädiatrisch qualifizierte Ärzte oder Fachkräfte mit psychologischem und/oder pädagogischem Fachschul-, Fachhochschul- oder Hochschulabschluss bei Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,
im Rahmen einer ärztlich geleiteten Behandlung mit z.B. störungsspezifischer Intervention, familientherapeutischer Intervention, in Zusammenhang mit der Erkrankung stehender Anleitung und Beratung von Bezugspersonen, Koordination von Helfersystemen unter fachärztlicher Supervision, Dauer unter 15 Minuten
Persönliches Gespräch/Interaktion mit Bezugsperson(en) durch sozialpädiatrisch qualifizierte Ärzte oder Fachkräfte mit psychologischem und/oder pädagogischem Fachschul-, Fachhochschul- oder Hochschulabschluss bei Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,
im Rahmen einer ärztlich geleiteten Behandlung mit z.B. störungsspezifischer Intervention, familientherapeutischer Intervention, in Zusammenhang mit der Erkrankung stehender Anleitung und Beratung von Bezugspersonen, Koordination von Helfersystemen unter fachärztlicher Supervision, Dauer je vollendete 15 Minuten
XIII. Dermatologie
XIII. Dermatologie
- 1.
Die Begriffe klein/groß folgen den folgenden Angaben bzw. Definitionen, sofern in den Gebührenpositionen nichts anderes angegeben ist: 1. Länge: klein entspricht bis 3 cm, groß entspricht größer als 3 cm. 2. Fläche: klein entspricht bis 4 cm², groß entspricht größer als 4 cm². 3. Volumen: klein entspricht bis 1 cm³, groß entspricht größer als 1 cm³. 4. Eingriffe am Kopf (inklusive Mundhöhle) und an den Händen: Aufgrund des Schweregrades sind diese Eingriffe als groß definiert. 5. Sofern nichts anderes in den Gebührenpositionen erwähnt ist, gelten für die Anwendung der Begriffe unter 1. bis 3. die Schnittführung bzw. die Größe des Resektates. 6. Bei der operativen Behandlung mehrerer Strukturen über eine Schnittführung zählt für die Anwendung der Begriffe 1. bis 3. diese Schnittführung.
Großflächiges Auftragen von Externa bei Hauterkrankungen,
mindestens einer Körperregion (Extremität, Kopf, Brust, Bauch, Rücken), je Sitzung
Laserbehandlung von Warzen und anderen Hautveränderungen ausgenommen dermale oder pigmentierte Naevi,
je Läsion
Minimalinvasiver Hautfunktionstest I,
Bestimmung der Alkali-Neutralisationszeit, Bestimmung der Alkali-Resistenz, Nitrazingelbtest, Kälte-Wärme-Druck-Test, Dimethylglyoxim-Nickel-Test, Chloroform-Methanol-Schmerztest, Nikotinsäure-Ester-Test, Acetylcholin-Test, Sodium-Lauryl-Sulphat-Test oder Dansylchlorid- und Dihydroxyacetonfärbung, je Test
Minimalinvasiver Hautfunktionstest II,
Evaporimetrie, Profilometrie, Chromamometrie, pH-Metrie, Elastizitätsmessung, Messung der Hydratisierung oder Messung des Fettgehaltes, je Test
Kryotherapie der Haut,
je Sitzung
Verschorfung mit heißer Luft oder heißen Dämpfen,
je Sitzung
Epilation von Haaren im Gesicht durch Elektrokoagulation bei generalisiertem krankhaften oder entstellendem Haarwuchs,
je Sitzung
Schleifen und Schmirgeln und/oder Fräsen von Bezirken der Haut oder der Nägel,
je Sitzung
Hochtouriges Schleifen von Bezirken der Haut bei schweren Entstellungen durch Naevi, narbigen Restzuständen nach Akne vulgaris und ähnlichen Indikationen (z. B. nach Verbrennungen),
je Sitzung
Hochtouriges Schleifen der Nägel bei krankhaften Nagelveränderungen zur Vorbereitung einer anschließenden medikamentösen Therapie oder in Begleitung einer medikamentösen Therapie,
je Sitzung
Auskratzen von Wundgranulationen oder Entfernung von bis zu drei Hautveränderungen mit dem scharfen Löffel oder Entfernung von bis zu drei Fibromen
Elektrolyse oder Kauterisation, als selbständige Leistung
Chemochirurgische Behandlung spitzer Kondylome
(peri-) genital, (intra-) vaginal, (peri-) anal oder (intra-) anal, auch in mehreren Sitzungen, je Lokalisation,
