GOÄNeuKompass

Ziffer

3602

126,08

Steuerung und Überwachung einer spezifischen kontinuierlichen rheumatologischen Therapie eines Patienten mit einer gesicherten chronisch-entzündlichen rheumatischen Erkrankung

Abrechnungsbestimmung

Die Leistung nach Nummer 3602 ist nur berechnungsfähig, sofern mindestens drei persönliche Arzt-Patienten-Kontakte zu dieser Erkrankung stattgefunden haben. Die Leistung nach Nummer 3602 ist einmal im Kalenderhalbjahr berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 21 ist für die zugrundeliegende Erkrankung der Nummer 3602 nur einmal zu Beginn der Therapie berechnungsfähig. Danach kann die Leistung nach Nummer 21 für die zugrundeliegende Erkrankung der Nummer 3602 neben der Leistung nach Nummer 3602 nicht mehr berechnet werden.

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