GOÄNeuKompass

Ziffer

4010

92,12

Körperliche Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bei einem Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,

einschließlich - Erhebung der Anamnese - Beratung des Patienten und/oder der Bezugsperson(en) - Feststellung der Körpermaße ggf. einschließlich Eintragung der Untersuchungsergebnisse in das Kindervorsorgeheft

Abrechnungsbestimmung

Die Leistung nach Nummer 4010 ist ab dem 4. Lebensjahr im Kalenderjahr einmal berechnungsfähig. Neben der Leistung nach Nummer 4010 sind kurative Leistungen und Leistungen zur Impfberatung nach Nummer 7 und 8 zusätzlich berechnungsfähig. Beratungs- und Gesprächsleistungen zur Früherkennung (z. B. andere Anamneseerhebungen) des Kapitels B sind daneben nicht berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 4010 ist zur Abklärung einer akuten Erkrankung nicht berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 4010 umfasst nicht Funktions-, Entwicklungs- oder technische Untersuchungen der Organsysteme; diese sind neben der Leistung nach Nummer 4010 berechnungsfähig.

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