GOÄNeuKompass
2022
7,41 €Osteopathisch medizinische Behandlung im viszeralen Bereich,
Dauer unter 10 Minuten
Die Leistung nach Nummer 2022 ist entweder als alleinige Leistung oder als Abschlussleistung zur Leistung nach Nummer 2023 berechnungsfähig. Die Leistung nach Nummer 2022 ist neben der Leistung nach Nummer 2009, 2010 oder 2011 nicht berechnungsfähig.
Ausschlüsse (3)
Manuelle Therapie (einschließlich osteopathischer Behandlungstechniken) zur Behandlung funktioneller Störungen ohne Manipulation von Wirbel- und/oder Extremitätengelenk(en),
je Sitzung, Dauer mindestens 20 Minuten
Manuelle Therapie (einschließlich osteopathischer Behandlungstechniken) zur Behandlung funktioneller Störungen ohne Manipulation von Wirbel- und/oder Extremitätengelenk(en),
je Sitzung, Dauer mindestens 30 Minuten
Manuelle Therapie (einschließlich osteopathischer Behandlungstechniken), alle Anwendungsverfahren, einschließlich Erhebung der Anamnese und Untersuchung,
je Sitzung, Dauer mindestens 45 Minuten
Relevante Abrechnungsbestimmungen
E. Physikalisch medizinische Leistungen
- 1.
In den Leistungen des Kapitels E sind alle Kosten enthalten bis auf: - Arzneimittel für Inhalationen, Phono- und Iontophoresen - Badezusatz für Teil-, Dreiviertel- und Vollbäder - Packungsmaterial für Kälte- und Wärmetherapie - das für ergotherapeutische Behandlungen erforderliche Material - das nach manueller Lymphdrainage erforderliche Bandagierungsmaterial
- 2.
Die im Kapitel E aufgeführten Leistungen sind während einer stationären Behandlung nur berechnungsfähig, wenn sie vom Arzt oder seinem gemäß § 4 Absatz 2a, 2b oder 2c GOÄ benannten Vertreter persönlich erbracht werden. Leistungen, die während einer stationären Behandlung unter fachlicher Aufsicht und Weisung des Wahlarztes oder seines Vertreters erbracht werden, können nicht berechnet werden.
- 3.
Die Leistungen der Abschnitte E I bis E VIII sind neben den Leistungen des Abschnitts E IX nicht berechnungsfähig.
- 4.
Die Leistungen des Abschnitts E IX sind nur im stationären Bereich berechnungsfähig.
