GOÄNeuKompass
3504
36,39 €Ruhespirographische Untersuchung mit fortlaufend registrierenden Methoden,
einschließlich graphischer Registrierung, Flussvolumenkurve
Die Leistung nach Nummer 3504 ist je Sitzung einmal berechnungsfähig. Abweichend davon ist sie in Verbindung mit der Leistung nach Nummer 3515 (Reversibilitätstestung) bis zu zweimal, in Verbindung mit dem Zuschlag nach Nummer 3517 (inhalative Provokation) oder in Verbindung mit dem Zuschlag nach Nummer 3513 (Laufbelastung) bis zu viermal berechnungsfähig.
Ausschlüsse (3)
Ganzkörperplethysmographische Untersuchung (Bestimmung des intrathorakalen Gasvolumens und des Atemwiderstands) bei einem Kind bis zum vollendeten 3. Lebensjahr,
einschließlich vierstündiger Nachbeobachtung
Ganzkörperplethysmographische Untersuchung (Bestimmung des intrathorakalen Gasvolumens und des Atemwiderstands) bei einem Kind ab dem 4. Lebensjahr bis zum vollendeten 12. Lebensjahr,
einschließlich ruhespirographischer Untersuchung mit fortlaufenden registrierenden Methoden und graphischer Registrierung, Flussvolumenkurve
Ganzkörperplethysmographische Untersuchung (Bestimmung des intrathorakalen Gasvolumens und des Atemwiderstands) bei einem Patienten ab dem 13. Lebensjahr,
einschließlich ruhespirographischer Untersuchung mit fortlaufenden registrierenden Methoden und graphischer Registrierung, Flussvolumenkurve
Mögliche Zuschläge (6)
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3503, 3504, 3506, 3511 oder 3512 für standardisierte Laufbelastung,
einschließlich oxymetrischer Messung(en)
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3503, 3504, 3506, 3511 oder 3512 für standardisierte Laufbelastung bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
einschließlich oxymetrischer Messung(en)
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3503, 3504, 3506, 3511 oder 3512 für Applikation pharmakodynamischer Substanzen zur Prüfung der Reversibilität einer Atemfunktionsstörung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3503, 3504, 3506, 3511 oder 3512 für Applikation pharmakodynamischer Substanzen zur Prüfung der Reversibilität einer Atemfunktionsstörung bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3503, 3504, 3506, 3511 oder 3512 für unspezifischen quantitativen inhalativen Provokationstest,
einschließlich Nachbetreuung und -beobachtung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3503, 3504, 3506, 3511 oder 3512 für unspezifischen quantitativen inhalativen Provokationstest bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr,
einschließlich Nachbetreuung und -beobachtung
