GOÄNeuKompass

Abschnitt

D. Anästhesieleistungen, Palliativmedizin und Schmerzmedizin

Zuschläge für ambulante Anästhesieleistungen

Allgemeine Bestimmungen

Zuschläge für ambulante Anästhesieleistungen

  1. 1.

    Bei ambulanter Durchführung von Anästhesieleistungen können für die erforderliche Bereitstellung von Anästhesiearbeitsplätzen bzw. -einrichtungen und Einrichtungen zur Vor- und Nachsorge Zuschläge berechnet werden.

  2. 2.

    Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags ist die erbrachte Anästhesieleistung mit dem höchsten nicht unterschreitbaren Gebührensatz. Eine Zuordnung des Zuschlags zu der Summe der jeweils ambulant erbrachten einzelnen Anästhesieleistungen ist nicht möglich.

  3. 3.

    Die Zuschläge sind nicht berechnungsfähig, wenn der Patient an demselben Kalendertag wegen derselben Erkrankung vom Operateur und/oder Anästhesisten veranlasst in stationäre Krankenhausbehandlung aufgenommen wird; das gilt nicht, wenn während oder nach der geplanten ambulanten Operation aus unvorhersehbaren Gründen die medizinische Notwendigkeit der stationären Behandlung vom Operateur und/oder Anästhesisten festgestellt und auf der Rechnung entsprechend begründet wird.

  4. 4.

    Die Zuschläge sind in der Rechnung unmittelbar im Anschluss an die zugeordnete anästhesiologische Leistung aufzuführen.

I. Anästhesieleistungen

Allgemeine Bestimmungen

I. Anästhesieleistungen

  1. 1.

    Eine gegebenenfalls erforderliche medikamentöse Prämedikation ist Bestandteil der Leistungen des Abschnitts DI. Ein präanästhesiologisches Anamnesegespräch und eine präanästhesiologische Untersuchung können gesondert berechnet werden.

  2. 2.

    Die berechnungsfähige Anästhesieleistung umfasst die Anästhesiepräsenszeit dokumentiert als A-A-Zeit. Die Zeiten für die berechnungsfähige Anästhesieleistung sind verpflichtend auf der Rechnung anzugeben.

  3. 3.

    Die Überwachung der Vitalfunktionen (kontinuierliches EKG-Monitoring, kontinuierliche Pulsoxymetrie, nicht-invasive Blutdruckmessung) und Temperaturmessungen sind Gegenstand aller Anästhesieleistungen und nicht gesondert berechnungsfähig.

  4. 4.

    Die Leistungen des Abschnitts D I beinhalten auch ohne explizite Aufzählung folgende daneben nicht gesondert berechnungsfähige Leistungen: - Präoxygenierung inklusive Verabreichung der Narkose- und Atemgase (insbesondere Sauerstoffgabe) - Hautdesinfektion - Lokalanästhesien vor Punktion - Legen eines Harnblasenkatheters - erste peripher-venöse Infusion - Verbände - Medikamentengaben (Anästhetika, Anästhesieadjuvantien und Anästhesieantidote) - ggf. erforderliche Nachinjektionen - Wärmeapplikation - Anwendung eines Nervenstimulators zur Auffindung von Nerven zur Anlage einer Regionalanästhesie - Kathetereinbringungen zur Regionalanästhesie - Kontrolle der Katheterlage - Entfernung von Kathetern oder Medikamentenpumpen - Überprüfung der Neurologie zur Erfolgskontrolle der Anästhesie - orale/tracheale Absaugung - Dokumentation

  5. 5.

    Wird ein Anästhesist bei einem Eingriff hinzugezogen, der die Sedierung als fakultativen Leistungsschritt inkludiert, so kann der Anästhesist seine Leistungen nach dem Abschnitt D I gegenüber dem Patienten gesondert berechnen.

  6. 6.

    Bei Gerinnungsstörungen unter Therapie mit Vitamin K-Antagonisten, Gerinnungsstörungen unter anderen (nicht Vitamin K-Antagonisten), oralen Antikoagulanzien (direkte Thrombininhibitoren und direkte Faktor Xa-lnhibitoren) bzw. nicht medikamentös verursachte hämorrhagische Diathese kann bei den Leistungen nach den Nummern 1714 oder 1715 für eine Leistung die 2fache Gebühr in Rechnung gestellt werden, sofern die Blutstillung aufgrund der eingeschränkten Gerinnungsfähigkeit so aufwendig ist, dass die Interventions- bzw. Schnitt-Naht-Zeit nahezu verdoppelt ist und keine Möglichkeit besteht, die Maßnahme zeitlich zu verschieben sowie aufgrund des gegebenen Falles, wie Gefahr in Verzug, Notfall, etc. eine Normalisierung der Gerinnungsfähigkeit vor der Behandlung nicht erfolgen kann. Leistungs- und kapitelbezogene Zuschläge sind von der 2fachen Berechnung ausgenommen. Die medizinische Indikation und der Grund für die nicht rechtzeitig mögliche Normalisierung der Blutstillung müssen in der Rechnung angegeben werden.

