GOÄNeuKompass

Ziffer

1802

57,55

Ärztliche Betreuung eines Patienten/einer Patientin im Rahmen einer außerklinischen assistierten und/oder kontrollierten apparativen Beatmung

Abrechnungsbestimmung

Die Leistung nach Nummer 1802 ist einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig.

Relevante Abrechnungsbestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

II. Palliativmedizinische und schmerzmedizinische Leistungen

  1. 1.

    Maßnahmen zum Auffinden von Nerven mittels Nervenstimulator, die Kathetereinführung, die Kontrolle der Katheterlage, die Überprüfung der Neurologie, Patientenlagerung, Lokalanästhesie einschließlich Gabe methodenspezifischer Medikamente und die Überwachung der Vitalfunktionen sind Bestandteile der Leistungen des Abschnitts DII und nicht gesondert berechnungsfähig.

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