GOÄNeuKompass
VII. Pneumologie
Hyperventilationsprüfung unter kontrollierten Bedingungen
Oxymetrische Messung(en) bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
auch Messung nach Belastung, bis zu zweimal je Sitzung
Mehrfache oxymetrische Messungen als Langzeitbeobachtung (Mindestanzahl 6 Messungen),
auch als kontinuierliche Messung, Dauer mindestens 6 Stunden
Bestimmung des Atemwiderstandes nach der Verschlussdruckmethode oder der Oszillationsmethode,
einschließlich graphischer Registrierung
Ruhespirographische Untersuchung mit fortlaufend registrierenden Methoden,
einschließlich graphischer Registrierung, Flussvolumenkurve
Messung(en) der Atemmuskelfunktion
Impulsoszillometrie
Spiroergometrische Untersuchung und Darstellung der Flussvolumenkurve, mit kontinuierlicher Bestimmung von O2 und CO2 in der Exspirationsluft, in Ruhe und unter Belastung, bei einem Kind bis zum vollendeten 12. Lebensjahr,
einschließlich graphischer Registrierung und Dokumentation, ggf. einschließlich oxymetrischer Messung(en)
Spiroergometrische Untersuchung und Darstellung der Flussvolumenkurve, mit kontinuierlicher Bestimmung von O2 und CO2 in der Exspirationsluft, in Ruhe und unter Belastung, bei einem Patienten ab dem 13. Lebensjahr,
einschließlich graphischer Registrierung und Dokumentation, ggf. einschließlich oxymetrischer Messung(en)
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3507 oder 3508 für die Verwendung eines Handergometers
Ganzkörperplethysmographische Untersuchung (Bestimmung des intrathorakalen Gasvolumens und des Atemwiderstands) bei einem Kind bis zum vollendeten 3. Lebensjahr,
einschließlich vierstündiger Nachbeobachtung
Ganzkörperplethysmographische Untersuchung (Bestimmung des intrathorakalen Gasvolumens und des Atemwiderstands) bei einem Kind ab dem 4. Lebensjahr bis zum vollendeten 12. Lebensjahr,
einschließlich ruhespirographischer Untersuchung mit fortlaufenden registrierenden Methoden und graphischer Registrierung, Flussvolumenkurve
Ganzkörperplethysmographische Untersuchung (Bestimmung des intrathorakalen Gasvolumens und des Atemwiderstands) bei einem Patienten ab dem 13. Lebensjahr,
einschließlich ruhespirographischer Untersuchung mit fortlaufenden registrierenden Methoden und graphischer Registrierung, Flussvolumenkurve
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3503, 3504, 3506, 3511 oder 3512 für standardisierte Laufbelastung,
einschließlich oxymetrischer Messung(en)
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3503, 3504, 3506, 3511 oder 3512 für standardisierte Laufbelastung bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
einschließlich oxymetrischer Messung(en)
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3503, 3504, 3506, 3511 oder 3512 für Applikation pharmakodynamischer Substanzen zur Prüfung der Reversibilität einer Atemfunktionsstörung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3503, 3504, 3506, 3511 oder 3512 für Applikation pharmakodynamischer Substanzen zur Prüfung der Reversibilität einer Atemfunktionsstörung bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3503, 3504, 3506, 3511 oder 3512 für unspezifischen quantitativen inhalativen Provokationstest,
einschließlich Nachbetreuung und -beobachtung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3503, 3504, 3506, 3511 oder 3512 für unspezifischen quantitativen inhalativen Provokationstest bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
einschließlich Nachbetreuung und -beobachtung
Transkutane Messung des CO2- und ggf. O2-Partialdrucks als Langzeitmonitoring von mindestens vier Stunden Dauer,
z.B. bei Einleitung einer Entwöhnungsbehandlung von einer Beatmungstherapie
Untersuchung der CO-Diffusionskapazität
Messung von Stickstoffmonoxid (NO) in der Exspirationsluft