1700
35,74 €

Ärztlicher Standby als alleinige anästhesiologische Maßnahme,

einschließlich - Überwachung der Vitalfunktionen (z. B. kontinuierliches EKG-Monitoring, kontinuierliche Pulsoxymetrie, nicht-invasive Blutdruckmessung, Temperaturmessung) - Infusion(en) - Legen eines oder mehrerer peripher venöser Zugänge, ggf. auch präoperativ gelegt, ggf. einschließlich - Lokalanästhesie für die Anlage - Sauerstoffgabe - Kapnometrie (CO2-Messung), je angefangene 20 Minuten

Ausschlüsse:1130, 1131, 1133, 1132
1701
66,18 €

Analgosedierung als alleinige anästhesiologische Maßnahme, ohne Intubation,

einschließlich - Überwachung der Vitalfunktionen (z. B. kontinuierliches EKG-Monitoring, kontinuierliche Pulsoxymetrie, nicht-invasive Blutdruckmessung, Temperaturmessung) - Infusion(en) - Legen eines oder mehrerer peripher venöser Zugänge, ggf. einschließlich - Lokalanästhesie für die Anlage - Sauerstoffgabe - Kapnometrie (CO2-Messung) - Blasenkatheter, Dauer bis zu 30 Minuten

Zuschläge:1703
1702Zuschlag
61,25 €

Zuschlag für die Fortführung der Leistung nach Nummer 1701,

für weitere vollendete 30 Minuten

1703Zuschlag
22,04 €

Zuschlag für die Fortführung der Leistung nach Nummer 1701,

für weitere angefangene 30 Minuten

1704
119,34 €

Allgemeinanästhesie mit Larynxmaske oder endotrachealer Intubation, Maske oder Jet,

einschließlich medikamentöser Prämedikation und Legen eines oder mehrerer peripher venöser Zugänge, ggf. einschließlich - Lokalanästhesie für die Anlage - Anlegen von bis zu zwei Infusionen - Cuffdruckmessung - kontinuierlicher Pulsoxymetrie - intermittierender nicht-invasiver Blutdruckmessung - kontinuierlichem EKG-Monitoring und Herzfrequenzmessung - Temperaturmessungen - Überwachung der Atemfrequenz und des Atemvolumens sowie der Compliance - kontinuierlicher Kapnometrie und Narkosegasmessung (auch Sauerstoff) - inspiratorisch und exspiratorisch - routinemäßiger Messung/Überprüfung der Narkosetiefe - Legen einer Magensonde - Legen eines Blasenkatheters - Relaxometrie, Dauer bis zu 15 Minuten

Ausschlüsse:1103
Zuschläge:1706, 1708, 1709, 1710, 1711, 1712, 1713, 1728, 1729
1705Zuschlag
88,62 €

Zuschlag für die Fortführung der Leistung nach Nummer 1704,

je weitere vollendete 30 Minuten

1706Zuschlag
45,21 €

Zuschlag für die Fortführung der Leistung nach Nummer 1704,

je weitere angefangene 30 Minuten

1708Zuschlag
45,69 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1704 für die fiberoptische Intubation

Ausschlüsse:1709
1709Zuschlag
50,25 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1704 für die seitengetrennte Intubation,

einschließlich fiberoptischer Kontrolle

Ausschlüsse:1708
1710Zuschlag
35,51 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1704 für EEG- und/oder Bispectral Index (BIS)-Messungen und/oder nahinfrarotspektroskopische (NIRS)-Messungen der regionalen zerebralen Sauerstoffsättigung bei nachweislich zu erwartender oder operativ- bzw. lagerungsbedingt auftretender zerebraler Ischämie (z.B. Karotis-Thrombendarteriektomie, risikobehaftete Kopflagerungen, extrakorporale Zirkulation) und/oder bei Kombination von Allgemein- und rückenmarksnaher Anästhesie

