GOÄNeuKompass
1803
25,62 €Lokalanästhesie definierter Schmerzpunkte (z. B. Triggerpunkte nach Travell, Simons) zur Schmerzbehandlung
Die Leistung nach Nummer 1803 ist unabhängig von der Anzahl der Triggerpunkte und der Anzahl behandelter Körperregionen nur einmal je Sitzung berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 1803 ist neben der Leistung nach 728, 729, 1738, 1739 oder 1804 bei Injektion über dieselbe liegende Kanüle nicht berechnungsfähig.
Relevante Abrechnungsbestimmungen
II. Palliativmedizinische und schmerzmedizinische Leistungen
- 1.
Maßnahmen zum Auffinden von Nerven mittels Nervenstimulator, die Kathetereinführung, die Kontrolle der Katheterlage, die Überprüfung der Neurologie, Patientenlagerung, Lokalanästhesie einschließlich Gabe methodenspezifischer Medikamente und die Überwachung der Vitalfunktionen sind Bestandteile der Leistungen des Abschnitts DII und nicht gesondert berechnungsfähig.
Ärztliche Betreuung eines Patienten/einer Patientin im Rahmen einer außerklinischen assistierten und/oder kontrollierten apparativen Beatmung
57,55 €Nächste ZifferAnästhesie von einzelnen Nerven, z.B. Testausschaltung, unter Angabe der Lokalisation,
einschließlich Überprüfung der Effektivität einer diagnostischen Blockade in Bezug auf Motorik, Sensibilität, Vegetativum und Algesimetrie
24,66 €