GOÄNeuKompass
E. Physikalisch medizinische Leistungen
E. Physikalisch medizinische Leistungen
- 1.
In den Leistungen des Kapitels E sind alle Kosten enthalten bis auf: - Arzneimittel für Inhalationen, Phono- und Iontophoresen - Badezusatz für Teil-, Dreiviertel- und Vollbäder - Packungsmaterial für Kälte- und Wärmetherapie - das für ergotherapeutische Behandlungen erforderliche Material - das nach manueller Lymphdrainage erforderliche Bandagierungsmaterial
- 2.
Die im Kapitel E aufgeführten Leistungen sind während einer stationären Behandlung nur berechnungsfähig, wenn sie vom Arzt oder seinem gemäß § 4 Absatz 2a, 2b oder 2c GOÄ benannten Vertreter persönlich erbracht werden. Leistungen, die während einer stationären Behandlung unter fachlicher Aufsicht und Weisung des Wahlarztes oder seines Vertreters erbracht werden, können nicht berechnet werden.
- 3.
Die Leistungen der Abschnitte E I bis E VIII sind neben den Leistungen des Abschnitts E IX nicht berechnungsfähig.
- 4.
Die Leistungen des Abschnitts E IX sind nur im stationären Bereich berechnungsfähig.
II. Krankengymnastik und Übungsbehandlungen
Krankengymnastische Einzelbehandlung/Übungsbehandlung auch auf neurophysiologischer Basis (z.B. PNF, Bobath, Vojta) oder Atemtherapie, ggf. einschließlich einer erforderlichen Teilmassage,
je Sitzung, Dauer mindestens 20 Minuten
Krankengymnastische Einzelbehandlung/Übungsbehandlung auch auf neurophysiologischer Basis (z.B. PNF, Bobath, Vojta) oder Atemtherapie, ggf. einschließlich einer erforderlichen Teilmassage,
je Sitzung, Dauer mindestens 30 Minuten
Krankengymnastische Einzelbehandlung/Übungsbehandlung auch auf neurophysiologischer Basis (z. B. PNF, Bobath, Vojta) oder Atemtherapie, ggf. einschließlich einer erforderlichen Teilmassage,
je Sitzung, Dauer mindestens 45 Minuten
Krankengymnastische Einzelbehandlung/Übungsbehandlung auch auf neurophysiologischer Basis (z. B. PNF, Bobath, Vojta) oder Atemtherapie, ggf. einschließlich einer erforderlichen Teilmassage,
je Sitzung, Dauer mindestens 60 Minuten
Krankengymnastik/Übungsbehandlung in Gruppen von drei bis acht Teilnehmern,
je Sitzung und je Teilnehmer, Dauer mindestens 30 Minuten
Medizinische Bewegungstherapie in einer Gruppe von drei bis sechs Teilnehmern,
je Sitzung und je Teilnehmer, Dauer mindestens 60 Minuten
Krankengymnastische Einzelbehandlung/Übungsbehandlung im Bewegungsbad,
je Sitzung, Dauer mindestens 30 Minuten
Krankengymnastik/Übungsbehandlung im Bewegungsbad in Gruppen von drei bis fünf Teilnehmern,
je Sitzung und je Teilnehmer, Dauer mindestens 30 Minuten
Funktionelle Übungsbehandlung als Anleitung zum Eigentraining auch an medikomechanischen Apparaten, vom Arzt selbst ausgeführt,
je Sitzung, Dauer mindestens 5 Minuten
Manuelle Therapie (einschließlich osteopathischer Behandlungstechniken) zur Behandlung funktioneller Störungen ohne Manipulation von Wirbel- und/oder Extremitätengelenk(en),
je Sitzung, Dauer mindestens 20 Minuten
Manuelle Therapie (einschließlich osteopathischer Behandlungstechniken) zur Behandlung funktioneller Störungen ohne Manipulation von Wirbel- und/oder Extremitätengelenk(en),
je Sitzung, Dauer mindestens 30 Minuten
Manuelle Therapie (einschließlich osteopathischer Behandlungstechniken), alle Anwendungsverfahren, einschließlich Erhebung der Anamnese und Untersuchung,
je Sitzung, Dauer mindestens 45 Minuten
Anorektale Manometrie,
einschließlich Patiententraining und fortlaufender Kurvendokumentation, je Sitzung
Extensionsbehandlung mit Gerät,
ggf. einschließlich Anwendung computergestützter, intermittierender Extensionsgeräte, je Sitzung, Dauer mindestens 10 Minuten
Behandlung mittels Bewegungs-/Motorschiene,
je Sitzung, Dauer mindestens 10 Minuten
Behandlung mittels Vibrationsplatte,