1711Zuschlag
21,30 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1704 für die kontrollierte Blutdrucksenkung auf Anforderung des Operateurs

1712Zuschlag
62,16 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1704 für kontrollierte Wärmetherapie (Zwei-Höhlen-Eingriff, OP-Dauer über 120 Minuten, dokumentierte Hypothermie (<35 Grad))

Ausschlüsse:1713
1713Zuschlag
72,73 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1704 für kontrollierte Wärmetherapie (Zwei-Höhlen-Eingriff, OP-Dauer über 120 Minuten, dokumentierte Hypothermie (<35 Grad)) bei einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr

Ausschlüsse:1712, 1745, 1746, 1747
1714
121,33 €

Anlage, Messungen und Überwachung des Pulmonalisdrucks anhand eines Pulmonaliskatheters (Swan-Ganz-Katheter) zur invasiven Überwachung der Herzkreislauffunktion während einer Anästhesieleistung,

einschließlich - Punktion (Seldingertechnik) oder Freilegung mit Vorbringung eines Führungsdrahtes - Einbringen einer Schleuse - Vorbringen und Positionieren eines Katheters oder dessen Austausch - Druckmessungen - EKG-Registrierung - Durchleuchtungen

Ausschlüsse:719, 3001, 3004, 3009
1715
80,47 €

Anlage, Messungen und Überwachung des PiCCO (Pulse Contour Cardiac Output) zur invasiven Überwachung der Herzkreislauffunktion während einer Anästhesieleistung,

einschließlich - eines arteriellen Katheters und eines zentralvenösen Katheters - Punktion (Seldingertechnik) oder Freilegung mit Vorbringung eines Führungsdrahtes - Einbringen einer Schleuse - Vorbringen und Positionieren eines Katheters oder dessen Austausch - Druckmessungen - EKG-Registrierung - Durchleuchtungen

Ausschlüsse:718, 719, 720, 3001, 3004, 3009
1716
98,04 €

Regionalanästhesie (rückenmarksnahe Leitungsanästhesie: Spinal-/Peridural-, Epiduralanästhesie),

einschließlich - kontinuierlicher Anwesenheit von Anästhesiefachpersonal - medikamentöser Prämedikation - Legen eines peripher-venösen Zugangs und/oder Anlegen von bis zu zwei Infusionen, ggf. einschließlich - Lokalanästhesie - intermittierender nicht-invasiver Blutdruckmessung - kontinuierlichem EKG-Monitoring und Herzfrequenzmessung - Überwachung der Atmung - kontinuierlicher Pulsoxymetrie - Kapnometrie (CO2-Messung) - Legen eines Blasenkatheters, Dauer bis zu 15 Minuten

Ausschlüsse:714
Zuschläge:1717, 1719, 1723, 1725, 1727, 1728, 1729
1717Zuschlag
22,90 €

Zuschlag für die Fortsetzung der Leistung nach Nummer 1716,

ggf. einschließlich Nachinjektionen des Lokalanästhetikums, je weitere angefangene 30 Minuten

Ausschlüsse:714
1718Zuschlag
62,16 €

Zuschlag für die Fortsetzung der Leistung nach Nummer 1716,

ggf. einschließlich Nachinjektionen des Lokalanästhetikums, je weitere vollendete 30 Minuten

Ausschlüsse:714
1719Zuschlag
34,26 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1716 für die kombinierte Spinal- und Epiduralanästhesie

Ausschlüsse:714
1720
86,94 €

Blockade eines Nervengeflechtes (z. B. Plexus brachialis oder lumbosacralis), auch mittels Katheter und/oder des N. ischiadicus und/oder des N. femoralis und/oder Drei-in-eins- und/oder Knie- und/oder Fußblock,

einschließlich Einleitung und Überwachung ggf. einschließlich - medikamentöser Prämedikation - Legen eines peripher-venösen Zugangs und/oder Anlegen von bis zu zwei Infusionen - Lokalanästhesie - kontinuierlicher Blutdruck- und Frequenzmessung - kontinuierlichem EKG-Monitoring - Überwachung der Atmung - kontinuierlicher Pulsoxymetrie - Kapnometrie (CO2-Messung) - Legen eines Blasenkatheters, Dauer bis zu 60 Minuten

