GOÄNeuKompass
4144
Zuschlag35,00 €Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F XIII, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 37,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach Nummer 4142, 4143 oder 4144 ist die erbrachte Hauptleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz des Abschnitts. Der Zuschlag nach Nummer 4144 ist nicht berechnungsfähig, sofern die Hauptleistung in Narkose und/oder Sedierung erbracht wurde. Der Zuschlag nach Nummer 4144 ist für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nur berechnungsfähig, sofern die Leistungslegende der Hauptleistung inklusive ihrer Teilleistungen keinen Alters- oder Kindbezug aufweist. Der Zuschlag nach Nummer 4144 ist für dieselbe Hauptleistung nicht neben einem Zuschlag mit besonderem Leistungsinhalt berechnungsfähig, der eine Altersangabe enthält. Die abrechnungsbegründende Diagnose ist in der Rechnung anzugeben.
Relevante Abrechnungsbestimmungen
XIII. Dermatologie
- 1.
Die Begriffe klein/groß folgen den folgenden Angaben bzw. Definitionen, sofern in den Gebührenpositionen nichts anderes angegeben ist: 1. Länge: klein entspricht bis 3 cm, groß entspricht größer als 3 cm. 2. Fläche: klein entspricht bis 4 cm², groß entspricht größer als 4 cm². 3. Volumen: klein entspricht bis 1 cm³, groß entspricht größer als 1 cm³. 4. Eingriffe am Kopf (inklusive Mundhöhle) und an den Händen: Aufgrund des Schweregrades sind diese Eingriffe als groß definiert. 5. Sofern nichts anderes in den Gebührenpositionen erwähnt ist, gelten für die Anwendung der Begriffe unter 1. bis 3. die Schnittführung bzw. die Größe des Resektates. 6. Bei der operativen Behandlung mehrerer Strukturen über eine Schnittführung zählt für die Anwendung der Begriffe 1. bis 3. diese Schnittführung.
Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F XIII, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 25,00 EUR bis zu 37,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung
25,00 €Nächste ZifferMikrodermabrasion,
einschließlich - Vorbereitung der Haut - Abtragung der oberen Hautschicht - Nachbehandlung mit feuchtigkeitsspendenden Wirkstoffen (zum Beispiel Gesichtsmasken, Cremes usw.), je Sitzung
68,37 €