Chemo- bzw. immunochirurgische Behandlung einer Präkanzerose oder Kanzerose,
auch in mehreren Sitzungen, je Lokalisation
Sticheln oder Öffnen und Ausquetschen von Aknepusteln,
je Sitzung
Setzen von Schröpfköpfen oder Blutegeln oder Anwendung von Saugapparaten,
je Sitzung
Hautdrainage, zur Entlastung des Gewebes bei Ödemen,
z.B. mittels oberflächlicher Hautinzisionen (Skarifikation), je Sitzung
Dermatoskopie mittels Auflichtmikroskopie (bis 5 Hautläsionen),
ggf. einschließlich Photodokumentation, je Sitzung
Dermatoskopie mittels Auflichtmikroskopie (bei mehr als 5 Hautläsionen),
ggf. einschließlich Photodokumentation, je Sitzung
Videosystem-gestützte Untersuchung und Bilddokumentation von Muttermalen,
einschließlich Bildweiterverarbeitung und -auswertung
Konfokale Lasermikroskopie zur nichtinvasiven Diagnostik oberflächennaher Hautveränderungen,
je untersuchte Läsion
Quantitative Schweißmessung
UV-Erythemschwellenwertbestimmung,
je Sitzung
Entleerung eines Lymphödems an Arm oder Bein oder Gesicht
Ätzung im Enddarmbereich, als selbständige Leistung,
je Sitzung
Photodynamische Diagnostik von Hautläsionen
Photodynamische Lichtbestrahlung von Hautläsionen bei einem Bestrahlungsfeld bis zu 30 cm²
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 4126 für jedes weitere Bestrahlungsfeld bis zu 30 cm²
Ganzkörper-Phototherapie mit selektivem langwelligem UVA-I-Licht (Mindeststärke 12 kW),
je Sitzung
Phototherapie mit selektivem UV-Spektrum,
je Sitzung
Photochemotherapie,
je Sitzung
Balneophototherapie,
je Sitzung
Laserbehandlung und/oder Behandlung mit intensiv gepulstem Licht (IPL) von Besenreiservarizen, Teleangiektasien oder anderen Hauterkrankungen (z.B. dermale Naevi) mit Ausnahme pigmentierter Naevi, auch Laser-Epilation und/oder IPL-Epilation bei krankhaftem oder entstellendem Haarwuchs, mit einer Ausdehnung bis zu 5 cm², im Falle der Behandlung von Besenreiservarizen mit einer Laser-Impulsrate von bis zu 50 Impulsen,
je Sitzung
Laserbehandlung und/oder Behandlung mit intensiv gepulstem Licht (IPL) von Besenreiservarizen, Teleangiektasien oder anderen Hauterkrankungen mit Ausnahme pigmentierter Naevi, auch Laser-Epilation und/oder IPL-Epilation bei krankhaftem oder entstellendem Haarwuchs, mit einer Ausdehnung von 5 bis 20 cm², im Falle der Behandlung von Besenreiservarizen mit einer Laser-Impulsrate von 51 bis zu 100 Impulsen,
je Sitzung
Laserbehandlung und/oder Behandlung mit intensiv gepulstem Licht (IPL) von Besenreiservarizen, Teleangiektasien oder anderen Hauterkrankungen mit Ausnahme pigmentierter Naevi, auch Laser-Epilation und/oder IPL-Epilation bei krankhaftem oder entstellendem Haarwuchs, mit einer Ausdehnung von mehr als 20 cm², im Falle der Behandlung von Besenreiservarizen mit einer Laser-Impulsrate von mehr als 100 Impulsen,
je Sitzung
Chemisches Peeling bei Hauterkrankungen,
je Körperregion
(Mittel)tiefes chemisches Peeling
Korrektur einer atrophen, nicht kontrakten kleinen Narbe durch Injektion
Korrektur einer atrophen, nicht kontrakten großen Narbe durch Injektion
Optische Kohärenztomographie,
Nah-Infrarot (NIR)-basierte, multiple, zweidimensionale Schichtaufnahmen der Organ-Feinstruktur in zwei Schnittebenen (mindestens 60 Bilder pro Ebene) inklusive graphischer Kennzeichnung der Schnittebene und der Bild-Dimension, sowie entsprechender Bilddokumentation, ggf. einschließlich Farbkodierung und Darstellung des Gefäßnetzwerks
Elektrische Impedanzspektroskopie,
pro Analyse zwei Messungen (inklusive Referenzmessung auf gesunder Haut) mit vorhergehendem Befeuchtungsprozess, anschließender Messung des Gesamtgewebewiderstands mittels austauschbarer Elektrode mit Wechselstrom mit 35 Frequenzen, Analyse der Amplituden und Phasenverschiebung und anschließender Klassifikation des Messergebnisses mittels Referenzscore