Zuschläge:1721, 1723, 1724, 1725, 1727, 1728, 1729
1721Zuschlag
16,84 €

Zuschlag für die Fortführung und Überwachung der Leistung nach Nummer 1720,

Dauer bis zu 20 Minuten

Ausschlüsse:1725
1722Zuschlag
25,81 €

Zuschlag für die Fortführung und Überwachung der Leistung nach Nummer 1720,

je vollendete 20 Minuten, bis zu fünf Stunden

1723Zuschlag
27,27 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1716 oder 1720 für die intravenöse Sedierung und/oder Analgesie zusätzlich zu Regional- und/oder Lokalanästhesien

1724Zuschlag
45,44 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1720 bei Kombination von mindestens zwei Verfahren nach der Leistung nach Nummer 1720

1725Zuschlag
137,06 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1716 oder 1720 für die Fortführung und Überwachung über mehr als fünf Stunden,

pauschal am ersten Kalendertag

Ausschlüsse:1721
1726Zuschlag
102,79 €

Zuschlag für die Fortführung und Überwachung der Leistung nach Nummer 1704, 1716 oder 1720,

pauschal je weiterer Kalendertag

Ausschlüsse:714
1727Zuschlag
16,91 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1716 oder 1720 für Ultraschall zum Auffinden nervaler Strukturen

1728Zuschlag
21,67 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1704, 1716 oder 1720 für Infusionstherapie ab der dritten Infusion

1729Zuschlag
66,18 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1704, 1716 oder 1720 für die Messung des arteriellen Drucks oder des zentralen Venendrucks,

ggf. einschließlich Anlage eines zentralen Venenkatheters oder einer arteriellen Kanüle

1730
60,89 €

Blutautotransfusion mittels zellseparierendem Gerät,

einschließlich - Indikationsstellung - Sammlung, Antikoagulation und Aufbereitung des Blutes

Ausschlüsse:775, 776
Zuschläge:1731
1731Zuschlag
18,54 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1730 für die Retransfusion der autologen, gewaschenen Erythrozyten,

je Einheit (250 ml)

1732
52,52 €

Intravenöse Regionalanästhesie einer Extremität,

einschließlich - medikamentöser Prämedikation - Legen eines peripher-venösen Zugangs und/oder Anlegen von bis zu zwei Infusionen - Anlage einer Doppelstaumanschette - intermittierender nicht-invasiver Blutdruckmessung - kontinuierlichem EKG-Monitoring und Herzfrequenzmessung - Überwachung der Atmung - kontinuierlicher Pulsoxymetrie, ggf. einschließlich Kapnometrie (CO2-Messung) und Sauerstoffgabe, Dauer bis zu 30 Minuten

1733Zuschlag
33,76 €

Zuschlag für die Fortführung der Leistung nach Nummer 1732,

je weitere vollendete 30 Minuten

1734Zuschlag
15,90 €

Zuschlag für die Fortführung der Leistung nach Nummer 1732,

je angefangene 30 Minuten

1735
6,76 €

Lokalanästhesie des Trommelfells und/oder der Paukenhöhle

1736
4,41 €

Lokalanästhesie der Harnröhre und/oder Harnblase

1737
13,04 €

Lokalanästhesie des Bronchialgebietes,

ggf. einschließlich des Kehlkopfes und des Rachens

1738
10,10 €

Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirkes (kleiner als 3 cm Länge, kleiner als 4 cm² Fläche oder kleiner als 1 cm³ Volumen)

1739
18,24 €

Infiltrationsanästhesie eines großen Bezirkes (größer als 3 cm Länge, größer als 4 cm² Fläche und größer als 1 cm³ Volumen) oder Infiltrationsanästhesie im Gesicht

1740
13,44 €

Lokalanästhesie nach Oberst oder Peniswurzelblockade

1741
41,35 €

Leitungsanästhesie, retrobulbär, peribulbär oder parabulbär (z. B. Subtenonblock)

1742
33,34 €

Postanästhesiologische Betreuung in speziell ausgestatteten Einheiten (Aufwachraum) unter ärztlicher Koordination,

einschließlich - Abschlussuntersuchung vor Verlegung aus dem Aufwachraum - intermittierender nicht-invasiver Blutdruckmessung - Pulsoxymetrie und ggf. EKG-Monitoring, ggf. einschließlich - Medikamentengabe(n) einschließlich Infusionstherapie - Temperaturmessungen - Sauerstoffgabe - postoperativer Analgesie - Nachinjektionen in einen zur postoperativen Analgesie gelegten Katheter, je vollendete 60 Minuten

