GOÄNeuKompass

Ziffer

4113

25,28

Chemo- bzw. immunochirurgische Behandlung einer Präkanzerose oder Kanzerose,

auch in mehreren Sitzungen, je Lokalisation

Abrechnungsbestimmung

Die Lokalisation der behandelten Präkanzerose(n) ist in der Rechnung anzugeben.

Relevante Abrechnungsbestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

XIII. Dermatologie

  1. 1.

    Die Begriffe klein/groß folgen den folgenden Angaben bzw. Definitionen, sofern in den Gebührenpositionen nichts anderes angegeben ist: 1. Länge: klein entspricht bis 3 cm, groß entspricht größer als 3 cm. 2. Fläche: klein entspricht bis 4 cm², groß entspricht größer als 4 cm². 3. Volumen: klein entspricht bis 1 cm³, groß entspricht größer als 1 cm³. 4. Eingriffe am Kopf (inklusive Mundhöhle) und an den Händen: Aufgrund des Schweregrades sind diese Eingriffe als groß definiert. 5. Sofern nichts anderes in den Gebührenpositionen erwähnt ist, gelten für die Anwendung der Begriffe unter 1. bis 3. die Schnittführung bzw. die Größe des Resektates. 6. Bei der operativen Behandlung mehrerer Strukturen über eine Schnittführung zählt für die Anwendung der Begriffe 1. bis 3. diese Schnittführung.

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