GOÄNeuKompass
2009
28,68 €Manuelle Therapie (einschließlich osteopathischer Behandlungstechniken) zur Behandlung funktioneller Störungen ohne Manipulation von Wirbel- und/oder Extremitätengelenk(en),
je Sitzung, Dauer mindestens 20 Minuten
Die Leistung nach Nummer 2009 ist neben der Leistung nach Nummer 2022, 2023, 2024, 2025, 2026, 2027, 2028 oder 2029 nicht berechnungsfähig.
Ausschlüsse (8)
Osteopathisch medizinische Behandlung im viszeralen Bereich,
Dauer unter 10 Minuten
Osteopathisch medizinische Behandlung im viszeralen Bereich,
je vollendete 10 Minuten
Manualmedizinische und/oder osteopathisch medizinische Behandlung multisegmentaler und somatischer Funktionsstörungen an der oberen oder unteren Extremität,
Dauer unter 10 Minuten
Manualmedizinische und/oder osteopathisch medizinische Behandlung multisegmentaler und somatischer Funktionsstörungen an der oberen oder unteren Extremität,
je vollendete 10 Minuten
Manualmedizinische und/oder osteopathisch medizinische Behandlung multisegmentaler und somatischer Funktionsstörungen der Wirbelsäule einschließlich der Rippengelenke und des Beckenringes,
Dauer unter 10 Minuten
Manualmedizinische und/oder osteopathisch medizinische Behandlung multisegmentaler und somatischer Funktionsstörungen der Wirbelsäule einschließlich der Rippengelenke und des Beckenringes,
je vollendete 10 Minuten
Osteopathisch medizinische Behandlung im neurokraniellen Bereich,
Dauer unter 10 Minuten
Osteopathisch medizinische Behandlung im neurokraniellen Bereich,
je vollendete 10 Minuten
Relevante Abrechnungsbestimmungen
E. Physikalisch medizinische Leistungen
- 1.
In den Leistungen des Kapitels E sind alle Kosten enthalten bis auf: - Arzneimittel für Inhalationen, Phono- und Iontophoresen - Badezusatz für Teil-, Dreiviertel- und Vollbäder - Packungsmaterial für Kälte- und Wärmetherapie - das für ergotherapeutische Behandlungen erforderliche Material - das nach manueller Lymphdrainage erforderliche Bandagierungsmaterial
- 2.
Die im Kapitel E aufgeführten Leistungen sind während einer stationären Behandlung nur berechnungsfähig, wenn sie vom Arzt oder seinem gemäß § 4 Absatz 2a, 2b oder 2c GOÄ benannten Vertreter persönlich erbracht werden. Leistungen, die während einer stationären Behandlung unter fachlicher Aufsicht und Weisung des Wahlarztes oder seines Vertreters erbracht werden, können nicht berechnet werden.
- 3.
Die Leistungen der Abschnitte E I bis E VIII sind neben den Leistungen des Abschnitts E IX nicht berechnungsfähig.
- 4.
Die Leistungen des Abschnitts E IX sind nur im stationären Bereich berechnungsfähig.
Funktionelle Übungsbehandlung als Anleitung zum Eigentraining auch an medikomechanischen Apparaten, vom Arzt selbst ausgeführt,
je Sitzung, Dauer mindestens 5 Minuten
11,77 €Nächste ZifferManuelle Therapie (einschließlich osteopathischer Behandlungstechniken) zur Behandlung funktioneller Störungen ohne Manipulation von Wirbel- und/oder Extremitätengelenk(en),
je Sitzung, Dauer mindestens 30 Minuten
42,71 €