je Sitzung, Dauer mindestens 10 Minuten
Behandlung mittels robotassistierter Armorthese,
je Sitzung, Dauer mindestens 30 Minuten
Behandlung mittels robotassistierter Armorthese,
je Sitzung, Dauer mindestens 60 Minuten
Behandlung mittels robotassistierter Gangorthese,
je Sitzung, Dauer mindestens 30 Minuten
Behandlung mittels robotassistierter Gangorthese,
je Sitzung, Dauer mindestens 60 Minuten
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 2000, 2001, 2002, 2003, 2006, 2015, 2016, 2017, 2018 oder 2019 für den Einsatz von zwei Therapeuten bei schwersten motorischen Funktionsstörungen mit erheblicher Gefährdung des Patienten bei Mobilisation (Sturzgefahr)
Apparativer Muskelfunktionstest
Osteopathisch medizinische Behandlung im viszeralen Bereich,
Dauer unter 10 Minuten
Osteopathisch medizinische Behandlung im viszeralen Bereich,
je vollendete 10 Minuten
Manualmedizinische und/oder osteopathisch medizinische Behandlung multisegmentaler und somatischer Funktionsstörungen an der oberen oder unteren Extremität,
Dauer unter 10 Minuten
Manualmedizinische und/oder osteopathisch medizinische Behandlung multisegmentaler und somatischer Funktionsstörungen an der oberen oder unteren Extremität,
je vollendete 10 Minuten
Manualmedizinische und/oder osteopathisch medizinische Behandlung multisegmentaler und somatischer Funktionsstörungen der Wirbelsäule einschließlich der Rippengelenke und des Beckenringes,
Dauer unter 10 Minuten
Manualmedizinische und/oder osteopathisch medizinische Behandlung multisegmentaler und somatischer Funktionsstörungen der Wirbelsäule einschließlich der Rippengelenke und des Beckenringes,
je vollendete 10 Minuten
Osteopathisch medizinische Behandlung im neurokraniellen Bereich,
Dauer unter 10 Minuten
Osteopathisch medizinische Behandlung im neurokraniellen Bereich,
je vollendete 10 Minuten
III. Massagen und Lymphdrainagen
Klassische Massage,
je Sitzung, Dauer mindestens 20 Minuten
Spezialmassage(n), z. B. Segmentmassage, Kolonmassage, Bindegewebsmassage,
je Sitzung, Dauer mindestens 20 Minuten
Manuelle Lymphdrainage,
je Sitzung, Dauer mindestens 30 Minuten
Manuelle Lymphdrainage,
je Sitzung, Dauer mindestens 45 Minuten
Manuelle Lymphdrainage,
je Sitzung, Dauer mindestens 60 Minuten
Intermittierende apparative Kompressionstherapie an einer Extremität,
je Sitzung
Intermittierende apparative Kompressionstherapie an mehreren Extremitäten,
je Sitzung
Unterwasserdruckstrahlmassage (Wanneninhalt mindestens 400 Liter, Leistung der Apparatur mindestens 4 bar),
je Sitzung, Dauer mindestens 20 Minuten
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 2107 für den Einsatz von zwei Therapeuten bei schwersten motorischen Funktionsstörungen mit erheblicher Gefährdung des Patienten bei Mobilisation (Sturzgefahr)
Periost-Massage (z.B. Querfriktion),
je Sitzung
IV. Hydrotherapie
Anwendung von Güssen (Teil- und Vollgüsse),
ggf. einschließlich - Abklatschung - Abreibung - Abwaschung, je Sitzung
Anwendung eines Teilbades mit und ohne Zusatz
(z.B. an- oder absteigendes Teilbad, Wechselbad, Hand- oder Fußbad, Sitzbad, Halbbad), je Sitzung
Anwendung eines Dreiviertel-/Vollbades mit und ohne Zusatz
(z.B. an- oder absteigendes Vollbad, Überwärmungsbad, Wechselbad), je Sitzung
V. Wärme- und Kältetherapie
Kalt- oder Warmpackung(en) oder heiße Rolle,
je Sitzung
Apparative temperaturgesteuerte Kälte- oder Wärmetherapie (z. B. Kaltluftbehandlung, einschließlich Kältekammer, Infrarotbehandlung, Heißluftbehandlung) einer Region,
je Sitzung
Behandlung einer Körperregion mit Ultraschall,
je Sitzung
Behandlung mehrerer Körperregionen mit Ultraschall,
je Sitzung
VI. Elektrotherapie
Anwendung von nieder-, mittel- oder hochfrequentem Strom (auch wechselweise) oder lontophorese,
je Extremität oder Kopf/Rumpf