Ausschlüsse:1134
1743
16,04 €

Postanästhesiologische Betreuung in speziell ausgestatteten Einheiten (Aufwachraum) unter ärztlicher Koordination,

einschließlich - Abschlussuntersuchung vor Verlegung aus dem Aufwachraum - intermittierender nicht-invasiver Blutdruckmessung - Pulsoxymetrie und ggf. EKG-Monitoring, ggf. einschließlich - Temperaturmessungen - Sauerstoffgabe - postoperativer Analgesie - Nachinjektionen in einen zur postoperativen Analgesie gelegten Katheter, je angefangene 60 Minuten

1744
27,73 €

Kontrollierte Hypothermie (Senkung der Körpertemperatur),

einschließlich Temperaturmessung

1745Zuschlag
20,00 €

Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts D I, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 35,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei einem Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung

Ausschlüsse:1713
1746Zuschlag
35,00 €

Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts D I, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 35,00 EUR bis zu 62,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung

Ausschlüsse:1713
1747Zuschlag
50,00 €

Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts D I, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 62,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung

Ausschlüsse:1713

II. Palliativmedizinische und schmerzmedizinische Leistungen

Allgemeine Bestimmungen

II. Palliativmedizinische und schmerzmedizinische Leistungen

  1. 1.

    Maßnahmen zum Auffinden von Nerven mittels Nervenstimulator, die Kathetereinführung, die Kontrolle der Katheterlage, die Überprüfung der Neurologie, Patientenlagerung, Lokalanästhesie einschließlich Gabe methodenspezifischer Medikamente und die Überwachung der Vitalfunktionen sind Bestandteile der Leistungen des Abschnitts DII und nicht gesondert berechnungsfähig.

1800
118,89 €

Standardisiertes palliativmedizinisches und/oder schmerzmedizinisches Basisassessment zur Einleitung, Koordination und Durchführung der Symptomkontrolle und -behandlung,

ggf. einschließlich - psychosozialer Stabilisierung - Einbeziehung der Angehörigen

Ausschlüsse:1401, 1400
1801
61,78 €

Symptombezogenes Assessment bei palliativmedizinischen Patienten und/oder Schmerzmedizinpatienten (z.B. Edmonton Symptom-Skala, visuelle Analogskala)

Ausschlüsse:1401, 1400
1802
57,55 €

Ärztliche Betreuung eines Patienten/einer Patientin im Rahmen einer außerklinischen assistierten und/oder kontrollierten apparativen Beatmung

1803
25,62 €

Lokalanästhesie definierter Schmerzpunkte (z. B. Triggerpunkte nach Travell, Simons) zur Schmerzbehandlung

1804
24,66 €

Anästhesie von einzelnen Nerven, z.B. Testausschaltung, unter Angabe der Lokalisation,

einschließlich Überprüfung der Effektivität einer diagnostischen Blockade in Bezug auf Motorik, Sensibilität, Vegetativum und Algesimetrie

1805
32,62 €

Analgesie eines Hirnnervens an der Schädelbasis, z.B. an seiner Austrittsstelle an der Schädelbasis (N. mandibularis am Foramen ovale, N. maxillaris am Foramen rotundum) oder Analgesie eines Hirnnervenganglions an der Schädelbasis (Ganglion pterygopalatinum, Ganglion Gasseri),

ggf. einschließlich Röntgenkontrolle

1806
32,62 €

Ganglionäre lokale Opioidanalgesie (GLOA),

ggf. einschließlich - vorheriger Lokalanästhesie im Rachenraum - Legen peripher venöser Zugänge

1807
48,95 €

Sympathikusblockade des zervikalen Grenzstrangs oder des Ganglion stellatum mittels Anästhetika und/oder Analgetika,

einschließlich vorheriger Lokalanästhesie, ggf. einschließlich - Katheteranlage(n) - Legen peripher venöser Zugänge

1808
72,39 €

Sympathikusblockade des thorakalen Grenzstranges oder des Plexus coeliacus mittels Anästhetika und/oder Alkohol,

einschließlich vorheriger Lokalanästhesie, ggf. einschließlich - Katheteranlage(n) - Legen peripher venöser Zugänge

1809
72,39 €

Sympathikusblockade des lumbalen Grenzstrangs mittels Anästhetika und/oder Alkohol,

einschließlich vorheriger Lokalanästhesie, ggf. einschließlich - Katheteranlage(n) - Legen peripher venöser Zugänge

