GOÄNeuKompass

Abschnitt

VIII. Rheumatologie/Immunologie

3600
62,00 €

Umfassende rheumatologische Untersuchung,

vollständige Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane, einschließlich - Dokumentation - eingehender Funktionsprüfung - Inspektion, Palpation und Prüfung aller Gelenke auf Schwellung und Druckempfindlichkeit - strukturierte Prüfung der Mobilität des Achsenskelettes - orientierende internistische, neurologische und dermatologische Untersuchung

3601
41,50 €

Partielle rheumatologische Untersuchung,

symptomorientierte Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane, einschließlich - Dokumentation - Inspektion, Palpation und Prüfung der betroffenen Gelenke auf Schwellung und Druckempfindlichkeit und/oder Prüfung der Mobilität des Achsenskelettes - Erhebung von Kriterien zur Bestimmung des Schweregrades der Erkrankung (Assessmentparametern, z.B. BASMI, CDAI, SDAI, DAS 28, SLEDAI, SLIC, ECLAM, BVAS)

3602
126,08 €

Steuerung und Überwachung einer spezifischen kontinuierlichen rheumatologischen Therapie eines Patienten mit einer gesicherten chronisch-entzündlichen rheumatischen Erkrankung

3603
64,37 €

Steuerung und Überwachung einer kontinuierlichen immunsuppressiven oder immunmodulierenden Therapie eines Patienten mit einer gesicherten Autoimmunerkrankung oder einem Immundefekt

3604Zuschlag
15,00 €

Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F VIII, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 62,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei einem Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung

3605Zuschlag
25,00 €

Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F VIII, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 62,00 EUR bis zu 65,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung

3606Zuschlag
35,00 €

Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts F VIII, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 65,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung

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