Gezielte Niederfrequenzbehandlung bei Lähmungen nach Bestimmung der Reizparameter,
je Sitzung
Hydroelektrisches Teilbad (Ein-, Zwei- und Vierzellenbad),
je Sitzung
Hydroelektrisches Vollbad (Stanger-Bad),
je Sitzung
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 2403 für den Einsatz von zwei Therapeuten bei schwersten motorischen Funktionsstörungen mit erheblicher Gefährdung des Patienten bei Mobilisation (Sturzgefahr)
VII. Ergotherapie
Ergotherapeutische Einzelbehandlung, auch zur Herstellung ergotherapeutischer Schienen,
je Sitzung, Dauer mindestens 30 Minuten
Ergotherapeutische Einzelbehandlung,
je Sitzung, Dauer mindestens 45 Minuten
Ergotherapeutische Einzelbehandlung,
je Sitzung, Dauer mindestens 60 Minuten
Ergotherapeutische Gruppenbehandlung mit zwei bis acht Teilnehmern,
je Sitzung und je Teilnehmer, Dauer mindestens 45 Minuten
VIII. Logopädie
Funktionelle Entwicklungstherapie bei Sprech-, Sprach- und/oder Stimmstörungen als Einzelbehandlung (z. B. logopädische Behandlung),
je Sitzung, Dauer mindestens 30 Minuten
Funktionelle Entwicklungstherapie bei Sprech-, Sprach- und/oder Stimmstörungen als Einzelbehandlung (z. B. logopädische Behandlung),
je Sitzung, Dauer mindestens 45 Minuten
Funktionelle Entwicklungstherapie bei Sprech-, Sprach- und/oder Stimmstörungen als Einzelbehandlung (z. B. logopädische Behandlung),
je Sitzung, Dauer mindestens 60 Minuten
Funktionelle Entwicklungstherapie bei Sprech-, Sprach- und/oder Stimmstörungen als Gruppenbehandlung mit zwei bis fünf Teilnehmern (z.B. logopädische Behandlung),
je Sitzung und je Teilnehmer, Dauer mindestens 30 Minuten
IX. Planung, Einleitung, Koordination, Therapiekontrolle
Planung, Einleitung und Koordination krankengymnastischer Einzelbehandlungen,
einschließlich Anleitung und Rücksprache mit dem Therapeuten
Therapiekontrolle krankengymnastischer Einzelbehandlungen,
einschließlich Anleitung und Rücksprache mit dem Therapeuten
Planung, Einleitung und Koordination krankengymnastischer Gruppenbehandlungen,
einschließlich Anleitung und Rücksprache mit dem Therapeuten
Therapiekontrolle krankengymnastischer Gruppenbehandlungen,
einschließlich Anleitung und Rücksprache mit dem Therapeuten
Planung, Einleitung und Koordination manueller Therapien,
einschließlich Anleitung und Rücksprache mit dem Therapeuten
Therapiekontrolle manueller Therapien,
einschließlich Anleitung und Rücksprache mit dem Therapeuten
Planung, Einleitung und Koordination von Massagen oder Lymphdrainagen,
einschließlich Anleitung und Rücksprache mit dem Therapeuten
Therapiekontrolle von Massagen oder Lymphdrainagen,
einschließlich Anleitung und Rücksprache mit dem Therapeuten
Planung, Einleitung und Koordination von Hydrotherapie,
einschließlich Anleitung und Rücksprache mit dem Therapeuten
Therapiekontrolle von Hydrotherapie,
einschließlich Anleitung und Rücksprache mit dem Therapeuten
Planung, Einleitung und Koordination von Wärme- oder Kältetherapie,
einschließlich Anleitung und Rücksprache mit dem Therapeuten
Therapiekontrolle von Wärme- oder Kältetherapie,
einschließlich Anleitung und Rücksprache mit dem Therapeuten
Planung, Einleitung und Koordination von Elektrotherapie,
einschließlich Anleitung und Rücksprache mit dem Therapeuten
Therapiekontrolle von Elektrotherapie,
einschließlich Anleitung und Rücksprache mit dem Therapeuten
Planung, Einleitung und Koordination von Ergotherapie,
einschließlich Anleitung und Rücksprache mit dem Therapeuten
Therapiekontrolle von Ergotherapie,
einschließlich Anleitung und Rücksprache mit dem Therapeuten
Planung, Einleitung und Koordination von logopädischer Behandlung,
einschließlich Anleitung und Rücksprache mit dem Therapeuten
Therapiekontrolle von logopädischer Behandlung,
einschließlich Anleitung und Rücksprache mit dem Therapeuten
