GOÄNeuKompass

Ziffer

1803

25,62

Lokalanästhesie definierter Schmerzpunkte (z. B. Triggerpunkte nach Travell, Simons) zur Schmerzbehandlung

Abrechnungsbestimmung

Die Leistung nach Nummer 1803 ist unabhängig von der Anzahl der Triggerpunkte und der Anzahl behandelter Körperregionen nur einmal je Sitzung berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 1803 ist neben der Leistung nach 728, 729, 1738, 1739 oder 1804 bei Injektion über dieselbe liegende Kanüle nicht berechnungsfähig.

Relevante Abrechnungsbestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

II. Palliativmedizinische und schmerzmedizinische Leistungen

  1. 1.

    Maßnahmen zum Auffinden von Nerven mittels Nervenstimulator, die Kathetereinführung, die Kontrolle der Katheterlage, die Überprüfung der Neurologie, Patientenlagerung, Lokalanästhesie einschließlich Gabe methodenspezifischer Medikamente und die Überwachung der Vitalfunktionen sind Bestandteile der Leistungen des Abschnitts DII und nicht gesondert berechnungsfähig.

Qodia als Anbieter

Sehen Sie sich unsere Produktpalette zur digitalen Abrechnung an.

Qodia Check auf einem MacBook

Qodia als Kooperationspartner

Sie benötigen Zugriff auf unsere Daten? Kontaktieren Sie unser Team.

Für Kooperationen, API-Zugang oder individuelle Anfragen stehen wir gerne zur Verfügung.