1810
66,62 €

Radiofrequenz-Thermoläsion des thorakalen oder lumbalen Grenzstranges, des Plexus coeliacus oder des Plexus hypogastricus,

ggf. einschließlich Legen peripher venöser Zugänge

Ausschlüsse:13234
1811
45,11 €

Analgesie eines Spinalnerven/-wurzel und ggf. der Rami communicantes, dorsales und meningei, auch periradikuläre Therapie mittels Anästhetika und/oder Analgetika,

einschließlich vorheriger Lokalanästhesie

Ausschlüsse:13234
1812
34,35 €

Blockade der Intercostalnerven, auch mehrere Segmente,

je Sitzung

1813
65,94 €

Periduralanästhesie, Kaudalanästhesie oder Sakralanästhesie

1814
42,80 €

Injektion und/oder Infiltration von bis zu zwei Facettengelenken, alle Zugänge,

einschließlich vorheriger Lokalanästhesie, auch bei ausschließlicher Anwendung eines Lokalanästhetikums

Ausschlüsse:13234, 13235
Zuschläge:1825
1815
16,60 €

Transkutane elektrische Nervenstimulation (TENS),

einschließlich Aufsuchen der geeigneten Schmerzpunkte und Einweisung des Patienten, je Sitzung, Dauer mindestens 15 Minuten

1816
69,28 €

Erstprogrammierung, Befüllen und Funktionsanalyse einer implantierten oder externen Medikamentenpumpe zur intravenösen Behandlung oder zur Beschickung eines Peridural-, Spinal- oder Nervenlogenkatheters zur Schmerztherapie und/oder Spasmolyse,

einschließlich Einweisung des Patienten

Ausschlüsse:1817, 1819, 4336, 4338, 4339
1817
26,51 €

Wiederauffüllen einer implantierten oder externen Medikamentenpumpe zur intravenösen Behandlung oder Beschickung eines Peridural-, Spinal- oder Nervenlogenkatheters zur Schmerztherapie und/oder Spasmolyse,

einschließlich Überwachung der Vitalfunktionen, ggf. einschließlich Lagekontrolle des Katheters, Kontrolle der Funktionstüchtigkeit und Korrektur des Katheters

Ausschlüsse:1816, 1819, 4336, 4338, 4339
1818
28,01 €

Funktionsanalyse und Neu- bzw. Umprogrammierung eines zur Langzeitanalgesie angelegten plexusnahen, peridural oder spinal implantierten Neurostimulators

1819
22,21 €

Verlaufskontrolle bei einer liegenden implantierten oder externen Medikamentenpumpe zur intravenösen Behandlung oder Beschickung eines Peridural-, Spinal- oder Nervenlogenkatheters zur Schmerztherapie und/oder Spasmolyse

Ausschlüsse:1816, 1817, 4336, 4338, 4339
1820
146,76 €

Wirbelsäulenkathetertechnik (z.B. Racz-Katheter, Pasha-Katheter, Neuroplastie, epidurale Neurolyse, Neuroplastik),

ggf. einschließlich - Anlage des Katheters (auch über unterschiedliche Zugangshöhen) - Bildwandler einschließlich Kontrastmittelgabe - Gabe von Medikamenten (auch mehrere Injektionssequenzen in den liegenden Katheter) - Neurolyse - Epidurographie - Bandscheibenshrinking - Stimulation und Verödung von schmerzweiterleitenden Nerven (Nervenmodulation)

1821
36,88 €

Anbringen eines kutanen Capsaicin-Pflasters,

einschließlich - neurologischer Diagnostik und Testung zur korrekten Indikationsstellung - Vorbereitung der Haut - Aufkleben des Capsaicin-Pflasters in vorbereiteter Größe - Überwachung während der Wirkung (bis 60 Minuten) - Entfernung des Pflasters und Reinigung der Haut entsprechend der Vorgabe mit Reinigungsgel - Nachuntersuchung zur Beurteilung

1822Zuschlag
15,00 €

Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts D II, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz bis zu 33,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei einem Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung

1823Zuschlag
25,00 €

Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts D II, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 33,00 EUR bis zu 63,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung

1824Zuschlag
35,00 €

Zuschlag zu den Leistungen des Abschnitts D II, die mit einem nicht unterschreitbaren Gebührensatz von mehr als 63,00 EUR bewertet sind, für die Durchführung an einem Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und/oder bei Patienten mit mangelnder Einsichts- und/oder Mitwirkungsfähigkeit aufgrund einer geistigen und/oder psychischen Erkrankung

1825Zuschlag
21,40 €

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 1814 für die Injektion und/oder Infiltration eines weiteren oder weiterer Facettengelenke, alle Zugänge,

einschließlich vorheriger Lokalanästhesie, auch bei ausschließlicher Anwendung eines Lokalanästhetikums

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