Gehtest von mindestens sechs Minuten Dauer, Bestimmung der maximalen Gehstrecke,
ggf. einschließlich - der Bewertung der subjektiven Belastbarkeit mittels evaluierter Instrumente, - oxymetrischer Messung(en)
Bronchoskopie mit flexiblem Gerät bei einem Kind bis zum vollendeten 3. Lebensjahr,
einschließlich Schleimhautanästhesie, ggf. einschließlich - Schleimhautbiopsie(n) und/oder Bürstenzytologie - oxymetrischer Messung(en) und EKG-Überwachung
Bronchoskopie mit flexiblem Gerät bei einem Kind ab dem 4. Lebensjahr bis zum vollendeten 12. Lebensjahr,
einschließlich Schleimhautanästhesie, ggf. einschließlich - Schleimhautbiopsie(n) und/oder Bürstenzytologie - oxymetrischer Messung(en) und EKG-Überwachung
Bronchoskopie mit flexiblem Gerät bei einem Patienten ab dem 13. Lebensjahr,
einschließlich Schleimhautanästhesie, ggf. einschließlich - Schleimhautbiopsie(n) und/oder Bürstenzytologie - oxymetrischer Messung(en) und EKG-Überwachung - (Analgo-)Sedierung
Bronchoskopie mit starrem Gerät bei einem Kind bis zum vollendeten 3. Lebensjahr,
ggf. einschließlich - Schleimhautbiopsie(n) und/oder Bürstenzytologie - oxymetrischer Messung(en) und EKG-Überwachung
Bronchoskopie mit starrem Gerät bei einem Kind ab dem 4. Lebensjahr bis zum vollendeten 12. Lebensjahr,
ggf. einschließlich - Schleimhautbiopsie(n) und/oder Bürstenzytologie - oxymetrischer Messung(en) und EKG-Überwachung
Bronchoskopie mit starrem Gerät bei einem Patienten ab dem 13. Lebensjahr,
ggf. einschließlich - Schleimhautbiopsie(n) und/oder Bürstenzytologie - oxymetrischer Messung(en) und EKG-Überwachung - (Analogo-)Sedierung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1104, 3523, 3524, 3525, 3526, 3527 oder 3528 für die Durchführung von gezielter Gewebeentnahme aus den der Bronchialwand benachbarten Strukturen unter Verwendung eines endobronchialen Ultraschallsystems (EBUS)
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1104, 3523, 3524, 3525, 3526, 3527 oder 3528 für Fluss- und Druckmessungen in den einzelnen Lungenlappen mit dem Chartis System zur Beurteilung der Kollateralventilation ohne nachfolgende Ventilsetzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1104, 3523, 3524, 3525, 3526, 3527 oder 3528 für das Entfernen von aspirierten Fremdkörpern aus dem Bronchialsystem
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1104, 3523, 3524, 3525, 3526, 3527 oder 3528 für die Durchführung von zentralen oder peripheren Kryobiopsien
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1104, 3523, 3524, 3525, 3526 oder 3527 für die Durchführung von Katheterbiopsien oder peripheren Lungenbiopsien oder einer bronchoalveolären Lavage (BAL)
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1104, 3523, 3524, 3525, 3526 oder 3527 für endobronchiale sonographische Untersuchung zur Abklärung von parabronchialen und/oder paratrachealen Prozessen oder für Messung(en) der Kollateralventilation
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1104, 3523, 3524, 3525, 3526 oder 3527 für das Einbringen oder Entfernen eines oder mehrerer endobronchialer Stents oder Coils oder eines oder mehrerer Ventile (einschließlich Chartis Messung der Kollateralventilation)
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1104, 3523, 3524, 3525, 3526 oder 3527 für den endobronchialen Einsatz eines lokalablativen (z.B. thermischen) Verfahrens,
je Sitzung
Messung von Kohlenmonoxid (CO) in der Exspirationsluft
Schweißtest (Pilocarpin-lontophorese),
einschließlich Aufbringen von Pilocarpin, ggf. einschließlich Bestimmung der Leitfähigkeit
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3538 für Bestimmung der Chloridionenkonzentration
Einleitung einer nicht-invasiven, apparativen Beatmung
Messung der Atemantwort,
auf unterschiedliche Konzentrationen von CO2 und/oder O2 in der Inspirationsluft
