GOÄNeuKompass
1809
72,39 €Sympathikusblockade des lumbalen Grenzstrangs mittels Anästhetika und/oder Alkohol,
einschließlich vorheriger Lokalanästhesie, ggf. einschließlich - Katheteranlage(n) - Legen peripher venöser Zugänge
Die Leistung nach Nummer 1809 ist auch bei Blockade mehrerer Segmente nur einmal berechnungsfähig. Eine ggf. erforderliche Röntgenkontrolle ist Bestandteil der Leistung nach Nummer 1809 und nicht gesondert berechnungsfähig. Erfolgt die Sympathikusblockade Computertomographie- oder Magnetresonanztomographie-gesteuert, ist die Computertomographie bzw. die Magnetresonanztomographie einmal je Sitzung gesondert berechnungsfähig.
Relevante Abrechnungsbestimmungen
II. Palliativmedizinische und schmerzmedizinische Leistungen
- 1.
Maßnahmen zum Auffinden von Nerven mittels Nervenstimulator, die Kathetereinführung, die Kontrolle der Katheterlage, die Überprüfung der Neurologie, Patientenlagerung, Lokalanästhesie einschließlich Gabe methodenspezifischer Medikamente und die Überwachung der Vitalfunktionen sind Bestandteile der Leistungen des Abschnitts DII und nicht gesondert berechnungsfähig.
Sympathikusblockade des thorakalen Grenzstranges oder des Plexus coeliacus mittels Anästhetika und/oder Alkohol,
einschließlich vorheriger Lokalanästhesie, ggf. einschließlich - Katheteranlage(n) - Legen peripher venöser Zugänge
72,39 €Nächste ZifferRadiofrequenz-Thermoläsion des thorakalen oder lumbalen Grenzstranges, des Plexus coeliacus oder des Plexus hypogastricus,
ggf. einschließlich Legen peripher venöser Zugänge
66,62 €