GOÄNeuKompass

Ziffer

4215

22,06

Chirotherapeutische Behandlung an einem Extremitätengelenk,

einschließlich vorheriger funktioneller Untersuchung und Probezug, je Sitzung

Abrechnungsbestimmung

Die Leistung nach Nummer 4215 ist für die Behandlung derselben Gelenke im Behandlungsfall bis zu dreimal berechnungsfähig. Die behandelten Gelenke sind in der Rechnung anzugeben. Die Interphalangeal-, Metacarpophalangeal-, Carpometacarpal- und Intercarpalgelenke einer Hand sowie die Interphalangeal-, Metatarsophalangeal-, Tarsometatarsal- und Intertarsalgelenke eines Fußes gelten jeweils als ein Extremitätengelenk.

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