GOÄNeuKompass

Ziffer

3603

64,37

Steuerung und Überwachung einer kontinuierlichen immunsuppressiven oder immunmodulierenden Therapie eines Patienten mit einer gesicherten Autoimmunerkrankung oder einem Immundefekt

Abrechnungsbestimmung

Die Leistung nach Nummer 3603 ist nur berechnungsfähig, sofern mindestens drei persönliche Arzt-Patienten-Kontakte zu dieser Erkrankung stattgefunden haben. Die Leistung nach Nummer 3603 ist einmal im Kalenderhalbjahr berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 21 ist für die zugrundeliegende Erkrankung der Nummer 3603 nur einmal zu Beginn der Therapie berechnungsfähig. Danach kann die Leistung nach Nummer 21 für die zugrundeliegende Erkrankung der Nummer 3603 neben der Leistung nach Nummer 3603 nicht mehr berechnet werden.

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