GOÄNeuKompass

Ziffer

1820

146,76

Wirbelsäulenkathetertechnik (z.B. Racz-Katheter, Pasha-Katheter, Neuroplastie, epidurale Neurolyse, Neuroplastik),

ggf. einschließlich - Anlage des Katheters (auch über unterschiedliche Zugangshöhen) - Bildwandler einschließlich Kontrastmittelgabe - Gabe von Medikamenten (auch mehrere Injektionssequenzen in den liegenden Katheter) - Neurolyse - Epidurographie - Bandscheibenshrinking - Stimulation und Verödung von schmerzweiterleitenden Nerven (Nervenmodulation)

Abrechnungsbestimmung

Die Leistung nach Nummer 1820 ist je Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig, auch wenn die Leistung an mehreren Kalendertagen erfolgt.

Relevante Abrechnungsbestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

II. Palliativmedizinische und schmerzmedizinische Leistungen

  1. 1.

    Maßnahmen zum Auffinden von Nerven mittels Nervenstimulator, die Kathetereinführung, die Kontrolle der Katheterlage, die Überprüfung der Neurologie, Patientenlagerung, Lokalanästhesie einschließlich Gabe methodenspezifischer Medikamente und die Überwachung der Vitalfunktionen sind Bestandteile der Leistungen des Abschnitts DII und nicht gesondert berechnungsfähig.

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