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F XIII, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 25,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei einem Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F XIII, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 25,00 EUR bis zu 37,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F XIII, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 37,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Mikrodermabrasion,
einschließlich - Vorbereitung der Haut - Abtragung der oberen Hautschicht - Nachbehandlung mit feuchtigkeitsspendenden Wirkstoffen (zum Beispiel Gesichtsmasken, Cremes usw.), je Sitzung
XIV. Konservative Orthopädie
Abdruckherstellung an einer oberen Extremität,
ggf. einschließlich Erstellen eines Konstruktionsplans
Abdruckherstellung am Rumpf,
ggf. einschließlich - Einbeziehung des Beckens - Erstellen eines Konstruktionsplans
Orthesenanpassung Rumpf, Schulter- oder Hüftbereich
Orthesenanpassung Ellenbogen, Kniegelenk, Hand- oder Fußbereich
Abdruckherstellung an einer unteren Extremität,
ggf. einschließlich Erstellen eines Konstruktionsplans
Abdruckherstellung eines Fußes oder beider Füße,
ggf. einschließlich Erstellen eines Konstruktionsplans
Statische computergestützte Wirbelsäulenvermessung
Dynamische computergestützte Wirbelsäulenvermessung
Statische podometrische Untersuchung und/oder dynamische pedographische Druckverteilungsmessung eines Fußes oder beider Füße,
ggf. einschließlich dreidimensionaler Visualisierung
Apparativ-unterstützte Bewegungsanalyse (Gang- und Laufanalyse),
mit mindestens zwei Messaufnehmern
Anlegen oder Regulieren einer Finger- oder Zehennagelspange
Redressionsbehandlung mittels eines härtenden, zirkulären Verbands an einer oberen Extremität,
individuell angefertigt und modelliert, ggf. einschließlich - Einbeziehung des Schultergürtels - Hautabdeckung - Polsterung - Spaltung und Fensterung
Redressionsbehandlung mittels eines härtenden, zirkulären Verbands an einer unteren Extremität,
individuell angefertigt und modelliert, ggf. einschließlich - Einbeziehung des Beckengürtels - Hautabdeckung - Polsterung - Spaltung und Fensterung
Neuanlegen einer Overheadextension
Kontrolleinstellung einer Overheadextension
Chirotherapeutische Behandlung an einem Extremitätengelenk,
einschließlich vorheriger funktioneller Untersuchung und Probezug, je Sitzung
Chirotherapeutische Behandlung an einem Wirbelsäulenabschnitt, einschließlich vorheriger funktioneller Untersuchung und Probezug,
je Sitzung Als ein Wirbelsäulenabschnitt gilt die Halswirbel-, Brustwirbel-, Lendenwirbelsäule oder beide Kreuzbein-/Darmbeingelenke.
Gebrauchsschulung für eine Extremitätenprothese,
je Sitzung
Invasive Magnetfeldtherapie (Elektro-Osteostimulation),
je Sitzung
Eingangs- oder Abschlussuntersuchung zur medizinischen Trainingstherapie von Wirbelsäule, Becken oder Extremitäten,
einschließlich Dokumentation biomechanischer Funktionsanalysen bzw. funktionsbezogener Messverfahren spezieller Schmerzanamnese
Medizinische Trainingstherapie von Wirbelsäule, Becken oder Extremitäten, mit Sequenztraining als progressiv-dynamisches Muskeltraining an speziellen Therapiemaschinen,
einschließlich ärztlicher Supervision und Dokumentation, je Sitzung, Dauer mindestens 45 Minuten
Medizinische Trainingstherapie von Wirbelsäule, Becken oder Extremitäten, mit Sequenztraining als progressiv-dynamisches Muskeltraining an speziellen Therapiemaschinen, als Gruppenbehandlung mit bis zu drei Teilnehmern,
einschließlich ärztlicher Supervision und Dokumentation, je Sitzung und Teilnehmer, Dauer mindestens 45 Minuten
Radiale Stoßwellenbehandlung,
ggf. einschließlich - Lokalanästhesie - Ultraschallkontrolle, je Sitzung
Fokussierte Stoßwellenbehandlung,
ggf. einschließlich - Lokalanästhesie - Ultraschallkontrolle, je Sitzung
